Opens in a new tab
Tarifwechsel prüfen

Die PKV für Beamte

Gut abgesichert mit Beihilfe und PKV

  • Garantierter Zugang bei Erstverbeamtung in die PKV für mehr Leistungen

  • Mehrheit der Beamten bevorzugt die PKV wegen Preis- und Leistungsvorteil

  • Besserer Versicherungsschutz und günstigerer Preis mit der PKV

PKV Angebot anfordern
Eine Familie sowie ein älteres Päärchen sind um einen PKV Vertrag platziert
5.088 +
Bewertungen
Tarifwechsel der KVO: 99% Empfehlung bei ProvenExpert
4,87 / 5
Sterne

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe, die je nach Familienstand und Bundesland 50 bis 90 Prozent der Krankheitskosten erstattet. Den Rest sichern die meisten über einen privaten Restkostentarif ab, der deutlich günstiger ist als eine volle Krankenversicherung. Wer lieber gesetzlich versichert bleibt, bekommt in zehn Bundesländern und eingeschränkt in Schleswig-Holstein stattdessen einen hälftigen Zuschuss zum Kassenbeitrag, die pauschale Beihilfe.

Wird eine Beamtenlaufbahn eingeschlagen, ändert sich so einiges. An die Stelle des Arbeitgebers rückt der Dienstherr, also Bund, Land oder Kommune. Beamte finden im Beihilfesystem eine besonders gute gesundheitliche Absicherung im Falle von Krankheit, Pflege, Vorsorge und Geburt, für sich und ggf. für ihre gesamte Familie.

Wie finde ich die beste private Krankenversicherung als Beamter?

Die passende PKV für Beamte ergänzt die Beihilfe genau auf 100 Prozent, ohne Lücken und ohne doppelt bezahlte Leistungen. Wichtig sind ein beihilfekonformer Restkostentarif, ein Beihilfeergänzungstarif für Leistungen, die die Beihilfe kürzt, stabile Beiträge im Alter und bei Vorerkrankungen die Frist der Öffnungsaktion.

Worauf muss ich achten, damit ich möglichst lückenlos und günstig versichert bin? Welche Leistungen stehen mir von Beihilfe und gesetzlicher oder privater Krankenversicherung zu? Muss ich jetzt in die private Krankenversicherung wechseln?

Wir zeigen, welche unterschiedlichen Optionen Beamte für ihre Krankenversicherung haben und worin jeweils die Vorteile bestehen.

Bessere PKV Konditionen sichern mit KVoptimal

Ist Ihr PKV-Vertrag wirklich optimal? Es ist Zeit für eine Veränderung! Lassen Sie uns Ihren Tarif kostenlos überprüfen und entdecken Sie ungenutzte Einsparpotenziale sowie bessere Leistungen. Nutzen Sie unser Expertenwissen für Ihre Gesundheit. Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich die beste private Krankenversicherung!

PKV Angebot anfordern
Personen stehen und sitzen auf Münzstapeln

Wie funktioniert das Beihilfesystem für Beamte?

Die Beihilfe ist ein eigenes Krankensicherungssystem des Dienstherrn. Bund oder Land erstatten einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten für Arzt, Klinik, Medikamente und Pflege, den Bemessungssatz. Er liegt bei aktiven Beamten meist bei 50 Prozent, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern bei 70 Prozent, bei Pensionären und Ehepartnern bei 70 Prozent und bei Kindern bei 80 Prozent. In Sachsen sind es teils bis zu 90 Prozent.

Beamte, Richter, Soldaten und Polizisten gehören zu dem Personenkreis, für den ihr Dienstherr, also das Bundesland oder der Bund, eine Fürsorgepflicht hat. Anders als bei Angestellten, bei denen der Arbeitgeber 50 Prozent der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung sowie zur Rentenversicherung beisteuert, übernimmt bei ihnen die Beihilfe als eigenständiges Krankensicherungssystem einen Teil der Kosten bei Krankheit und Pflege.

Eine Besonderheit gilt für Polizeivollzugsbeamte und Berufssoldaten. Sie erhalten während der aktiven Dienstzeit häufig freie Heilfürsorge statt Beihilfe. Die Beihilfe greift bei ihnen oft erst im Ruhestand, deshalb genügt für sie selbst bis dahin meist eine Anwartschaft in der PKV. Ehepartner und Kinder sind dagegen schon während der Dienstzeit beihilfeberechtigt und brauchen eine eigene Restkostenversicherung. Die Sechsmonatsfrist der Öffnungsaktion beginnt hier mit dem Anspruch auf Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung.

Je nach Bundesland und für Bundesbeamte gelten laut jeweiliger Beihilfeverordnung unterschiedliche Beihilfesätze und Beihilfeleistungen. Anlaufstelle ist immer die zuständige Beihilfestelle, bei der auch die Rechnungen eingereicht werden.
Anders als beim Arbeitgeberzuschuss für Angestellte, der sich auf den Beitrag bezieht, erstattet die Beihilfe Beamten mindestens 50 Prozent ihrer tatsächlichen Krankheitskosten, oft auch mehr. Sind die Voraussetzungen erfüllt, gilt das auch für die Partner und Kinder von Beamten bzw. den sonstigen beihilfeberechtigten Richtern, Polizisten etc. Nur die Differenz der Krankheitskosten (Restkosten) muss separat abgesichert werden, und zwar mit speziellen Beamtentarifen einer privaten Krankenversicherung. Wer eine möglichst lückenlose Absicherung wünscht, wählt sogenannte Beihilfeergänzungstarife. Sie decken je nach Bedarf Leistungen ab, die weder Beihilfe noch PKV-Beamtentarif (vollständig) übernehmen.

Einige Länder ziehen von der Beihilfe außerdem eine jährliche Kostendämpfungspauschale ab, etwa Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Diesen Eigenanteil können Beamte über einen passenden Ergänzungstarif mitversichern.

Pyramide zur PKV

Wie sind Beamte in der privaten Krankenversicherung versichert?

Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 SGB V) und können frei wählen. Wer sich privat versichert, schließt einen Restkostentarif ab, der genau den Teil abdeckt, den die Beihilfe nicht erstattet. Nach dem Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom Juli 2025 sind rund 93 Prozent der Beamten privat krankenversichert.

Muss ich mich als Beamter oder Beamtenanwärter privat krankenversichern?

Nein. Beamte und Beamtenanwärter sind in der GKV versicherungsfrei und entscheiden selbst, ob sie privat oder freiwillig gesetzlich versichert sein wollen. Die individuelle Beihilfe ist aber auf die PKV zugeschnitten. Nur wer sich privat versichert, nutzt sie in vollem Umfang. Den freiwilligen Kassenbeitrag zahlen Beamte ohne pauschale Beihilfe komplett selbst.

Der Grund, warum sich die Mehrheit für die PKV entscheidet, ist einleuchtend: Nur wer sich als Beamter privat krankenversichert, erhält die Beihilfeleistungen in vollem Umfang. Eine Kombination von Beihilfe und dem Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung ist systembedingt eigentlich nicht vorgesehen. Die Leistungen sind nicht aufeinander abgestimmt.

Warum zahlen Beamte in der GKV den vollen Beitrag?

Bleibt ein Beamter freiwillig gesetzlich versichert, zahlt er den gesamten Beitrag allein, weil der Dienstherr keinen Arbeitgeberzuschuss leistet. Weil Beamte keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt für sie allerdings der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent. Die Beihilfe erstattet dann nur noch Leistungen, die die Kasse nicht übernimmt. Eine Ausnahme bildet die pauschale Beihilfe, die es in zehn Bundesländern und eingeschränkt in Schleswig-Holstein gibt.

Kurzum: Wer als Beamter beim Antritt des Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Versicherung freiwillig versichert bleibt, erhält nur sehr wenige Leistungen aus der Beihilfe und muss überdies den vollen „Kassenbeitrag“ allein tragen. Der Dienstherr beteiligt sich nicht an den Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.

Kein Wunder also, dass sich bereits die allermeisten Beamtenanwärter sowie die Neu-Beamten in der PKV versichern und eine staatliche Unterstützung zwischen 50 und 80 Prozent (in Sachsen bis 90 Prozent) der anfallenden Kosten für Behandlungen, Medikamente, Kuren etc. bevorzugen.

Ist die pauschale Beihilfe eine Alternative zur PKV?

a, in einigen Ländern. Mit der pauschalen Beihilfe zahlt der Dienstherr die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, ähnlich wie ein Arbeitgeber. Stand September 2026 bieten Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sie an. In Schleswig-Holstein gilt sie nur für bestimmte Gruppen.

Neu hinzugekommen sind Sachsen-Anhalt zum 1. Januar 2026 und Mecklenburg-Vorpommern zum 1. Mai 2026. Die pauschale Beihilfe ermöglicht den Erhalt von Beihilfe und den von einigen Beamten favorisierten Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Dienstherr zahlt einen pauschalen Zuschuss von 50 Prozent zum GKV-Beitrag.

Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt Wie bleiben Beamte mit der pauschalen Beihilfe in der GKV?

Kann ich meinen Ehepartner in Beihilfe und PKV versichern?

Ja, wenn seine Einkünfte unter der Grenze der jeweiligen Beihilfeverordnung liegen. Dann ist er bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig. Ist er zudem nicht gesetzlich pflichtversichert, erstattet die Beihilfe beim Bund und in den meisten Ländern 70 Prozent seiner Krankheitskosten. Die restlichen 30 Prozent sichert ein eigener PKV-Vertrag ab, eine beitragsfreie Mitversicherung wie in der GKV gibt es dort nicht.
Auch was beihilfeberechtigte Familienangehörige anbelangt, zeigt sich die Beihilfe als eher großzügig. So können Beamte ihre Ehepartner in Beihilfe und PKV unter bestimmten Bedingungen mit einem eigenen Vertrag versichern.

Zunächst darf das Einkommen bzw. der Gewinn bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigen. Für eine private Restkostenversicherung darf außerdem keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse bestehen, was beispielsweise auf Minijobber (603-Euro-Job, Stand 2026) oder selbstständige Ehepartner zutrifft.

Die konkrete Einkommensgrenze ist abhängig vom jeweiligen Dienstherrn (Bund oder Bundesland) und in der entsprechenden Beihilfeverordnung geregelt. Sie wird regelmäßig angepasst und bezieht sich auf die jährlichen Einkünfte, die durch einen Steuerbescheid nachzuweisen sind. Sind die Voraussetzungen erfüllt, beträgt der Beihilfesatz für Ehepartner in den meisten Bundesländern sowie bei der Bundesbeihilfe 70 Prozent, sodass die verbleibenden 30 Prozent über eine private Restkostenversicherung abgesichert werden müssen.

Wenn der Ehepartner zwar Geringverdiener ist, aber pflichtversichert angestellt ist, bleibt er bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig und es lassen sich gegenüber der Beihilfe bestimmte medizinische Kosten geltend machen, die von der gesetzlichen Krankenkasse ggf. nicht übernommen werden.

Muss bzw. kann ich meine Kinder mit in der privaten Krankenversicherung versichern?

Das hängt davon ab, ob das Kind im Familienzuschlag berücksichtigt wird, was in der Praxis am Kindergeldanspruch hängt. Dann erstattet die Beihilfe meist 80 Prozent, und für die übrigen 20 Prozent braucht jedes Kind einen eigenen PKV-Vertrag. Alternativ kann das Kind unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei über einen gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert sein.
Die private Krankenversicherung bietet nicht die Möglichkeit einer Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenkasse. Alle Familienmitglieder müssen eigene Verträge bei einer PKV abschließen.

Ob Ihre Kinder beihilfeberechtigt sind, hängt davon ab, ob sie Kindergeld erhalten. Ist dies der Fall, gibt es zwei Optionen: Die Kinder erhalten Beihilfe in Höhe von 80 Prozent und werden für die Restkosten jeweils günstig privat krankenversichert, oder die Kinder bleiben kostenlos familienversichert über den gesetzlich versicherten Ehepartner. Bei verheirateten Eltern ist die Familienversicherung ausgeschlossen, wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte und sein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (§ 10 Abs. 3 SGB V).

Sind Sie als Eltern nicht verheiratet, können Sie frei entscheiden, ob Ihre Kinder privat (bei Ihnen) oder gesetzlich (beim anderen Elternteil) versichert sein sollen. Einkommensgrenzen spielen hier keine Rolle.

Gut zu wissen

In Bremen und Hessen gelten davon abweichende Beihilfesätze und Regelungen. In Sachsen steigt der Satz für aktive Beamte schon mit dem ersten berücksichtigungsfähigen Kind auf 70 Prozent und ab zwei Kindern auf 90 Prozent, Kinder selbst erhalten dort 90 Prozent.

Kann ich als Beamter mit Vorerkrankungen in die PKV?

Ja, über die Öffnungsaktion der PKV. Die teilnehmenden Versicherer nehmen Beamte und ihre Angehörigen trotz Vorerkrankungen auf, ohne Leistungsausschlüsse und mit höchstens 30 Prozent Risikozuschlag. Voraussetzung ist, dass der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung beim Versicherer eingeht. Die Garantie gilt für den beihilfekonformen Haupttarif. Für Ehepartner und Kinder beginnt die Frist mit ihrer erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe, zum Beispiel mit der Eheschließung.

Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderungen müssen mit Risikozuschlägen und höheren Beiträgen für ihre private Krankenversicherung rechnen. Das liegt vor allem daran, dass anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen der Beitrag nicht nach dem Einkommen bemessen wird, sondern nach Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Beruf etc. In der PKV wird also streng nach dem Risiko versichert, was dazu führen kann, dass gesundheitlich vorbelastete Beamte, beispielsweise mit chronischen Krankheiten, nur mit hohen Beiträgen durch Risikozuschläge oder gar nicht in die private Krankenversicherung wechseln konnten.

Um auch Beamten mit keiner weißen „gesundheitlichen Weste“ die private Krankenversicherung und damit auch den Zugang zur Beihilfe zu ermöglichen, verpflichten sich laut Broschüre des PKV-Verbands (Stand Januar 2026) 16 Versicherer im Rahmen der sogenannten PKV-Öffnungsaktion zur garantierten Aufnahme von Beamten mit Vorerkrankungen zu Beginn ihrer Laufbahn. Wenn der Antrag fristgemäß innerhalb eines halben Jahres nach Verbeamtung eingeht (das gilt auch für Beamtenanwärter und Referendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf), werden diese Beamten und ihre Angehörigen nicht abgelehnt und mit einem Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent versichert. Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. In der privaten Pflegepflichtversicherung fällt über die Öffnungsaktion kein gesundheitsabhängiger Zuschlag an.
Die Aufnahmegarantie betrifft nur den beihilfekonformen Haupttarif. Ergänzungstarife wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer prüft der Versicherer wie üblich. Seit Anfang 2026 hat sich der Kreis der teilnehmenden Anbieter verändert [QUELLE PRÜFEN], deshalb lohnt vor dem Antrag ein Blick auf die aktuelle Teilnehmerliste. Ob ein Versicherer Sie auch ohne Öffnungsaktion zu besseren Bedingungen annehmen würde, klären Sie innerhalb der Frist am besten über eine anonyme Risikovoranfrage.

Weitere Informationen zur Privaten Krankenversicherung

Wie gehen Beamte beim Abschluss einer PKV vor?

Am Anfang steht die Frage, welcher Beihilfesatz für Sie gilt und ob Ihr Land eine pauschale Beihilfe anbietet. Danach zählt vor allem die Frist. Wer Vorerkrankungen hat, muss den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung stellen, um die Vorteile der Öffnungsaktion zu nutzen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.

  1. Beihilfesatz für sich, Ehepartner und Kinder bei der zuständigen Beihilfestelle klären.
  2. In Ländern mit pauschaler Beihilfe entscheiden, ob individuelle Beihilfe mit PKV oder Zuschuss zur GKV besser passt.
  3. Datum der erstmaligen Verbeamtung notieren und die Sechsmonatsfrist der Öffnungsaktion im Blick behalten.
  4. Bei Vorerkrankungen vorab anonym prüfen lassen, welche Versicherer zu welchen Bedingungen annehmen.
  5. Restkostentarif, Beihilfeergänzungstarif und private Pflegepflichtversicherung zusammenstellen.
  6. Gesundheitsfragen vollständig beantworten und den Antrag stellen, wie in unserer Anleitung PKV-Antrag Schritt für Schritt beschrieben.

Was kostet die PKV für Beamte?

Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand, gewünschten Leistungen und dem Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmt. Weil meist nur 20 bis 50 Prozent der Kosten versichert werden müssen, liegt er deutlich unter dem Beitrag eines vergleichbaren Volltarifs für Angestellte. Im Referendariat sind spezielle Ausbildungstarife meist noch günstiger.

Wonach richtet sich die Höhe des Beihilfeanspruchs?

Die Höhe des Beihilfeanspruchs hängt von der familiären und beruflichen Situation ab. Beamte und ihre Angehörigen erhalten zwischen 50 und 80 Prozent, in Sachsen bis zu 90 Prozent. Maßgeblich sind die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ob man im aktiven Dienst oder pensioniert ist und welche Beihilfeverordnung von Bund oder Land gilt.

Mindestens 50 Prozent der Krankheitskosten erhalten ledige Beamte und Beamte mit einem Kind erstattet. Den erhöhten Beihilfesatz von 70 Prozent erhalten beim Bund und in den meisten Ländern Beamte mit zwei beihilfeberechtigten Kindern (mit Anspruch auf Kindergeld) sowie Ehepartner und Pensionäre. Den höchsten Beihilfesatz mit 80 Prozent erhalten in den meisten Bundesländern beihilfeberechtigte Kinder. Um als Beamter den höheren Beihilfesatz von 70 Prozent zu erhalten, müssen die Kinder übrigens nicht privatversichert werden.

Wie bleiben Beamte im Laufe der Laufbahn richtig versichert?

Die Absicherung ändert sich mit der Laufbahn. Nach der Anwärterzeit, mit der Geburt eines Kindes, beim Eintritt in den Ruhestand und nach Beitragserhöhungen passen sich Beihilfesatz oder Tarif an. Wer Änderungen der Beihilfestelle und dem Versicherer rechtzeitig meldet, vermeidet Versorgungslücken und zahlt nicht für Leistungen, die die Beihilfe bereits trägt.

Was passiert mit der PKV nach der Anwärterzeit?

Wer direkt als Beamter auf Probe übernommen wird, bleibt privat versichert, der Versicherer stellt nur den Anwärtertarif auf den regulären Beamtentarif um. Wer nach dem Referendariat zunächst angestellt arbeitet und unter der Versicherungspflichtgrenze verdient, wird wieder in der GKV pflichtversichert. Eine Anwartschaftsversicherung sichert dann die spätere Rückkehr in die PKV.

Nach der Anwärterzeit gibt es hauptsächlich zwei Optionen, wie es für Sie danach weitergeht: Sie werden unmittelbar weiter verbeamtet oder Sie wechseln in ein Angestelltenverhältnis. Beim nahtlosen Übergang in das Verhältnis Beamter auf Probe bleiben Sie privatversichert. Hier muss nur der Anwärter-Tarif gewechselt werden. Im Fachjargon heißt das, der Tarif wird umgestellt.

Wenn Sie nach dem Referendariat vorerst als Angestellter weiterbeschäftigt werden, werden Sie bei einem Einkommen bis zu 77.400 Euro brutto pro Jahr (Versicherungspflichtgrenze 2026) wieder pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen dorthin zurück. Für 2027 sieht der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vom 21. September 2026 eine Anhebung auf 84.150 Euro vor, beschlossen ist das noch nicht. Ist absehbar, dass Sie mittelfristig verbeamtet werden, lohnt es sich ggf., über eine Anwartschaftsversicherung gegen einen kleinen monatlichen Beitrag Ihre baldige Weiterversicherung in der PKV abzusichern. Dann ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Mit einer großen Anwartschaft bleiben zudem die bisher angesparten Altersrückstellungen erhalten und werden weiter aufgebaut, eine kleine Anwartschaft sichert dagegen nur den Gesundheitszustand.

Wie sind Beamte in der Pflegeversicherung abgesichert?

Beamte mit individueller Beihilfe schließen eine private Pflegepflichtversicherung ab, die den Teil der Pflegekosten abdeckt, den die Beihilfe nicht trägt. Sie läuft in der Regel beim selben Versicherer wie die Krankenversicherung. Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte sind in der sozialen Pflegeversicherung und zahlen den Beitrag dort selbst. Weil die Beihilfe die Hälfte der Pflegeleistungen trägt, gilt für sie nur der halbe Beitragssatz von 1,8 Prozent, der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent fällt aber voll an. Ob das auch mit pauschaler Beihilfe gilt, regelt das jeweilige Land.

Welche Beihilfe erhalten Beamte im Ruhestand?

Pensionäre erhalten beim Bund und in den meisten Ländern 70 Prozent Beihilfe, in Sachsen mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 90 Prozent. Der private Restkostentarif sinkt damit auf 30 Prozent. Den neuen Beihilfesatz sollten Beamte ihrem Versicherer rechtzeitig mitteilen, damit er den Tarif auf den geringeren Anteil umstellt und der Beitrag entsprechend sinkt.

Können Beamte ihren PKV-Tarif wechseln?

Ja. Nach § 204 VVG dürfen Beamte wie alle Privatversicherten innerhalb ihres Versicherers in einen gleichartigen Tarif wechseln, ohne ihre Altersrückstellungen zu verlieren. Eine neue Gesundheitsprüfung fällt nur für Mehrleistungen an. Gerade nach Beitragserhöhungen lässt sich so Beitrag sparen, ohne auf die beihilfekonforme Absicherung zu verzichten.

Wie der Tarifwechsel nach § 204 VVG im Einzelnen abläuft und welche Tarife infrage kommen, hängt vom Versicherer ab. Welche Gesellschaften ihre Beiträge zum Jahreswechsel anpassen, zeigt unsere Übersicht zur PKV Beitragserhöhung 2026/2027.

Welche Vorteile hat die PKV für Beamte?

Beamte zahlen in der PKV nur für den Kostenanteil, den die Beihilfe nicht übernimmt, und erhalten dafür Leistungen, die über die Regelversorgung der GKV hinausgehen können. Die vertraglich vereinbarten Tarifleistungen sind garantiert. Im Referendariat und in der Ausbildung gibt es besonders günstige Anwärtertarife, Zusatzbausteine lassen sich nach Bedarf ergänzen.

  • Beihilfeleistungen sind meist umfangreicher als die Regelleistungen der GKV. Die Beihilfe selbst kann der Dienstherr per Verordnung ändern, die Leistungen des PKV-Tarifs sind dagegen vertraglich garantiert und grundsätzlich nicht einseitig kürzbar.

  • Die Beihilfe erstattet Beamten und ihren berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten, in Sachsen bis 90 Prozent.

  • Die Differenz zu den Beihilfeleistungen wird idealerweise durch günstige PKV-Beamtentarife versichert.

  • Noch günstiger versichert sind Beamte im Referendariat oder in der Ausbildung.

  • Ein passgenauer Gesundheitsschutz nach Bedarf lässt sich mit dem Baustein-Prinzip der PKV erreichen. Zusätzliche Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Ein- bzw. Zweibettzimmer sind häufig enthalten oder günstig zu ergänzen.

Welche Beihilfesätze gelten in Bund und Bundesländern?

Der Bund und jedes Land regeln die Beihilfe in einer eigenen Verordnung. Die Bemessungssätze liegen fast überall zwischen 50 und 80 Prozent, Sachsen erstattet bis zu 90 Prozent. Die pauschale Beihilfe als Alternative bieten Stand September 2026 zehn Länder an, Schleswig-Holstein nur für bestimmte Gruppen, der Bund und die übrigen Länder nicht.

BundeslandBesonderheiten

Baden Württemberg

pauschale Beihilfe und 50%-80% Beihilfe
Bayern50%-80% Beihilfe
Berlinpauschale Beihilfe und 50%-80% Beihilfe
Brandenburgpauschale Beihilfe und 50%-80% Beihilfe
Bremenpauschale Beihilfe und 50%-80% Beihilfe
Hamburgpauschale Beihilfe und 50%-80% Beihilfe
Hessenpauschale Beihilfe und 50%-80% Beihilfe

Mecklenburg-Vorpommern

50%-80% Beihilfe (pauschale Beihilfe kommt zum 01.05.26)
Niedersachsenpauschale Beihilfe und 50%-80% Beihilfe
Nordrhein Westfalen50%-80% Beihilfe (pauschale Beihilfe kommt lt. Koaliationsvertrag)
Rheinland-Pfalz50%-80% Beihilfe
Saarland50%-80% Beihilfe
Sachsenpauschale Beihilfe und 50%-90% Beihilfe
Sachsen-Anhalt50%-80% Beihilfe
Schleswig-Holstein50%-80% Beihilfe oder Zuschuss zur GKV
Thüringenpauschale Beihilfe und 50%-80% Beihilfe
Bundpauschale Beihilfe und 50%-80% Beihilfe

Vorteile der PKV gegenüber der GKV

Umfangreichere Leistungen in der PKV

Die PKV bietet erstklassige Leistungen wie Ein- oder Zweitbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung und freie Krankenhaus- sowie Arztwahl. Medikamente und Therapien, die von der GKV nicht abgedeckt werden, sind in der PKV erstattungsfähig.

Individuelle und garantierte Leistungen

In der PKV erhalten Sie maßgeschneiderte Tarife, die nicht gekürzt werden dürfen. Neue Tarife berücksichtigen medizinische Fortschritte und bieten oft einen erweiterten Leistungsumfang. Zusatzleistungen können nach einer Gesundheitsprüfung vereinbart werden.

Bevorzugte Behandlung und schnellere Termine

Privatpatienten genießen oft den Vorteil, bei Fachärzten schneller Termine zu bekommen. Dies bedeutet weniger Wartezeit und schnellere medizinische Versorgung, wenn es darauf ankommt.

Beitragsunabhängigkeit für finanzielle Freiheit

Die Beitragshöhe in der PKV hängt nicht vom Einkommen ab. Gut verdienende oder gesunde Versicherte profitieren von günstigeren Prämien. Klug investiert, ermöglichen diese Ersparnisse eine beitragsfreie Zeit im Alter.

Belohnung für Gesundheit: Beitragsrückerstattung

Viele private Krankenversicherungen bieten Beitragsrückerstattungen, wenn über einen bestimmten Zeitraum keine Rechnungen eingereicht werden. Ein kluger finanzieller Schachzug für gesundheitsbewusste Versicherte.

Systemunterschiede zur gesetzlichen KV

Anders als die gesetzliche Krankenversicherung bietet die PKV eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Absicherung. Beiträge basieren auf Risikofaktoren wie Vorerkrankungen, Eintrittsalter und Beruf. Das führt zu fair kalkulierten Beiträgen und optimaler Gesundheitsversorgung.

Was leistet die GKV für Beamte?

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Beamten dieselbe Grundversorgung wie allen Kassenpatienten. Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. Leistungen wie Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer oder freie Klinikwahl gehören nicht dazu, und ohne pauschale Beihilfe tragen Beamte den gesamten Beitrag selbst.

In einem so reichen und nicht nur im Vergleich mit vielen anderen Ländern sozialen Land wie Deutschland garantiert auch die gesetzliche Krankenkasse eine gute Gesundheitsversorgung. Immerhin sind hier rund 90 Prozent der Bundesbürger versichert. Die Regelleistungen, die weitgehend einheitlich bei allen gesetzlichen Krankenkassen ausfallen, bieten eine Grundversorgung, die im Gegensatz zu privaten Versicherungen bestimmte Leistungen wie Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer, freie Arzt- und Krankenhauswahl etc. nicht enthält.

Aufgrund der meist umfangreicheren Beihilfeleistungen und günstigen Beamtentarife in der PKV wählt die überwiegende Zahl der Beamten die private Krankenversicherung. Doch es gibt auch Beamte, die sich trotz der Nachteile bewusst für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.

In folgenden Fällen kann es für Beamte vorteilhaft sein, freiwillig in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben:

  • Alleinverdienende Beamte mit großer Familie, denn Kinder und Ehepartner können in der GKV kostenlos mitversichert werden.

  • Beamte in niedriger Besoldungsstufe oder mit schwankendem Einkommen wegen Teilzeit, Elternzeit oder Beurlaubung.

  • Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen, weil die Beiträge in der PKV trotz Öffnungsaktion mit Deckelung der Risikozuschläge für manche sehr hoch sind.

  • Beamte, die den verhältnismäßig hohen Abrechnungsaufwand scheuen, denn Rechnungen müssen immer bei Beihilfe und PKV eingereicht werden.

Was kostet eine gesetzliche Krankenkasse für Beamte?

Der GKV-Beitrag richtet sich nach dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat liegt. Weil Beamte keinen Krankengeldanspruch haben, gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent. Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent zahlen freiwillig versicherte Beamte bis zu 982,31 Euro für die Krankenversicherung, hinzu kommt die Pflegeversicherung zum halben Beitragssatz. Ohne pauschale Beihilfe tragen sie diesen Betrag vollständig selbst.

Anders als bei der PKV werden die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung unabhängig vom Gesundheitszustand allein auf der Basis des Einkommens berechnet. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr. Nach unten und nach oben hin sind die Beiträge begrenzt. Das heißt, dass die gesetzliche Krankenversicherung einen Mindestbeitrag fordert und dafür ein Mindesteinkommen ansetzt, und dass es für Gutverdienende eine Höchstgrenze gibt, die durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt wird. 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 69.750 Euro im Jahr, umgerechnet auf das monatliche Einkommen werden maximal 5.812,50 Euro zur Berechnung der Beiträge herangezogen.

Für Beamte gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent, da sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung inklusive des durchschnittlichen Zusatzbeitrags liegt 2026 damit bei 982,31 Euro im Monat. In der Pflegeversicherung zahlen beihilfeberechtigte Beamte nur den halben Beitragssatz von 1,8 Prozent, der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent fällt voll an. Zusammen kommen Kinderlose so auf 1.121,81 Euro, Beamte mit einem Kind auf 1.086,94 Euro.

Für 2027 sieht der Referentenentwurf der Rechengrößenverordnung eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 6.375 Euro im Monat (76.500 Euro im Jahr) vor. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2027 steht noch nicht fest. Zudem sieht der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes eine Anhebung des Kinderlosenzuschlags auf 0,7 Prozent vor, beschlossen ist auch das noch nicht.

Ein gutes Gehalt bedeutet für Beamte hohe Krankenkassenbeiträge, die von ihnen auch allein getragen werden müssen, da die Beihilfe im Normalfall nicht zahlt. Eine Ausnahme bildet die pauschale Beihilfe.

Die beste medizinische Versorgung - Jetzt!

Lassen Sie sich von unseren Experten zur privaten Krankenversicherung beraten oder Ihren aktuellen PKV-Vertrag unabhängig von uns prüfen!

Sie möchten mehr zum Wechsel der PKV wissen? Hier finden Sie weitere nützlichen Informationen.

PKV Angebot anfordern

Wie bleiben Beamte mit der pauschalen Beihilfe in der GKV?

Mit der pauschalen Beihilfe verzichten Beamte auf die individuelle Beihilfe und erhalten stattdessen einen Zuschuss von 50 Prozent zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag, begrenzt auf die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags. Die Wahl ist in den meisten Ländern unwiderruflich. Sachsen-Anhalt erlaubt als bisher einziges Land seit Januar 2026 einen Widerruf mit dreimonatiger Frist.

Im Normalfall geht es für Beamte in die private Krankenversicherung. Dieser Standard der individuellen Beihilfe, wie die „normale“ Beihilfe bezeichnet wird, wurde in den letzten Jahren ins Wanken gebracht. Verantwortlich ist die Einführung der pauschalen Beihilfe als alternative Beihilfeform. Zuerst in Hamburg, dann in Thüringen, Brandenburg, Berlin und Bremen, seit 2023 in Baden-Württemberg, seit 2024 in Sachsen und Niedersachsen und seit 2026 auch in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern eingeführt, ermöglicht die pauschale Beihilfe es Beamten, ohne den vollen Beitrag allein zu tragen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.

Nach dem Vorbild des Arbeitgeberzuschusses können Beamte einen festen (pauschalen) Zuschuss in Höhe von 50 Prozent (mit Höchstgrenzen) erhalten, den sie für ihre Beiträge in der gesetzlichen oder, je nach Land, auch der privaten Krankenversicherung verwenden können. In Sachsen-Anhalt erhalten ihn nur freiwillig gesetzlich Versicherte, in Mecklenburg-Vorpommern dagegen auch privat Vollversicherte. Der Dienstherr beteiligt sich allerdings nicht an den Kosten der Pflegepflichtversicherung.

Die pauschale Beihilfe bietet Beamten einerseits eine echte Wahlfreiheit, hat aber auch bestimmte Tücken, die wir erwähnen möchten. So müssen Beamte, die in ein Bundesland umziehen, das keine pauschale Beihilfe anbietet, ihre GKV-Beiträge dort allein tragen. Unter anderem wegen dieser „Insellösungen“ steht die pauschale Beihilfe bundesweit in der Kritik. Auf der anderen Seite werden diejenigen Beamten, die aus den verschiedensten Gründen weiterhin gesetzlich versichert waren, endlich mit den Privatversicherten gleichgestellt, wenn sie von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zu den Krankheitskosten erhalten.

Welches Modell sich in welcher Lebenslage rechnet, vergleicht unser Beitrag Pauschale Beihilfe vs. Beihilfe.

Häufige Fragen zur PKV für Beamte

Eine pauschal beste private Krankenversicherung gibt es nicht, da Leistungen, Beitragsstabilität und Beihilfetarife stark variieren.

Entscheidend sind Ihr Beihilfeanspruch, Ihr Gesundheitszustand und Ihre individuellen Leistungswünsche. Versicherer wie etwa die Debeka, Barmenia oder HanseMerkur bieten spezielle Beamtentarife an, die im Detail geprüft werden sollten.

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, meist 50 bis 70 Prozent. Die PKV deckt den verbleibenden Anteil über einen sogenannten Beihilfetarif ab. Sie zahlen also nur für die Restkostenversicherung und nicht für eine Vollversicherung wie Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft.

Die Beiträge hängen vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewünschten Leistungsumfang ab. Junge Beamte zahlen häufig zwischen 250 und 350 Euro monatlich, bei umfangreicheren Leistungen auch mehr. Durch die Beihilfe sind die Beiträge in der Regel deutlich günstiger als vergleichbare Volltarife.

Beamte zahlen ihre PKV-Beiträge grundsätzlich selbst. Der Dienstherr beteiligt sich nicht direkt am Beitrag, sondern übernimmt über die Beihilfe einen Teil der tatsächlichen Krankheitskosten. Dadurch reduziert sich der notwendige Versicherungsumfang und damit auch der Beitrag.

Die PKV ist für Beamte günstiger, weil der Staat einen erheblichen Teil der Gesundheitskosten übernimmt. Versichert wird nur der verbleibende Prozentsatz, nicht 100 Prozent der Kosten. Zudem profitieren Beamte oft von stabilen Berufsgruppen und langfristiger Kalkulation.

Für Beamtenanwärter sind spezielle Ausbildungstarife entscheidend, die besonders günstige Beiträge bei guten Leistungen bieten. Wichtig sind Optionsrechte für die spätere Laufbahn sowie eine stabile Beitragsentwicklung. Anbieter wie die Allianz oder die DBV haben eigene Anwärterkonzepte, die individuell geprüft werden sollten.

Im Alter steigen die Beiträge grundsätzlich, allerdings werden bereits während der aktiven Zeit Altersrückstellungen gebildet. Viele Beamte zahlen im Ruhestand zwischen 400 und 700 Euro monatlich, abhängig vom gewählten Tarif und Eintrittsalter. Die Beihilfe bleibt auch im Ruhestand bestehen und übernimmt weiterhin einen Großteil der Kosten.

Optimieren Sie Ihre Private Krankenversicherung!

Jetzt handeln!
Mit dem Expertenwissen von KVoptimal.de gesund versichert, optimal geschützt. Mehr als 10.000 Mandanten vertrauen bereits unserer Kompetenz.
Termin buchen
KVO - PKV Tarifwechsel kostenfrei prüfen - Jetzt Gutachten anfordern