ottonova: Business Class 2
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Achtung - geschlossener Tarif
PKV-Tarife, wie der Tarif ottonova: Business Class 2, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.
Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.
Leistungsmerkmale im Tarif ottonova: Business Class 2
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
1250 €
Neue Welt
Bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:
– bis zum 5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden max.
– 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
Erstattet werden pro Auge max.
– 250,-EUR im 1.-12.Monat
– 500,-EUR im 13.-24.Monat
– 750,-EUR ab dem 25.Monat für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) nach vorheriger Zusage.
90% für 50 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 75%.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
– ein Hilfsmittel max. 500,-EUR kostet oder
– ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
– das Hilfsmittel zur Erstversorgung nach einem Unfall oder einem Notfall bezogen wird.
Sonst werden 75% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
– 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr
– 4.000,-EUR für Hörimplantate pro Ohr
– 4 Paar orthopädische Schuhe innerhalb von 2 Versicherungsjahren. Pro Paar 100,-EUR Selbstbeteiligung.
– 2 Paar Einlagen innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
Erstattet werden
– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Arzt für Innere- und Allgemeinmedizin, einen Arzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hausarzt, einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Arzt für Psychotherapie und/oder Psychiatrie, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
Alternativ kann der Concierge Service des Versicherers genutzt werden, der einer sofortigen Facharztbehandlung zustimmen kann.
– 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Stehen keine schulmedizinischen Methoden zur Verfügung, werden auch von der Schulmedizin nicht anerkannte Methoden erstattet.
Nein
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für Auslandsreisen.
Keine Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
90% für 50 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 75%.
Chefarzt
Zweibettzimmer
Privatarztbehandlung.
Bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:
– bis zum 5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
80 %
100 %
80 %
Bis zu folgenden Sätzen:
– bis zum 5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
– Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 7),
Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Bei Vorlage eines Heil- und Kostenplanes erhöht sich die Erstattung auf 80%. Ab dem vollendeten 21.Lebensjahr ist zusätzlich für die letzten 3 Kalenderjahre eine professionelle Zahnreinigung nachzuweisen.
– Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei Vorlage eines Heil- und Kostenplanes erhöht sich die Erstattung auf 80%. Wird die Behandlung bis zum vollendeten 21.Lebensjahr abgeschlossen, werden weitere 20% erstattet. Ab dem vollendeten 21.Lebensjahr ist zusätzlich für die letzten 3 Jahre eine professionelle Zahnreinigung nachzuweisen.
– Professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Versicherungsjahr zu 100%, max. 125,-EUR pro Behandlung erstattet.
– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
– 500,-EUR im 1.-12.Monat
– 1.000,-EUR im 1.-24.Monat
– 2.000,-EUR im 1.-36.Monat
– 3.000,-EUR im 1.-48.Monat.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 60%.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
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Der Tarif ottonova: Business Class 2 ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.