Gothaer: MediCompact Plus 480, MediNatura P
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Leistungsmerkmale im Tarif Gothaer: MediCompact Plus 480, MediNatura P
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
480 €
Neue Welt
MediNatura P, MediCompact Plus 480: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
MediCompact Plus 480: Erstattet werden max.
– 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Versicherungsjahren.
– 1.500,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge. Erstattung beträgt max. 250,-EUR pro Auge innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre.
MediCompact Plus 480: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsjahr,
– 80% ab der 31. Sitzung,
– 70% ab der 51. Sitzung.
MediCompact Plus 480: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
– ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet oder
– über den Versicherer bezogen wird oder
– das Hilfsmittel zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall bezogen wird.
Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
– 1.500,-EUR für Hörgeräte pro Ohr.
MediCompact Plus 480: Erstattet werden
– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, hausärztlich tätigen Internisten, Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, Arzt für Urologie, Notarzt oder Bereitschaftsarzt oder Tele-Arzt erfolgt.
– 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
MediNatura P: Erstattet werden 100% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel.
Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.
– 500,-EUR im 1.Kalenderjahr
– 1.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
– 2.000,-EUR jährlich ab dem 3.Kalenderjahr.
Nein
MediCompact Plus 480: Erstattet werden
– Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
– Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten ohne Altersgrenzen
– nicht garantierte Leistung: Check-up bis 250,-EUR pro Jahr.
Erstattet werden
– Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen erforderlich sind.
Vorsorgeleistungen (mit Ausnahme des Check-up), Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen (mit Ausnahme des Check-up), Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
MediCompact Plus 480: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsjahr,
– 80% ab der 31. Sitzung,
– 70% ab der 51. Sitzung.
Chefarzt
Zweibettzimmer
MediCompact Plus 480: Privatarztbehandlung.
MediCompact Plus 480: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
MediCompact Plus 480: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
80 %
80 %
80 %
MediCompact Plus 480: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
MediCompact Plus 480: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet.
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet. Ohne jährliche Kontrollen sinkt der Erstattungsprozentsatz ab dem folgenden Kalenderjahr um 5%-Punkte pro Jahr auf 70%. Er steigt bei jährlichen Kontrollen wieder um 5%-Punkte pro Jahr auf 80%.
– Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 80% erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
– Professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 250,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet.
– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
MediCompact Plus 480: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
– 1.500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
– 3.000.-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
– 4.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
– 6.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
MediCompact Plus 480: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
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Der Tarif Gothaer: MediCompact Plus 480, MediNatura P ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.