UKV: GesundheitPRIVAT - Kompakt
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Achtung - geschlossener Tarif
PKV-Tarife, wie der Tarif UKV: GesundheitPRIVAT - Kompakt, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.
Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.
Leistungsmerkmale im Tarif UKV: GesundheitPRIVAT - Kompakt
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
600 €
Neue Welt
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
– max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Kalenderjahren.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
– 100% für Prothesen, Hörhilfen einschließlich Otoplastik je Ohr bis zu max. 1.200,-EUR innerhalb von 5 Kalenderjahren
– 80% (100% bei Bezug über Versicherer) für Absauggeräte, Herz-, Atem- und Sauerstoffüberwachungsmonitore, Beatmungsgeräte, Geräte zur Schlafapnoebehandlung, Geräte zur Sauerstoffversorgung, Inhalationsgeräte, Ernährungs-, Infusions- und Insulinpumpen, Krankenfahrstühle, Gehwagen und Rollatoren, Stehhilfen, Inkontinenzartikel, Stoma-Versorgungsartikel
– 80% für Bandagen, Blutzucker-, Blutdruck- und Blutgerinnungsmessgeräte, Kompressionsstrümpfe und -strumpfhosen, Gehhilfen, Schuheinlagen und orthopädische Schuhzurichtungen, ein Paar serienmäßig nicht herstellbare orthopädische Maßschuhe einmal im Kalenderjahr.
Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder einen Bereitschaftsarzt erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zum Datum der nachträglich eingeholten Primärarztüberweisung, danach sind die Aufwendungen zu 100% erstattungsfähig (dies gilt auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle.
Als Erstbehandelnder wird auch ein hausärztlich tätiger Internist anerkannt, wenn rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Nachweis vorgelegt wird.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Vorsorgeuntersuchungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Chefarzt
Mehrbettzimmer
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.
– bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Bei Unfall ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz.
Max. 42 Tage pro Kalenderjahr zu 100%, danach zu 50%.
100 %
75 %
100 %
75 %
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
– bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattet werden
– 100% für Zahnbehandlung: diagnostische, chirurgische, konservierende und anästhetische Leistungen (ausgenommen Implantate), Prophylaxe (auch professionelle Zahnreinigung), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
– 75% für Zahnersatz (wenn in den vorausgegangenen 3 Kalenderjahren jährlich eine Prophylaxe nachgewiesen wird; für jedes Jahr in dem keine Prophylaxe durchgeführt wurde, vermindert sich die Erstattung um 5% bis auf mindestens 60%): Kronen und Brücken, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen
– 100% für Kieferorthopädie bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr
– Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz max.
– 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
– 5.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
Bei Inlays, Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
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Der Tarif UKV: GesundheitPRIVAT - Kompakt ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.