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uniVersa: VE 900 K

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Achtung - geschlossener Tarif

PKV-Tarife, wie der Tarif uniVersa: VE 900 K, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.

Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.

Der Tarif uniVersa: VE 900 K ist ein geschlossener PKV-Tarif. Geschlossene Tarife in der privaten Krankenversicherung eignen sich besonders für einen PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG.
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Leistungsmerkmale im Tarif uniVersa: VE 900 K

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der uniVersa einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif uniVersa: VE 900 K sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale
IHR TARIF
  • Selbstbehalt

    900 €

  • Tarifwelt

    Alte Welt

  • Unisex/Bisex
    Bisex
  • Offen/Geschlossen
    geschlossen
  • Gebührenordnung für Ärzte

    Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

  • Seehilfen (Brillen)

    Erstattet werden
    – max. 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) oder Laser(Lasik)-Operationen innerhalb von 2 Kalenderjahren.

  • Psychotherapie

    80%, max.
    – 2.600,-EUR im 1.-5. Kalenderjahr
    – 2.600,-EUR ab dem 6. Kalenderjahr alle 3 Jahre.

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

    Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
    – Bandagen, Bruchbänder, Einlagen, Leibbinden und Kompressionsstrümpfe
    – bis 180,-EUR pro Jahr je für orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Heimdialysegeräte, Körperersatzstücke, Krankenfahrstuhl, elektronische Sprechhilfen, Blindenhund, Gehapparate, Gehstützen und Stützapparate
    – Miete von Überwachungsmonitoren für Säuglinge sowie Instandsetzung von Hilfsmitteln
    – lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein o.g. Hilfsmittel gewährleistet werden kann.
    – Hilfsmittel über 180,-EUR zu 100%, wenn über Vertragspartner des Versicherers gekauft oder gemietet, sonst 80%.

  • Ärztliche Behandlung

    Erstattet werden
    – 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt
    – 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird
    – 80% für Behandlungskosten im europäischen und außereuropäischen Ausland.
    Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • Ambulante Leistungen
    IHR TARIF
  • Primärprinzip

    Nein

  • Vorsorgeuntersuchung

    Erstattet werden
    – Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
    – max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus und weiteren Vorsorgeleistungen.
    Erstattet werden
    – Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
    – weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
    Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
    Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

  • Psychotherapie

    80%, max.
    – 2.600,-EUR im 1.-5. Kalenderjahr
    – 2.600,-EUR ab dem 6. Kalenderjahr alle 3 Jahre.

  • Stationäre Leistungen
    IHR TARIF
  • Behandlung

    Chefarzt

  • Unterbringung

    Zweibettzimmer

  • Ärztliche Behandlung

    Privatarztbehandlung.

  • Gebührenordnung (stationär)

    Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus. Chirurgische persönliche Leistungen vom Chefarzt bis zum 5-fachen Satz.

  • Psychotherapie (stationär)

    Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

  • Zahn Leistungen
    IHR TARIF
  • Zahnbehandlungen

    100 %

  • Zahnersatz

    80 %

  • Kieferorthopädie 

    100 %

  • Material- & Laborkosten

    80 %

  • Gebührenordnung (Zahn)

    Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
    Entfernung eines Implantats innerhalb von 3 Jahren nach einer Implantatversorgung oder eines extrem verlagerten oder retinierten Weisheitszahns durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen bis zum 5-fachen Satz der GOZ.

  • Erstattungen

    – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
    – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
    – Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet.
    – Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet.
    – Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

  • Summenbegrenzung

    Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
    – 3.100,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
    – 7.700,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
    – 15.400,-EUR im 1.-7.Kalenderjahr
    – 15.400,-EUR ab dem 8.Kalenderjahr alle 3 Kalenderjahre.

  • Zahn Heil- & Kostenplan

    Bei Zahnersatz (außer bei Einzelkrone) erforderlich, sonst Erstattung zu 40%.

  • Tarifdaten powered by GEWA-COMP

    Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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    Der Tarif uniVersa: VE 900 K ist ein geschlossener Tarif.

    Was das bedeutet?

    Geschlossene Tarife

    Tarife die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind bezeichnet man als geschlossene Tarife. Fast alle geschlossenen Tarife, lassen sich jedoch bei einem internen Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Gesellschaft wählen. Dadurch das Neukunden nicht mehr im Tarif versicherbar sind, wird der Bestand jedoch langfristig älter und das Kollektiv sukzessive kleiner durch Abgang von Versicherten durch Wechsel, Kündigung oder Tod.

    Offene Tarife

    Offene Tarife bezeichnet Tarife die für Neukunden aktiv auswählbar sind. Hier gibt es also noch einen wirklich Neuzugang von Kunden. Durch die Kalkulationsänderung zu geschlechtsneutralen Tarifkalkulationen sind Tarife ab 2013 offen. Mit der Zeit ist durch tarifliche Neuentwicklung jedoch eine erneute Schließung denkbar. Heute sind alle offenen Tarif geschlechtsneutral kalkuliert.

    Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken

    Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.

    Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.

    Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.

    Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.

    Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.

    Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.

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