HUK-COBURG: E100
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Achtung - geschlossener Tarif
PKV-Tarife, wie der Tarif HUK-COBURG: E100, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.
Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.
Leistungsmerkmale im Tarif HUK-COBURG: E100
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
100 €
Alte Welt
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
– max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden Hilfsmittel, Heilmittel, Arzneimittel und Verbandmittel zusammen bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.500,-EUR pro Kalenderjahr zu 80%, darüber zu 100%.
Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:
Sprechhilfen, Geh- und Stützapparate, Prothesen, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe, orthopädische Schuhe, Einlagen.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
– 1.500,-EUR für Hörhilfen
– 1.500,-EUR für Rollstühle.
Erstattet werden
– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt, Bereitschaftsarzt oder einen Vertragsarzt des Versicherers erfolgt
– 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (Erstbehandlung ist durch Erstbehandlungsrechnung zu belegen)
– 100% bei einer Notfallbehandlung während einer Reise (sonst ist im Ausland auch das Primärarztprinzip zu beachten).
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören, bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und übliche ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.
Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen, Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Diphtherie und Zeckenbiss.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Chefarzt
Mehrbettzimmer
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Max. 30 Tage pro Kalenderjahr.
100 %
60 %
80 %
60 %
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattet werden
– 100% für Zahnbehandlung: allgemeine zahnärztliche Leistungen, konservierende und chirurgische Leistungen, ferner Behandlung bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums, Prophylaxe (einmal pro Kalenderjahr)
– 60% für Zahnersatz, Kronen und Onlays: Prothetik und Implantate, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Kronen jeder Art und Funktionsanalyse und Funktionstherapie einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlung wie z.B. Wurzelbehandlungen und Provisorien. Implantate werden nur erstattet, wenn eine konventionelle Versorgung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Verblendungen für Kronen werden nur im Frontzahnbereich erstattet.
– 80% für Kieferorthopädie für Personen bis zum vollendeten 21.Lebensjahr.
– Material- und Laborkosten
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
– 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
– 1.000,-EUR im 2.Versicherungsjahr
– 1.500,-EUR im 3.Versicherungsjahr
– 2.000,-EUR im 4.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
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Der Tarif HUK-COBURG: E100 ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.