INTER: CCL S10
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Achtung - geschlossener Tarif
PKV-Tarife, wie der Tarif INTER: CCL S10, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.
Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.
Leistungsmerkmale im Tarif INTER: CCL S10
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
600 €
Neue Welt
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
75% aus max. 600,-EUR nach 2 Jahren seit dem letzten Bezug für Sehhilfen.
Voraussetzung ist eine Sehschwäche von 8 Dioptrien und/oder Zylinderwerte von 4.
Wenn die Sehschwäche nicht durch eine Sehhilfe ausgeglichen werden kann, werden Laser(Lasik)-Operationen bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Auge erstattet.
75% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
75% (bei Leihe 100%) für folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):
– Bruchbänder, Gehapparate, Kompressionsstrümpfe
– Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis je 1.250,-EUR Rechnungsbetrag
– Körperersatzstücke
– Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 300,-EUR Rechnungsbetrag
– Orthesen und Korsette
– orthopädische Schuheinlagen
– Sprechhilfen
– Stützapparate einschließlich Liegeschalen
– Inhalationsgeräte
– Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.
Folgende Hilfsmittel nach vorheriger Zusage:
– Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
– Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
– Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
– Anti-Dekubitus-Systeme
– Absauggeräte
– CoaguCheck-Geräte
– lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist
– Autositz für behinderte Kinder bis 1.500,-EUR Rechnungsbetrag.
Erstattet werden
– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin), einen Facharzt für Frauen-, Kinder- oder Augenheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt, Orthopäden, Dermatologen oder Urologen erfolgt
– 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
– 75% für Behandlung im europäischen und außereuropäischen Ausland.
Die Erstbehandlung ist durch die Erstbehandlungsrechnung zu belegen.
Methoden der besonderen Therapierichtungen werden nach vorheriger Zusage erstattet.
Nein
Erstattet werden 100% wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 75%
– staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
– Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera und Zeckenbiss.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
75% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Chefarzt
Mehrbettzimmer
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
65 %
80 %
65 %
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
– Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (pro Kiefer max. 3.750,-EUR Rechnungsbetrag inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 65% erstattet
– Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
– Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
– 1.250,-EUR im 1.Versicherungsjahr
– 2.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
– 3.750,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
– 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
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Der Tarif INTER: CCL S10 ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.