SDK: NHu, A75u, S102u, AZ50u
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Leistungsmerkmale im Tarif SDK: NHu, A75u, S102u, AZ50u
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
650 €
Neue Welt
A75u+NHu: A75: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zu dem 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zu dem 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zu dem 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Werden folgende Sätze der GOÄ nicht überschritten, erfolgt 100% Erstattung, andernfalls gilt vereinbarte Selbstbeteiligung.
– bis zu dem 1,7-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zu dem 1,3-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zu dem 1,1-fachen Satz für Laborleistungen.
NH: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.
A75u: Erstattet werden
– 75%, max. 160,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Gestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A75u: Erstattung der zugesagten Sitzungen.
A75u: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 75% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
NHu: Naturheilmedizin nach dem Hufelandverzeichnis durch Ärzte.
Erstattung für Ärzte, Heilpraktiker, Arzneimittel und Heilmittel für Naturheilmedizin max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr.
Erstattung max.
– 100,-EUR im 1. Kalenderjahr
– 200,-EUR im 2. Kalenderjahr.
A75u: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
A75u: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
A75u: Erstattung der zugesagten Sitzungen.
Chefarzt
Zweibettzimmer
S102u: Privatarztbehandlung.
S102u: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S102u: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
62 %
62 %
25 %
62 %
A75u, AZ50u: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
A75u: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet.
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet.
– Kieferorthopädie wird erstattet
– Material- und Laborkosten.
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 260,-EUR zu 75% erstattet.
AZ50u: Erstattet werden 50% von den jährlich 1.300,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträgen für
– Zahnbehandlung, Prophylaxe, Parodontosebehandlung und Wurzelbehandlung
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Onlays, Implantate inkl. Knochenaufbau)
– Kieferorthopädie
– Material- und Laborkosten.
A75u, AZ50u: Keine Summenbegrenzung.
A75u, AZ50u: Nicht erforderlich.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
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Der Tarif SDK: NHu, A75u, S102u, AZ50u ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.