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Gothaer: MediVita 250, MediNatura P, MediMPlus, MediClinic Premium, MediVita Z 90

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Leistungsmerkmale im Tarif Gothaer: MediVita 250, MediNatura P, MediMPlus, MediClinic Premium, MediVita Z 90

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der Gothaer einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif Gothaer: MediVita 250, MediNatura P, MediMPlus, MediClinic Premium, MediVita Z 90 sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale
IHR TARIF
  • Selbstbehalt

    250 €

  • Tarifwelt

    Neue Welt

  • Unisex/Bisex
    Unisex
  • Offen/Geschlossen
    offen
  • Gebührenordnung für Ärzte

    MediNatura P, MediVita 250, MediMPlus: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Seehilfen (Brillen)

    MediVita 250: Erstattet werden
    – max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr.

  • Psychotherapie

    MediVita 250: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
    MediMPlus: 70% ab der 21. Sitzung. Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

    MediVita 250: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
    a) Hörhilfen, Sprechgeräte, Stützapparate, orthopädische Einlagen und Schuhe, Bandagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe und gegen Verunstaltung und Verkrüppelung ärztlich verordnete Körperersatzstücke und Krankenfahrstühle
    b) gemäß Liste des Versicherers
    – lebenserhaltende und -überwachende Hilfsmittel
    – Schlafapnoetherapie- und intermittierende Beatmungsgeräte
    – Hilfsmittel für Kinder
    – Messgeräte, Infusionshilfen, Absauggeräte
    – Inhalationshilfen, elektronische Sehhilfen
    – Blindenhilfsmittel (Blindenhunde, Blindenstock, Blindenleitgeräte, Vorlesegeräte)
    – Hörhilfen, Sitz-, Liege- und Gehhilfen
    – Kranken- und Behindertenfahrzeuge einschließlich Zubehör und Zurüstungen bei Rollstuhlpflichtigkeit
    – Hilfsmittel zur zeitlich begrenzten Unterstützung einer Behandlung oder Therapie (Eigentherapie)
    – Inkontinenzhilfen, Stoma- und Tracheostomaartikel
    – Pflegehilfsmittel, wenn kein Anspruch aus der Pflegepflichtversicherung.
    Die Erstattung vermindert sich auf 80%, wenn diese über den Versicherer bezogen werden können und hiervon kein Gebrauch gemacht wird.
    MediMPlus: Die Hilfsmittel in Standardausführung, die nicht in der Liste des Versicherers aufgeführt sind.
    Vor Bezug des Hilfsmittel ist ärztliche Verordnung beim Versicherer vorzulegen, sonst erfolgt Erstattung nur bis zu der Höhe, die beim Bezug über den Versicherer entstanden wäre (gilt nicht bei Hilfsmittelversorgung bei einem Notfall).

  • Ärztliche Behandlung

    MediVita 250: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
    Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren) durch Ärzte, die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
    MediNatura P: Erstattet werden 100% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel.
    Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.
    – 500,-EUR im 1.Kalenderjahr
    – 1.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
    – 2.000,-EUR jährlich ab dem 3.Kalenderjahr.

  • Ambulante Leistungen
    IHR TARIF
  • Primärprinzip

    Nein

  • Vorsorgeuntersuchung

    MediVita 250: Erstattet werden
    – Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
    – Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten ohne Altersgrenzen
    – nicht garantierte Leistung: Check-up bis 250,-EUR pro Jahr.
    Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen erforderlich sind.
    Vorsorgeleistungen (mit Ausnahme des Check-up) und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
    Vorsorgeuntersuchungen (mit Ausnahme des Check-up) und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

  • Psychotherapie

    MediVita 250: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
    MediMPlus: 70% ab der 21. Sitzung. Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

  • Stationäre Leistungen
    IHR TARIF
  • Behandlung

    Chefarzt

  • Unterbringung

    Einzelbettzimmer

  • Ärztliche Behandlung

    MediVita 250+MediClinic Premium: Privatarztbehandlung.

  • Gebührenordnung (stationär)

    MediVita 250+MediClinic Premium: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

  • Psychotherapie (stationär)

    MediVita 250: 6 Wochen pro Kalenderjahr zu 100%, danach zu 70%.
    MediClinic Premium: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

  • Zahn Leistungen
    IHR TARIF
  • Zahnbehandlungen

    100 %

  • Zahnersatz

    90 %

  • Kieferorthopädie 

    90 %

  • Material- & Laborkosten

    90 %

  • Gebührenordnung (Zahn)

    MediVita Z 90: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

  • Erstattungen

    MediVita Z 90: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
    – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet. Ohne jährliche Kontrollen sinkt der Erstattungsprozentsatz pro Jahr um 10%-Punkte auf 60%. Er steigt bei jährlichen Kontrollen wieder um 10%-Punkte pro Jahr auf 90%
    – Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr (Grenze gilt auch für begonnene Behandlungen) oder bei Unfall zu 90% erstattet. Ohne jährliche Kontrollen sinkt der Erstattungsprozentsatz pro Jahr um 10%-Punkte auf 60%. Er steigt bei jährlichen Kontrollen wieder um 10%-Punkte pro Jahr auf 90%
    – Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zu 90% erstattet.

  • Summenbegrenzung

    MediVita Z 90: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
    – 2.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
    – 4.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
    – 6.000,-EUR im 3.Kalenderjahr
    – 8.000,-EUR im 4.Kalenderjahr
    – 10.000,-EUR im 5.Kalenderjahr.

  • Zahn Heil- & Kostenplan

    MediVita Z 90: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

  • Tarifdaten powered by GEWA-COMP

    Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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    Der Tarif Gothaer: MediVita 250, MediNatura P, MediMPlus, MediClinic Premium, MediVita Z 90 ist ein geschlossener Tarif.

    Was das bedeutet?

    Geschlossene Tarife

    Tarife die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind bezeichnet man als geschlossene Tarife. Fast alle geschlossenen Tarife, lassen sich jedoch bei einem internen Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Gesellschaft wählen. Dadurch das Neukunden nicht mehr im Tarif versicherbar sind, wird der Bestand jedoch langfristig älter und das Kollektiv sukzessive kleiner durch Abgang von Versicherten durch Wechsel, Kündigung oder Tod.

    Offene Tarife

    Offene Tarife bezeichnet Tarife die für Neukunden aktiv auswählbar sind. Hier gibt es also noch einen wirklich Neuzugang von Kunden. Durch die Kalkulationsänderung zu geschlechtsneutralen Tarifkalkulationen sind Tarife ab 2013 offen. Mit der Zeit ist durch tarifliche Neuentwicklung jedoch eine erneute Schließung denkbar. Heute sind alle offenen Tarif geschlechtsneutral kalkuliert.

    Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken

    Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.

    Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.

    Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.

    Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.

    Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.

    Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.

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