HanseMerkur: KVE1, KKEH, PS1
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Achtung - geschlossener Tarif
PKV-Tarife, wie der Tarif HanseMerkur: KVE1, KKEH, PS1, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.
Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.
Leistungsmerkmale im Tarif HanseMerkur: KVE1, KKEH, PS1
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
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Alte Welt
KVE1+KKEH: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVE1: Erstattet werden
– max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KVE1, KKEH: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVE1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.
KVE1: Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt
erfolgt. 80% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
KKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.
Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.
– 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
– 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.
Nein
KVE1: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
KVE1+KKEH: Impfungen nach den gesetzlichen Programmen.
Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen nur gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
KVE1, KKEH: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Facharzt
Einzelbettzimmer
KVE1+PS1: Privatarztbehandlung.
KVE1+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KVE1, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
80 %
80 %
80 %
KVE1: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
– bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVE1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
– Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
– Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
KVE1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
– 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
– 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
– 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
– 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
KVE1: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
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Der Tarif HanseMerkur: KVE1, KKEH, PS1 ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.
Das sagen unsere Kunden über unsere Beratung und ihren PKV Tarifwechsel
Sehr hilfreich bei einem Wechsel nach § 204 VVG, mit äußerst kompetenter und umfassender Beratung und stets dem Blick für das realistisch Machbare. Vielen Dank!
Sehr gute und detaillierte Beratung durch Frau Anja Glorius bzgl. meiner Fragen zum PKV-Tarifwechsel bei der Universa. Absolute Empfehlung!
Björn Kotzan ist ein wirklich guter Berater im Sinne des Kunden. Er kennt den Markt, hat gute Vorschläge, moderne / digitale Prozesse und Tools. Er hat den Laden im Griff, heißt, auch bei Urlauben antworten Personen schnell. Bin seit über 10 Jahren Kunde, kann mich wirklich nicht beklagen, auch nicht bei wechselnden Arbeitssituationen, Selbstständigkeit, etc. Ganz klar: 5 Sterne für ihn und das Team. Merci und weiter so.
Objektive und sehr kompetente Beratung. Es wurden mir verschiedene Alternativen aufgezeigt und analysiert. Ich habe eine Unterstützung bekommen, die ich mir gewünscht habe und mich für ein Angebot entsprechend meinen Präferenzen entschieden.
Ic wurde optimal beraten und man hat mir zu einer großen Einsparung verholfen.
Ich bin sehr glücklich, auf KVoptimal gestoßen zu sein. Mit der Beratung von Herrn Anderle bin ich sehr zufrieden. Er hat die perfekte Krankenversicherung für mich rausgesucht, die meine ehemalige Maklerin mir nicht einmal angeboten hat. Von der ersten Kontaktaufnahme an, die im Übrigen blitzschnell erfolgte, habe ich mich in guten Händen gefühlt. Herr Anderle hat sich Zeit genommen, meine individuelle Situation gründlich zu analysieren und meine spezifischen Bedürfnisse zu verstehen. Die Gespräche waren hilfreich und vertrauensvoll. Alle meine Fragen wurden fachgerecht beantwortet. Besonders beeindruckt hat mich die Fachkompetenz und das umfassende Wissen, sowie die Schnelligkeit der Bearbeitung meiner Kontaktaufnahmen und der einzelnen Schritte beim Wechsel der Krankenversicherung. Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Unterstützung! Bei Fragen konnte ich mich jederzeit an Herrn Anderle wenden und werde dies auch in Zukunft tun. Das gibt mir ein großes Vertrauen und Sicherheitsgefühl. Ich kann KVoptimal jedem empfehlen, der eine kompetente, ehrliche und zuverlässige Beratung sucht. Absolute Weiterempfehlung!
Die Beratung war transparent, kompetent und ohne Verkaufsdruck. Ich fühlte mich gut informiert und kann KVoptimal klar weiterempfehlen.
Herr Liesegang hat mein Anliegen zur Optimierung meiner PKV professionell erledigt. Ich danke für die immer freundlichen erfolgbringenden Gespräche mit der KV Optimal und kann sie jederzeit weiterempfehlen.