Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung, müssen Antragsteller eine Gesundheitsprüfung absolvieren. Meist in Form eines Fragebogens werden als Teil des Sign-ups Fragen zur eigenen Gesundheit beantwortet. Auf dieser Basis und weiteren Faktoren wird das Krankheitsrisiko abgeschätzt und die Beiträge kalkuliert. Soweit klar. Aber wie sieht es aus, wenn jemand den Tarif intern – also innerhalb seiner Versicherung – wechselt, um zum Beispiel von mehr Leistungen und/oder geringeren Beiträgen zu profitieren? Wird dann wieder eine Gesundheitsprüfung fällig, die ggf. hinzugekommene Gesundheitsrisiken „offenbart“, die teuer versichert werden müssen? Wir klären auf, in welchen Fällen eine erneute Gesundheitsprüfung bei einem PKV Tarifwechsel nach § 204 VVG nötig wird.
In welchen Fällen wird eine erneute Gesundheitsprüfung beim PKV-Tarifwechsel erforderlich?
Alle Privatversicherten haben einen im § 204 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgeschriebenen Rechtsanspruch darauf, jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz bei ihrem derzeitigen Versicherer zu wechseln. Und zwar ohne Gesundheitsprüfung, ohne Verlust der Altersrückstellungen und ohne Wartezeiten!
Um ihr sogenanntes Tarifwechselrecht wissen längst nicht alle Versicherten, aber gerade langjährig Versicherte, die in alten und geschlossenen Tarifen manchmal geradezu „versauern“, können von einem internen Tarifwechsel profitieren und ihre PKV-Beiträge reduzieren. Warum bei einem internen Tarifwechsel dennoch in vielen Fällen eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird, erklärt sich mit den oben fett geschriebenen Wörtern: Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz.
Bietet nämlich der neue Tarif mehr Leistungen als der alte, ist der Versicherer sogar dazu verpflichtet, nochmals zu verlangen, dass Gesundheitsfragen beantwortet werden. Das hat folgenden Hintergrund: Würden Versicherte ungeprüft in andere Tarife wechseln können, müssten die Risiken dann vom gesamten Tarifkollektiv getragen werden – und nicht vom einzelnen Versicherten mit dem erhöhten Risiko.
Gesundheitsprüfungen sind keine Schikane, sondern im Interesse der Versicherten, da nur so die Versicherungsgemeinschaft vor unerwartet hohen Leistungsfällen einzelner Versicherter geschützt werden kann
Mehrleistungen können sich nur auf einen Teilbereich wie Zahnarztleistungen oder Heilpraktikerleistungen beziehen oder in Form von geringeren Selbstbeteiligungen auftreten. Meist ist es so, dass nur die Fragen für betroffene verbesserte Leistungsbereiche beantwortet werden müssen. Werden hierbei relevante Erkrankungen festgestellt, kann der Versicherer für die Mehrleistungen einen angemessenen Risikozuschlag verlangen oder Wartezeiten veranschlagen.
Das Ergebnis einer Gesundheitsprüfung beim PKV-Tarifwechsel kann …
- … zur zuschlagfreien Mitversicherung der Mehrleistung führen.
- … zu einem Risikozuschlag nur für die Mehrleistung führen.
- … zu einem beitragsneutralen Mehrleistungsausschluss führen.
Unser Tipp: Für alle, die mit einem internen Tarifwechsel in erster Linie auf eine Beitragsersparnis abzielen, empfehlen wir – falls möglich – eine Gesundheitsprüfung abzulehnen und von vornherein Mehrleistungen auszuschließen. Diese Versicherten müssen aber nicht befürchten, dass eine Versicherungsleistung gänzlich wegfällt. Die gewohnten Leistungen aus dem bisherigen (alten) Tarif werden für gewöhnlich in den neuen mitgenommen.
Rechnet sich ein interner PKV Tarifwechsel?
Tatsächlich ist der Wechsel in einen anderen Tarif immer eine sehr persönliche und individuelle „Geschichte“. Ob sich der Tarifwechsel lohnt und rechnet hängt von vielen Faktoren ab und muss am besten von erfahrener Seite begutachtet und beraten werden. Unser Team aus spezialisierten und unabhängigen Tarifwechsel-Experten berät Sie gern dazu, welcher Tarif für Sie geeignet ist. Dazu wird beispielsweise genau analysiert, ob oder in welchen Teilleistungen ein Tarif höherwertiger ist.
Fordern Sie jetzt einen Termin für eine Beratung und Ihr unverbindliches Tarifgutachten mit allen Wechseloptionen an!
Übrigens: Die einzige Ausnahme, wie man ggf. ohne Gesundheitsprüfung eine private Versicherung abschließen kann sind ggf. private Zusatzversicherungen wie eine Zahnzusatzversicherung.
Haben Sie Fragen?
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.
Was wird bei einer Gesundheitsprüfung beim Tarifwechsel abgefragt?
Häufig „passiert“ die Gesundheitsprüfung im lockeren Gespräch mit dem eigenen Versicherungsexperten en passant. Gerade der Fragenkatalog bei einer erneuten Gesundheitsprüfung beim PKV-Tarifwechsel ist meist erstaunlich übersichtlich. Dennoch ist Vorsicht geboten. Jeder Versicherer hat einen eigenen Fragenkatalog entwickelt. Manche fragen detaillierter ab, andere bleiben allgemeiner. Es lohnt sich, die Fragen immer genau zu lesen und nur so umfangreich zu antworten wie wirklich nötig.
Die Gesundheitsfragen sind in der Regel mit Ja oder Nein zu beantworten. Bei mit Ja beantworteten Fragen müssen oft weitere Angaben gemacht werden, z. B. über die Art von Behandlungen, die Dauer und das Ergebnis. Hier kann es sein, dass der Versicherer in einem Gesundheitsbereich alle Behandlungen der letzten zehn Jahre aufgezählt haben möchte, während in einem anderen Bereich nur über die letzten drei Jahre – also über einen viel kürzeren Zeitraum – berichtet werden muss. Im anderen Beispiel fragen manche Versicherer bestimmte Krankheiten ab, andere bleiben allgemeiner.
Die Fragen sollten nach bestem Wissen und auf der Basis aktueller Befunde etc. beantwortet werden. Schummeln ist bei der Gesundheitsprüfung natürlich nicht erlaubt, sondern wird streng geahndet.
Die meisten Versicherer konzentrieren sich bei der Gesundheitsprüfung beim PKV Tarifwechsel auf folgende Bereiche:
- Alter, Beruf, Größe, Gewicht, Wohnort des Versicherten
- Zustand von Gebiss, Kiefer und Zähnen, fehlende Zähne
- Zustand von Hör- und Sehvermögen (Dioptrien beider Augen)
- ambulante Behandlungen
- stationäre Behandlungen und Operationen inkl. Nachsorgen
- psychiatrische Behandlungen
- Zahnbehandlungen
- Angaben zur Einnahme von Medikamenten
- Kuraufenthalte
- frühere Krankheiten, Vorerkrankungen, Krankheitsfolgen
- Krebserkrankungen
- Suchterkrankungen
- Behinderungen
- ggf. PKV Vertragskündigungen oder Vertragsablehnungen
Gut zu wissen: Die Vorteile von § 204 VVG für Versicherte mit Vorerkrankungen
Wer befürchtet, dass ein interner Tarifwechsel aufgrund gesundheitlicher Risiken nicht möglich sei, dem sei versichert, dass der Gesundheitszustand bei einem PKV Tarifwechsel in einen gleichartigen Tarif nicht zählt, da hier die Gesundheitsprüfung entfällt. Also: Nur Mut zum Wechsel!
Hintergründe zum Ablauf und Inhalt von Gesundheitsprüfungen lesen Sie hier: