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HUK-COBURG: E3

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Leistungsmerkmale im Tarif HUK-COBURG: E3

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der HUK-COBURG einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif HUK-COBURG: E3 sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale
IHR TARIF
  • Selbstbehalt

    1500 €

  • Tarifwelt

    Neue Welt

  • Unisex/Bisex
    Unisex
  • Offen/Geschlossen
    offen
  • Gebührenordnung für Ärzte

    Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Seehilfen (Brillen)

    Erstattet werden
    – max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren (max. 130,-EUR bei Wahl eines Kooperationspartners)
    – max. 200,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge.

  • Psychotherapie

    70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. 80% bei Wahl eines Kooperationspartners.

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

    Offener Hilfsmittelkatalog.
    Erstattet werden Hilfsmittel in Standardausführung bis zu einem Betrag von 1.200,-EUR zu 80%, darüber hinaus zu 90%, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird.
    Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
    Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
    Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
    – 250,-EUR für Perücken
    – 1.250,-EUR für Schlafapnoegeräte
    – 1.500,-EUR für Hörhilfen
    – 1.000,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr
    – 1.500,-EUR für Krankenfahrstühle
    – 2.000,-EUR für Sitzschalen
    – 7.000,-EUR für Prothesen
    – 3 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.

  • Ärztliche Behandlung

    Erstattet werden
    – 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt, einen Not- oder Bereitschaftsarzt oder einen Vertragsarzt des Versicherers erfolgt
    – 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (Erstbehandlung ist durch Erstbehandlungsrechnung zu belegen)
    – 100% bei einer Notfallbehandlung während einer Reise (sonst ist im Ausland auch das Primärarztprinzip zu beachten).
    Mitversichert sind auch
    – die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
    – die im Hufelandverzeichnis aufgeführten Behandlungen.

  • Ambulante Leistungen
    IHR TARIF
  • Primärprinzip

    Nein

  • Vorsorgeuntersuchung

    Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und übliche ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.
    Erstattet werden 100% für
    – Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für Auslandsreisen
    – Grippeschutzimpfungen
    – Zeckenschutzimpfungen
    – Impfungen gegen Diphterie, Tollwut und Wundstarrkrampf.
    Erstattung für Reiseschutzimpfungen und Präventionskurse zusammen max. 100,-EUR pro Kalenderjahr.
    Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
    Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

  • Psychotherapie

    70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. 80% bei Wahl eines Kooperationspartners.

  • Stationäre Leistungen
    IHR TARIF
  • Behandlung

    Chefarzt

  • Unterbringung

    Mehrbettzimmer

  • Ärztliche Behandlung

    Regel- und Belegarztleistungen.

  • Gebührenordnung (stationär)

    Regelleistungen.
    Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Psychotherapie (stationär)

    Max. 30 Tage pro Kalenderjahr. Ohne Begrenzung bei Wahl einer Kooperationsklinik.

  • Zahn Leistungen
    IHR TARIF
  • Zahnbehandlungen

    100 %

  • Zahnersatz

    60 %

  • Kieferorthopädie 

    80 %

  • Material- & Laborkosten

    60 %

  • Gebührenordnung (Zahn)

    Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

  • Erstattungen

    – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
    – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 5), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), max. 6 Implantate im Oberkiefer, 4 Implantate im Unterkiefer, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet, zu 70% bei Wahl eines Kooperationspartners. Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers
    – Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 80% erstattet, zu 90% bei Wahl eines Kooperationspartners. Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers
    – Professionelle Zahnreinigung wird einmal pro Kalenderjahr erstattet.

  • Summenbegrenzung

    Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
    – 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
    – 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
    – 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr.

  • Zahn Heil- & Kostenplan

    Nicht erforderlich.

  • Tarifdaten powered by GEWA-COMP

    Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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    Der Tarif HUK-COBURG: E3 ist ein geschlossener Tarif.

    Was das bedeutet?

    Geschlossene Tarife

    Tarife die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind bezeichnet man als geschlossene Tarife. Fast alle geschlossenen Tarife, lassen sich jedoch bei einem internen Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Gesellschaft wählen. Dadurch das Neukunden nicht mehr im Tarif versicherbar sind, wird der Bestand jedoch langfristig älter und das Kollektiv sukzessive kleiner durch Abgang von Versicherten durch Wechsel, Kündigung oder Tod.

    Offene Tarife

    Offene Tarife bezeichnet Tarife die für Neukunden aktiv auswählbar sind. Hier gibt es also noch einen wirklich Neuzugang von Kunden. Durch die Kalkulationsänderung zu geschlechtsneutralen Tarifkalkulationen sind Tarife ab 2013 offen. Mit der Zeit ist durch tarifliche Neuentwicklung jedoch eine erneute Schließung denkbar. Heute sind alle offenen Tarif geschlechtsneutral kalkuliert.

    Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken

    Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.

    Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.

    Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.

    Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.

    Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.

    Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.

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