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SDK: A75, S102, AZ65

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Achtung - geschlossener Tarif

PKV-Tarife, wie der Tarif SDK: A75, S102, AZ65, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.

Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.

Der Tarif SDK: A75, S102, AZ65 ist ein geschlossener PKV-Tarif. Geschlossene Tarife in der privaten Krankenversicherung eignen sich besonders für einen PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG.
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Leistungsmerkmale im Tarif SDK: A75, S102, AZ65

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der SDK einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif SDK: A75, S102, AZ65 sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale
IHR TARIF
  • Selbstbehalt

    650 €

  • Tarifwelt

    Neue Welt

  • Unisex/Bisex
    Bisex
  • Offen/Geschlossen
    geschlossen
  • Gebührenordnung für Ärzte

    A75: Die Leistungen werden bis zu den Höchstsätzen der GOÄ erstattet, d.h.:
    – bis zu dem 3,5-fachen Satz für persönliche ärztliche Leistungen
    – bis zu dem 2,5-fachen Satz für medizinisch-technische Leistungen
    – bis zu dem 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
    Werden die folgenden Sätze der GOÄ nicht überschritten, erfolgt die Erstattung zu 100%, andernfalls gilt die vereinbarte Selbstbeteiligung.
    – bis zu dem 1,7-fachen Satz für persönliche ärztliche Leistungen
    – bis zu dem 1,3-fachen Satz für medizinisch-technische Leistungen
    – bis zu dem 1,1-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Seehilfen (Brillen)

    A75: Erstattet werden
    – 75%, max. 160,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Gestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

  • Psychotherapie

    A75: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

    A75: Hilfsmittel je einmal im Kalenderjahr (geschlossener Hilfsmittelkatalog) inkl. Reparaturen zu 75% des Rechnungsbetrages.
    Als kleine Hilfsmittel gelten: Bandagen, Korrekturschienen, Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe, Fußeinlagen, orthopädische Schuhe, orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Gehstützen, Blindenstock.
    Als große Hilfsmittel gelten: Hörhilfen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Insulinpumpen, Schlafapnoegerät (CPAP-Geräte), elektronische Lesehilfen, Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen, Infusionspumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Körperersatzstücke (wie z.B. Epithese, Kunstauge, Kunstglieder), orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate einschließlich Sitz- und Liegeschalen, Krankenfahrstühle, Blindenhunde und Blindenleitgerät einschließlich Miet- und Sachnebenkosten lebenserhaltender Hilfsmittel (z.B. Atem-, Herzfrequenzmonitor, Heimdialysegerät, Sauerstoffkonzentrator).

  • Ärztliche Behandlung

    A75: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
    Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • Ambulante Leistungen
    IHR TARIF
  • Primärprinzip

    Nein

  • Vorsorgeuntersuchung

    A75: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
    Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
    Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
    Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

  • Psychotherapie

    A75: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

  • Stationäre Leistungen
    IHR TARIF
  • Behandlung

    Chefarzt

  • Unterbringung

    Zweibettzimmer

  • Ärztliche Behandlung

    S102: Privatarztbehandlung.

  • Gebührenordnung (stationär)

    S102: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Psychotherapie (stationär)

    S102: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

  • Zahn Leistungen
    IHR TARIF
  • Zahnbehandlungen

    70 %

  • Zahnersatz

    70 %

  • Kieferorthopädie 

    32 %

  • Material- & Laborkosten

    70 %

  • Gebührenordnung (Zahn)

    A75, AZ65: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

  • Erstattungen

    A75: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet.
    – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet.
    – Kieferorthopädie wird erstattet
    – Material- und Laborkosten.
    Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 260,-EUR zu 75% erstattet.
    AZ65: Erstattet werden 65% von den jährlich 1.300,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträgen für
    – Zahnbehandlung, Prophylaxe, Parodontosebehandlung und Wurzelbehandlung
    – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Onlays, Implantate inkl. Knochenaufbau)
    – Kieferorthopädie
    – Material- und Laborkosten.

  • Summenbegrenzung

    A75, AZ65: Keine Summenbegrenzung.

  • Zahn Heil- & Kostenplan

    A75, AZ65: Nicht erforderlich.

  • Tarifdaten powered by GEWA-COMP

    Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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    Der Tarif SDK: A75, S102, AZ65 ist ein geschlossener Tarif.

    Was das bedeutet?

    Geschlossene Tarife

    Tarife die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind bezeichnet man als geschlossene Tarife. Fast alle geschlossenen Tarife, lassen sich jedoch bei einem internen Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Gesellschaft wählen. Dadurch das Neukunden nicht mehr im Tarif versicherbar sind, wird der Bestand jedoch langfristig älter und das Kollektiv sukzessive kleiner durch Abgang von Versicherten durch Wechsel, Kündigung oder Tod.

    Offene Tarife

    Offene Tarife bezeichnet Tarife die für Neukunden aktiv auswählbar sind. Hier gibt es also noch einen wirklich Neuzugang von Kunden. Durch die Kalkulationsänderung zu geschlechtsneutralen Tarifkalkulationen sind Tarife ab 2013 offen. Mit der Zeit ist durch tarifliche Neuentwicklung jedoch eine erneute Schließung denkbar. Heute sind alle offenen Tarif geschlechtsneutral kalkuliert.

    Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken

    Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.

    Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.

    Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.

    Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.

    Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.

    Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.

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