Allianz: GSP70, GSUP90, GSUP100, GSZ75
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Leistungsmerkmale im Tarif Allianz: GSP70, GSUP90, GSUP100, GSZ75
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
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Neue Welt
GSP70: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
GSP70: Erstattet werden max.
– 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 36 Monaten
– 1.500,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge.
GSP70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
GSP70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden Hilfsmittel, wenn
– ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
– das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall oder Notfall bezogen wird.
Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
– 500,-EUR pro Perücke
– 1.500,-EUR pro Hörhilfe und 3.000,-EUR für BAHA-Hörhilfen
– 2.000,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr.
GSP70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
– die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
– weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers).
Nein
GSP70: Erstattet werden
– Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen
– max. 200,-EUR zusammen für max. 2 Gesundheitskurse pro Kalenderjahr.
Erstattet werden
– Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
– Malariaprophylaxe
– Impfungen für berufsbedingte Auslandsaufenthalte.
Nicht erstattet werden Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
GSP70: Ambulante Psychotherapie wird erstattet.
Chefarzt
Einzelbettzimmer
GSP70: Privatarztbehandlung.
GSP70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
GSP70: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
75 %
75 %
75 %
75 %
GSZ75: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
GSZ75: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet.
– Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 75% erstattet. Altersgrenze entfällt bei Unfall oder schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).
– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
– Bleaching wird zu 100%, max. 150,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet.
– Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
GSZ75: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
– 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
– 1.500,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
– 2.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
GSZ75: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
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Der Tarif Allianz: GSP70, GSUP90, GSUP100, GSZ75 ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.