PKV Tarifwechsel Arag
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PKV-Tarifwechsel innerhalb der Arag Krankenversicherung
Der PKV-Tarifwechsel innerhalb der Arag Deutsche Krankenversicherung AG nach §204 VVG sollte auf Grund der über 300 möglichen Tarifkombinationen gut vorbereitet werden und von einem PKV-Tarifwechsel Spezialisten begleitet werden. Der PKV-Tarifwechsel bietet neben erheblichem Einsparungspotential vor allem den Erhalt des aktuellen Leistungsniveaus.
Bei langjährig im gleichen PKV-Tarif versicherten Kunden können durch einen PKV-Tarifwechsel innerhalb der Arag unter anderem erhebliche Verbesserungen der Leistungen geprüft werden. Diese werden durch neue medizinische Standards erreicht, die in den neuen Arag Tarifen oft schon Bestandteil sind, jedoch in den älteren geschlossenen PKV-Tarifen noch nicht vorhanden sind. Beispiele sind hier der offene oder geschlossene Hilfsmittelkatalog und Lasikoperation.
Grundlegende Informationen - ARAG
Wissenswertes zur Arag Krankenversicherung
Der ARAG Konzern wurde 1935 mit Sitz in Düsseldorf gegründet. Die ARAG Krankenversicherung AG ist Teil der ARAG SE und das wachstumsstärkste Kozernsegment im ARAG Konzern.
Mit der fortwährenden Einführung neuer PKV Tariflinien mit unterschiedlichsten Selbstbehalt-Stufen, wurde die Tariflandschaft der ARAG Krankenversicherung AG im laufe der Geschäftsjahre zunehmend komplexer. Nachfolgend sehen Sie eine verkürzte Aufstellung der Vielzahl an Tarifen und Tarifbausteinen der ARAG Krankenversicherung AG.
Voraussetzungen für einen Arag PKV-Tarifwechsel
Für einen erfolgreichen PKV-Tarifwechsel bei der ARAG Krankenversicherung sind keine besonderen Voraussetzungen nötig. §204 VVG sichert Ihnen alle Möglichkeiten des Tarifwechsels. So erhalten Sie die gebildeten Altersrückstellungen (auch Altersrückstellungen genannt) und erworbenen Recht, wie leistungsfreie Jahre und Versicherungszeiten zur Anrechnungen auf Zahnstaffeln. Eine Gesundheitsprüfung ist nur dann erforderlich, soweit der von Ihnen gewünschte Tarif Leistungsverbesserungen vorsieht. Die Gesundheitsfragen werden außerdem nur für den verbesserten Teil bewertet. Die ARAG ist im Gegenzug berechtigt die Verbesserung auszuschließen oder einen Risikozuschlag zu erheben. Diesen können Kunden ablehnen und im Gegenzug auf die Verbesserungen verzichten. Vorerkrankungen und bestehende Erkrankungen sind daher kein Hindernis.
Bei langjährig privat versicherten Kunden erhöht sich jedoch in den meisten Fällen die Ersparnis durch einen PKV Tarifwechsel. Gründe können hier sein, dass langjährig Versicherte in geschlossenen Tarifen der Arag sind. Diese PKV Tarife sind nicht mehr für Neukunden zugänglich und sind oft nicht auf die neusten medizinischen Standards angepasst. Ein interner Tarifwechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif kann daher neben Beitragsersparnissen auch eine erhebliche Leistungsverbesserung mit sich bringen.
Alle PKV-Tarife der Arag Krankenversicherung
Kompakttarife
Ambulante Bausteine
Stationäre Bausteine
Zahnärztliche Bausteine
Warum ein PKV Tarifwechsel innerhalb der Arag Krankenversicherung AG?
Der PKV-Tarifwechsel ist besonders bei langjährig privat Krankenversicherten zu empfehlen. Gerade in alten oder geschlossenen PKV Tarifen kommt es zunehmenden zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Neue Kunden versichern sich in neu entwickelten Tarifen. Geschlossene und alte Tarife „entmischen“ sich damit. Das heißt, die Versicherten werden älter und damit steigen die Leistungsausgaben, ohne dass Neukunden dazu kommen. Außerdem können eine schlechte Selektion von Neukunden oder eine zu geringe Versichertenzahl, zu einem im Rentenalter möglicherweise unbezahlbaren Versicherungsbeitrag in der privaten Krankenversicherung führen.
Innerhalb der ARAG Krankenversicherung AG GARANTIERT Ihnen der Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes die Möglichkeit des PKV-Tarifwechsels innerhalb Ihrer Gesellschaft unter Erhalt Ihrer angesparten Altersrückstellungen.
Der Gesundheitszustand ist nur bei Leistungsverbesserungen relevant. Warum ist das so?
Wenn der neue Zieltarif keine Leistungsverbesserungen vorsieht, darf der Versicherer die Gesundheit nicht zur Bewertung heranziehen. Gerade neue Tarif haben jedoch häufig partielle Verbesserungen durch medizinischen Fortschritt und Entwicklung inkludiert. In diesem Fall darf der Versicherer die Gesundheitsdaten erfragen. Bewertet werden diese aber nur für die Leistungsverbesserungen des neuen Zieltarifes. Er kann dann einen Risikozuschlag für den verbesserten Teil verlangen oder die Verbesserungen ausschließen und in den Bereich im bisherigen Umfang leisten. In jedem Fall haben Sie jedoch jederzeit die Möglichkeit auf die Verbesserung zu verzichten und somit den Risikozuschlag abzuwenden. Es liegt dank der gesetzlichen Möglichkeiten in Ihrer Hand.
Der Tarifwechsel in einen PKV Tarif mit gleichem oder besserem Leistungsniveau zu einem geringeren Beitrag ist die Lösung, um auch im Rentenalter bezahlbare Beiträge zu haben.
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