R+V: BSN, BSNZ
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Achtung - geschlossener Tarif
PKV-Tarife, wie der Tarif R+V: BSN, BSNZ, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.
Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.
Leistungsmerkmale im Tarif R+V: BSN, BSNZ
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
350 €
Alte Welt
BSN: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
BSN: Sehhilfen im Rahmen der Erstattung für ambulante Behandlung ab Vollendung des 16.Lebensjahres zu 70% bis 1.000,-EUR (für Kinder, Schüler und Studenten bis 500,-EUR), darüber zu 100%. Pro Sehhilfe max. 130,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren.
BSN: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
BSN: Erstattet werden kleine Hilfsmittel (Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe, Fußeinlagen, orthopädische Schuhe, Gehhilfen) und große Hilfsmittel (Hörhilfen, Sprechgeräte, Kunstglieder, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate und Krankenfahrtstühle). Erstattung zusammen mit ambulanter Behandlung ab Vollendung des 16.Lebensjahres zu 70% bis 1.000,-EUR (für Kinder, Schüler und Studenten bis 500,-EUR), darüber hinaus zu 100%. Pro Hilfsmittel max. 500,-EUR für große und max. 130,-EUR je kleines Hilfsmittel. Leistungen je Hilfsmittel alle 2 Kalenderjahre einmal.
BSN: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
BSN: Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
BSN: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Chefarzt
Mehrbettzimmer
BSN: Regel- und Belegarztleistungen.
BSN: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
BSN: Max. 30 Tage pro Kalenderjahr.
70 %
70 %
35 %
70 %
BSN, BSNZ: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
– bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
BSN: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
– Kieferorthopädie wird erstattet
– Material- und Laborkosten
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 1.000,-EUR zu 70% erstattet.
BSNZ: Erstattet werden 70% der jährlich 1.000,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträge für
– Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
– Kieferorthopädie wird erstattet
– Material- und Laborkosten.
BSN, BSNZ: Keine Summenbegrenzung.
BSN, BSNZ: Nicht erforderlich.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
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Der Tarif R+V: BSN, BSNZ ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.