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Generali: Vario (V222S2P)

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Achtung - geschlossener Tarif

PKV-Tarife, wie der Tarif Generali: Vario (V222S2P), die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.

Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.

Der Tarif Generali: Vario (V222S2P) ist ein geschlossener PKV-Tarif. Geschlossene Tarife in der privaten Krankenversicherung eignen sich besonders für einen PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG.
Mehr Informationen

Leistungsmerkmale im Tarif Generali: Vario (V222S2P)

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der Generali einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif Generali: Vario (V222S2P) sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale
IHR TARIF
  • Selbstbehalt

    800 €

  • Tarifwelt

    Neue Welt

  • Unisex/Bisex
    Bisex
  • Offen/Geschlossen
    geschlossen
  • Gebührenordnung für Ärzte

    Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Seehilfen (Brillen)

    100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Sehhilfen bis max. 300,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen.

  • Psychotherapie

    100% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80%.

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

    100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% (geschlossener Hilfsmittelkatalog): Bandagen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Bruchbänder, Epithesen, Gehstöcke, Insulinpumpen, elektronische Kehlköpfe, Kompressionsstrümpfe, Kunstaugen, orthopädische Stützapparate und Einlagen, ein Paar orthopädische Maßschuhe pro Kalenderjahr, Prothesen, Spezialklingeln für Gehörlose, Stoma-Versorgungsartikel, Unterarmgehstützen.
    Folgende Hilfsmittel (offener Hilfsmittelkatalog) zu 100%, wenn sie über das Hilfsmittel-Management des Versicherers bezogen werden, sonst zu 80%: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Heimdialysegeräte, Hörhilfen, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen für Kinder mit Behinderung, Motor-Bewegungsschienen, Nahrungspumpen, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen und -systeme und sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. künstliches Herz).

  • Ärztliche Behandlung

    Erstattet werden
    – 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt
    – 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wenn nachträglich die Facharztüberweisung eingereicht wird, werden alle weiteren, ab diesem Zeitpunkt kommenden Rechnungen wieder zu 100% erstattet.
    – 100% bei einer Notfallbehandlung während einer Reise (sonst ist im Ausland auch das Primärarztprinzip zu beachten).
    Ein in diesem Tarif versicherter Arzt oder Zahnarzt gilt als sein eigener Primärarzt. Er kann sich selbst (und ggf. die mitversicherten Familienangehörigen) an einen Facharzt überweisen; der Erstattungsanspruch beträgt 100%.
    Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (z.B. Akupunktur bei Schmerzbehandlung, Homöopathie, Neuraltherapie), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • Ambulante Leistungen
    IHR TARIF
  • Primärprinzip

    Nein

  • Vorsorgeuntersuchung

    Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Diagnosebeschränkung. Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) (z.B. Schielvorsorge bei Kindern, Glaukomvorsorge, Osteoporose-Früherkennung).
    Stationäre Vorsorgeuntersuchungen werden nicht erstattet.
    100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
    Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

  • Psychotherapie

    100% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80%.

  • Stationäre Leistungen
    IHR TARIF
  • Behandlung

    Chefarzt

  • Unterbringung

    Zweibettzimmer

  • Ärztliche Behandlung

    Privatarztbehandlung.

  • Gebührenordnung (stationär)

    Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Psychotherapie (stationär)

    Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

  • Zahn Leistungen
    IHR TARIF
  • Zahnbehandlungen

    100 %

  • Zahnersatz

    80 %

  • Kieferorthopädie 

    80 %

  • Material- & Laborkosten

    80 %

  • Gebührenordnung (Zahn)

    Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

  • Erstattungen

    Erstattet werden
    – 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung
    – 70% ohne Zahnbonus und 80% mit Zahnbonus für Zahnersatz (z.B. Brücken, Prothesen, Implantate), Onlays und Kronen einschließlich des zahnärztlichen Honorars hierfür. Der Zahnbonus wird gezahlt, wenn für die 3 vergangenen Kalenderjahre zahnärztliche Untersuchungen nachgewiesen werden. Für die 3 Kalenderjahre vor Versicherungsbeginn gelten zahnärztliche Untersuchungen als nachgewiesen.
    – 70% ohne KFO-Bonus und 80% mit KFO-Bonus für Kieferorthopädie einschließlich des zahnärztlichen Honorars bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 20.Lebensjahr. KFO-Bonus bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung (Altersgrenze entfällt bei Unfall).
    – Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers zum Prozentsatz der Maßnahme.

  • Summenbegrenzung

    Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
    – 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
    – 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
    – 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
    – 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
    – 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr.

  • Zahn Heil- & Kostenplan

    Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie über 3.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

  • Tarifdaten powered by GEWA-COMP

    Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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    Der Tarif Generali: Vario (V222S2P) ist ein geschlossener Tarif.

    Was das bedeutet?

    Geschlossene Tarife

    Tarife die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind bezeichnet man als geschlossene Tarife. Fast alle geschlossenen Tarife, lassen sich jedoch bei einem internen Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Gesellschaft wählen. Dadurch das Neukunden nicht mehr im Tarif versicherbar sind, wird der Bestand jedoch langfristig älter und das Kollektiv sukzessive kleiner durch Abgang von Versicherten durch Wechsel, Kündigung oder Tod.

    Offene Tarife

    Offene Tarife bezeichnet Tarife die für Neukunden aktiv auswählbar sind. Hier gibt es also noch einen wirklich Neuzugang von Kunden. Durch die Kalkulationsänderung zu geschlechtsneutralen Tarifkalkulationen sind Tarife ab 2013 offen. Mit der Zeit ist durch tarifliche Neuentwicklung jedoch eine erneute Schließung denkbar. Heute sind alle offenen Tarif geschlechtsneutral kalkuliert.

    Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken

    Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.

    Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.

    Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.

    Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.

    Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.

    Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.

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