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Gothaer: KG, KG Plus

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Achtung - geschlossener Tarif

PKV-Tarife, wie der Tarif Gothaer: KG, KG Plus, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.

Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.

Der Tarif Gothaer: KG, KG Plus ist ein geschlossener PKV-Tarif. Geschlossene Tarife in der privaten Krankenversicherung eignen sich besonders für einen PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG.
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Leistungsmerkmale im Tarif Gothaer: KG, KG Plus

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der Gothaer einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif Gothaer: KG, KG Plus sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale
IHR TARIF
  • Selbstbehalt

    384 €

  • Tarifwelt

    Alte Welt

  • Unisex/Bisex
    Bisex
  • Offen/Geschlossen
    geschlossen
  • Gebührenordnung für Ärzte

    KG+KG Plus: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Seehilfen (Brillen)

    KG: 55,-EUR pro Kalenderjahr für Sehhilfen.

  • Psychotherapie

    KG: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

    KG: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (in einfacher Ausführung):
    a) Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Stützapparate, Körperersatzstücke, Bruchband, Strümpfe, Bandagen, Einlagen, Schuhe (bis 165,-EUR)
    b) gemäß Liste des Versicherers
    – lebenserhaltende und -überwachende Hilfsmittel
    – Schlafapnoetherapie- und intermittierende Beatmungsgeräte
    – Hilfsmittel für Kinder
    – Messgeräte, Infusionshilfen, Absauggeräte
    – Inhalationshilfen, elektronische Sehhilfen
    – Blindenhilfsmittel (Blindenhunde, Blindenstock, Blindenleitgeräte, Vorlesegeräte)
    – Hörhilfen, Sitz-, Liege- und Gehhilfen
    – Kranken- und Behindertenfahrzeuge einschließlich Zubehör und Zurüstungen bei Rollstuhlpflichtigkeit
    – Hilfsmittel zur zeitlich begrenzten Unterstützung einer Behandlung oder Therapie (Eigentherapie)
    – Inkontinenzhilfen, Stoma- und Tracheostomaartikel
    – Pflegehilfsmittel, wenn kein Anspruch aus der Pflegepflichtversicherung.
    Ab 550,-EUR Rechnungsbetrag Zusage des Versicherers erforderlich, sonst nur 50% Erstattung.

  • Ärztliche Behandlung

    KG: Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt, Bereitschaftsarzt oder einen Vertragsarzt des Versicherers erfolgt.
    80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
    Als Erstbehandelnder wird auch ein hausärztlich tätiger Internist ohne Schwerpunktbezeichnung anerkannt, wenn rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Nachweis vorgelegt wird.
    Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • Ambulante Leistungen
    IHR TARIF
  • Primärprinzip

    Nein

  • Vorsorgeuntersuchung

    KG: Erstattet werden
    – Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
    – Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten ohne Altersgrenzen
    – nicht garantierte Leistung: Check-up bis 250,-EUR pro Jahr.
    Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen erforderlich sind.
    Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
    Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

  • Psychotherapie

    KG: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

  • Stationäre Leistungen
    IHR TARIF
  • Behandlung

    Chefarzt

  • Unterbringung

    Mehrbettzimmer

  • Ärztliche Behandlung

    KG: Regel- und Belegarztleistungen.

  • Gebührenordnung (stationär)

    KG: Regelleistungen.
    Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
    KG Plus: Regelleistungen.
    Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Psychotherapie (stationär)

    KG: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

  • Zahn Leistungen
    IHR TARIF
  • Zahnbehandlungen

    100 %

  • Zahnersatz

    70 %

  • Kieferorthopädie 

    70 %

  • Material- & Laborkosten

    70 %

  • Gebührenordnung (Zahn)

    KG+KG Plus: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

  • Erstattungen

    KG: Erstattet werden
    a) 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
    – allgemeine zahnärztliche Leistungen
    – konservierende und chirurgische Leistungen einschließlich Röntgenleistungen
    – Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums.
    b) 70% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
    – Kronen, Prothetik, Aufbissbehelfen und Schienen
    – Funktionsanalyse und Funktionstherapie, Implantate und die damit in Zusammenhang stehende Vor- und Nachbehandlung.
    c) Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.

  • Summenbegrenzung

    KG: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
    – 1.050,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
    – 2.100,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
    – 4.200,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr alle 2 Jahre.

  • Zahn Heil- & Kostenplan

    KG: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

  • Tarifdaten powered by GEWA-COMP

    Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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    Der Tarif Gothaer: KG, KG Plus ist ein geschlossener Tarif.

    Was das bedeutet?

    Geschlossene Tarife

    Tarife die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind bezeichnet man als geschlossene Tarife. Fast alle geschlossenen Tarife, lassen sich jedoch bei einem internen Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Gesellschaft wählen. Dadurch das Neukunden nicht mehr im Tarif versicherbar sind, wird der Bestand jedoch langfristig älter und das Kollektiv sukzessive kleiner durch Abgang von Versicherten durch Wechsel, Kündigung oder Tod.

    Offene Tarife

    Offene Tarife bezeichnet Tarife die für Neukunden aktiv auswählbar sind. Hier gibt es also noch einen wirklich Neuzugang von Kunden. Durch die Kalkulationsänderung zu geschlechtsneutralen Tarifkalkulationen sind Tarife ab 2013 offen. Mit der Zeit ist durch tarifliche Neuentwicklung jedoch eine erneute Schließung denkbar. Heute sind alle offenen Tarif geschlechtsneutral kalkuliert.

    Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken

    Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.

    Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.

    Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.

    Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.

    Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.

    Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.

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