Barmenia: VCH 2F, VC 1ZPlus
Fordern Sie hier kostenfrei und unverbindlich Ihr persönliches PKV-Tarifwechsel Gutachten für den Tarif Barmenia: VCH 2F, VC 1ZPlus an
Vertrauen Sie unserer Kompetenz dank unserer jahrelangen Erfahrung
KVoptimal: Gesund versichert, optimal geschützt
Jetzt kostenfrei prüfen lassen
Achtung - geschlossener Tarif
PKV-Tarife, wie der Tarif Barmenia: VCH 2F, VC 1ZPlus, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.
Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.
Leistungsmerkmale im Tarif Barmenia: VCH 2F, VC 1ZPlus
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
2880 €
Alte Welt
VCH 2F: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VCH 2F+VC 1ZPlus: 125,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
VCH 2F: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
VCH 2F+VC 1ZPlus: Hörhilfen (Rechnungsbetrag max. 750,-EUR), Krankenfahrstuhl (Rechnungsbetrag max. 750,-EUR, in Absprache mit dem Versicherer 1.000,-EUR), Sprechgerät, Prothesen, Kunstaugen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Bandagen, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (bis 250,-EUR pro Jahr).
VCH 2F: Erstattet werden
– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder nach vorheriger Zusage einen Arzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung), Frauenarzt, Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung, Augenarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt oder veranlasst wird. Der Hausarzt ist bei der ersten Inanspruchnahme namentlich zu benennen.
– 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (stellt der Primärarzt danach die Notwendigkeit einer weiteren fachärztlichen Behandlung fest, werden wieder 100% erstattet).
– 80% für ambulante Behandlung im Ausland.
– Naturheilverfahren durch Ärzte (Liste des Versicherers).
Nein
VCH 2F: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80%
– Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
– weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind.
Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80%
– ärztlich angeratene Impfungen
– Impfungen gemäß Empfehlung der ständigen Impfkommission.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
VCH 2F: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Chefarzt
Einzelbettzimmer
VCH 2F, VC 1ZPlus: Privatarztbehandlung.
VCH 2F+VC 1ZPlus: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VCH 2F: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
60 %
60 %
60 %
VCH 2F: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
VCH 2F: Erstattet werden
– 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: z.B. Füllungen, Extraktionen, Wurzelbehandlungen, Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums) und in der jeweils gültigen GOÄ genannte Prophylaxe
– 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 5.000,-EUR pro Kalenderjahr, darüber 40% (bei Unfall 60%): (z.B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) einschließlich Vor- und Nachbehandlung und Reparaturen.
VCH 2F: Keine Summenbegrenzung.
VCH 2F: Bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
Jetzt Einsparpotenzial berechnen
Der Tarif Barmenia: VCH 2F, VC 1ZPlus ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.