BBKK: CompactPRIVAT/S
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KVoptimal: Gesund versichert, optimal geschützt
Leistungsmerkmale im Tarif BBKK: CompactPRIVAT/S
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
204 €
Neue Welt
Bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:
– bis zum 2,0-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
– Gläser und Kontaktlinsen
– max. 15,-EUR für Brillengestelle.
Erneuter Anspruch ab dem vollendeten 14.Lebensjahr bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien und für Sehhilfen über 310,-EUR nach 3 Kalenderjahren.
100% bis 1.280,-EUR pro Kalenderjahr, danach 50%.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden Hilfsmittel, Heilmittel, Arzneimittel und Verbandmittel zusammen bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.360,-EUR pro Kalenderjahr zu 85%, darüber zu 100%.
Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:
Prothesen, Epithesen, Defibrillator-Westen, Dialysegeräte, Stehhilfen, Sprechhilfen, Inkontinenzhilfen, Orthesen, Rollstühle und Hörhilfen in Standardausführung, Stomaartikel, Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie, Bandagen, Bewegungsschienen, Hilfsmittel gegen Dekubitus, Einlagen.
Hilfsmittel über 310,-EUR werden ab Vollendung des 14.Lebensjahres einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen (ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle).
Impfungen werden nicht erstattet.
Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) und Prophylaxe (Liste des Versicherers) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
100% bis 1.280,-EUR pro Kalenderjahr, danach 50%.
Chefarzt
Mehrbettzimmer
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:
– bis zum 2,0-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
60 %
60 %
60 %
Bis zu folgenden Sätzen:
– bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
– Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung,
Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung)
wird zu 100% erstattet
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 5), Inlays, Onlays) wird zu 60% erstattet
– Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
– Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und
Kieferorthopädie max.
– 2.050,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Summenbegrenzung für Kieferorthopädie entfällt für Kinder.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
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Der Tarif BBKK: CompactPRIVAT/S ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.