Allianz: AMP70PU
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KVoptimal: Gesund versichert, optimal geschützt
Leistungsmerkmale im Tarif Allianz: AMP70PU
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
1000 €
Neue Welt
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
– max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
– Laser(Lasik)-Operationen.
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
– ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
– das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall oder Notfall bezogen wird oder
– es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt. Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
– 500,-EUR pro Perücke
– 1.500,-EUR pro Hörhilfe und 3.500,-EUR für BAHA-Hörhilfen
– 2.000,-EUR für orthopädische Schuhe pro Versicherungsjahr.
Erstattet werden
– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere und Allgemeinmedizin), einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. Der Hausarzt ist bei Antragsstellung oder erstem Erstattungsantrag namentlich zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.
– 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wenn nachträglich die Facharztüberweisung eingereicht wird, werden alle weiteren, ab diesem Zeitpunkt kommenden Rechnungen wieder zu 100% erstattet.
Mitversichert sind auch
– die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
– weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers).
Ambulante Behandlung im Ausland wird zu 80% erstattet (100% bei akuten Krankheiten oder bei Unfall im Ausland bei Aufenthalten von max. 8 Wochen).
Nein
Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für
– Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und Untersuchungsintervalle
– weitere medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen.
Bei Leistungsfreiheit im gesamten Tarif werden für das betreffende Jahr Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen gezahlt.
Erstattet werden Impfungen
– gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
– gegen Hepatitis-B.
Nicht erstattet werden Malaria-Prophylaxe und Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
Chefarzt
Zweibettzimmer
Privatarztbehandlung.
Bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:
– bis zum 5-fachen Satz für Privatarztbehandlung
– bis zum 3,5-fachen Satz für Belegarztbehandlung
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
75 %
75 %
75 %
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
– Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
– Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 75% erstattet. Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers)
– Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
– 750,-EUR im 1.Versicherungsjahr
– 1.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
– 2.250,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
– 3.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Wird bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie empfohlen.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
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Der Tarif Allianz: AMP70PU ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.