HanseMerkur: KVS1, EKV2
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Leistungsmerkmale im Tarif HanseMerkur: KVS1, EKV2
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
500 €
Neue Welt
KVS1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVS1: Erstattet werden
– max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KVS1: 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KVS1: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
– 1.000,-EUR für Sprechhilfen
– 1.000,-EUR für Hörhilfen
– 12.000,-EUR für Krankenfahrstühle
– 15.000,-EUR für Armstützapparate
– 15.000,-EUR für Beinstützapparate.
KVS1: Erstattet werden
– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Facharzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
– 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
– 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.
– 100,-EUR im 1.Versicherungsjahr
– 200,-EUR im 2.Versicherungsjahr
– 1.000,-EUR jährlich ab dem 3.Versicherungsjahr.
Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet.
Nein
KVS1: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Weitere ambulante Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.
Versicherten ab 20 Jahren werden für das betreffende Jahr Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen gezahlt.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
EKV2: Erstattet werden für Versicherte ab Alter 18 Jahre
– ein spezieller Bluttest zur Krebsvorsorge pro Jahr
– bei auffälligem Testergebnis bildgebende Verfahren (PEC-CT, Kopf-Hals-MRT, Prostata-MRT) aus dem Haupttarif.
Impfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis vor Auslandsreisen bis max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr.
KVS1: 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Chefarzt
Mehrbettzimmer
KVS1: Regel- und Belegarztleistungen.
KVS1: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
80 %
80 %
80 %
KVS1: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
– bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVS1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung,
Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung)
wird zu 100% erstattet.
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
– Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
– Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
EKV2: Erstattet werden ab dem 7.Versicherungsjahr zusammen mit den Leistungen des Haupttarifs 80% für
– Zahnersatz und Kieferorthopädie
– Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Fällt im Haupttarif für professionelle Zahnreinigung die Selbstbeteiligung an, wird diese zu 100%, max. 120,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet.
Fällt im Haupttarif bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie die Selbstbeteiligung an, wird diese zu 100% erstattet.
KVS1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
– 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
– 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
– 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
– 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
EKV2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie zusammen mit der Leistung des Haupttarifes max.
– 10.000,-EUR jährlich im 7.-14.Versicherungsjahr.
KVS1: Nicht erforderlich.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
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Der Tarif HanseMerkur: KVS1, EKV2 ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.