uniVersa: uni-VE 2000G
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Leistungsmerkmale im Tarif uniVersa: uni-VE 2000G
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
2000 €
Neue Welt
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
– max. 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren
– operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Jahr erstattet. Ausnahme: Bandagen und Einlagen auch mehrmals pro Jahr.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden
– Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
– max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus und weiteren Vorsorgeleistungen.
Erstattet werden
– Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
– weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Chefarzt
Einzelbettzimmer
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus. Chirurgische persönliche Leistungen vom Chefarzt bis zum 5-fachen Satz.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
80 %
100 %
80 %
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Entfernung eines Implantats innerhalb von 3 Jahren nach einer Implantatversorgung oder eines extrem verlagerten oder retinierten Weisheitszahns durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen bis zum 5-fachen Satz der GOZ.
– Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
– Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet.
– Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet.
– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
– 3.100,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
– 7.700,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
– 15.400,-EUR im 1.-7.Kalenderjahr
– 15.400,-EUR ab dem 8.Kalenderjahr alle 3 Kalenderjahre.
Bei Zahnersatz (außer bei Einzelkrone) erforderlich, sonst Erstattung zu 40%.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
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Der Tarif uniVersa: uni-VE 2000G ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.