Krankentagegeld

Die Krankentagegeldversicherung ist einer der wichtigsten PKV-Bausteine. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen PKV-Versicherte das Krankentagegeld selbst versichern. Eine Krankentagegeldversicherung leistet ab einer frei wählbaren Karenzzeit und kompensiert den Einkommensausfall bei Arbeitsunfähigkeit („gelber Schein)“. In den allermeisten Fällen wird das Krankentagegeld nach Abschluss nicht mehr dem Gehalt entsprechend angepasst. Da sich aber über die Jahre hinweg die Beiträge in der PKV erhöhen und sich gleichzeitig das Einkommen verändert, stimmt die Absicherung bei 99 % aller angestellten PKV-Kunden nicht mehr überein. Bei einem langfristigen Arbeitsausfall erhalten Sie somit weniger Ausgleich als erforderlich. Deshalb sollten Sie bei jeder Gehaltserhöhung oder Einkommensveränderung das Krankentagegeld anpassen. Ihr Vorteil: Sie erhöhen nur geringfügig das Krankentagegeld und gleichzeitig genehmigt Ihr Versicherer eine Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung.

Wie berechnet sich die Krankentagegeldhöhe?

Jeder Versicherer hat eine eigene Definition für die Berechnung des maximalen Satzes. Trotzdem können diese Definitionen unzureichend sein. In diesem Fall muss der Satz mit dem Versicherer verhandelt werden. Es gilt, dass das Nettogehalt versichert sein sollte. Aber es gibt weitere Parameter, die Sie berücksichtigen müssen:

  1. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit stellt der Arbeitgeber nicht nur die Gehaltszahlungen ein, sondern auch den Zuschuss zur PKV. Deshalb sollte der PKV-Beitrag zum Nettogehalt addiert werden.
  2. Der Arbeitgeber stellt bei Arbeitsunfähigkeit auch die Zahlungen zu betrieblichen Altersvorsorge ein. Oder bei Entgeltumwandlung, können Sie die Beiträge zur Direktversicherungen selbst weiter entrichten. Diese Werte können ebenfalls eingeplant werden.
  3. Stellt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung aufgrund Arbeitsunfähigkeit ein, erlischt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf Antrag (Frist beachten) können Sie aber weiter Beiträge entrichten zur Rentenversicherung entrichten. Die maximale Zahldauer beträgt 18 Monate und der Beitrag dazu liegt bei ca. 1.200 Euro monatlich.

Formel Berechnungen Krankentagegeld: Nettogehalt + Beiträge betriebliche Altersvorsorge + Beitrag zur Rentenversicherung = Satz Krankentagegeld.

Ein Rechenbeispiel (bei Angestellten):

AXA
4.800 EUR Netto-Gehalt
650 EUR PKV-Beitrag (davon 50% Arbeitgeberzuschuss)
Inkl. 100 EUR Krankentagegeld ab dem 42. Tag
100 EUR Tagessatz entsprechen ein abgesichertes Einkommen von 3.000 EUR

  • + 3.000 EUR Krankentagegeld
  • - 650 EUR PKV-Beitrag
  • - 640 EUR Rentenversicherung (freiwillig zur Vermeidung einer Rentenlücke)
  • = 1.710 EUR abgesichertes verfügbares Einkommen (3.090 Versicherungslücke)
Mehr zur Berechnung

Woran erkenne ich, ob mein Krankentagegeld unterversichert ist?

Nach jeder Beitragserhöhung ist die Auszahlung des Krankentagegeldes geringer, da der Versicherer bei Auszahlung die PKV-Beiträge einbehält. Zeitgleich nagt die Inflation an der Kaufkraft der Lohnfortzahlung.
Jeder Versicherer definiert die Berechnung des Krankentagegeldes unterschiedlich. Wichtig ist, das vollständige Gehalt plus den PKV-Beitrag einzukalkulieren. Darüber hinaus sollten die Beiträge zur Rentenversicherung einkalkuliert werden.

Nettoeinkommen 

PKV-Beitrag 

Gesetzliche Rentenversicherung 

Empfohlene KT-Höhe 

  3.000 EUR 

650 EUR 

280 EUR 

131 EUR 

  3.500 EUR 

650 EUR 

325 EUR 

149 EUR 

  4.000 EUR 

650 EUR 

372 EUR 

167 EUR 

  4.500 EUR 

650 EUR 

420 EUR 

185 EUR 

  5.000 EUR 

650 EUR 

465 EUR 

203 EUR 

Wie lange zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall?

Ihr Arbeitgeber zahlt Minimum Ihr Gehalt für die gesetzliche Fortzahlungsdauer weiter. Diese beträgt 6 Wochen. Danach übernimmt die Gehaltszahlung die Krankentagegeldversicherung. Hinweis: Ihr Arbeitgeber darf von der gesetzlichen Fortzahlungsdauer zu Ihrem Vorteil abweichen. Das heißt, dass der Arbeitgeber auch z.B. für 12 Wochen das Gehalt weiterzahlen kann. Die Zeit zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und Zahlbeginn in der Krankentagegeldversicherung nennt sich “Karenzzeit”.

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Was ist zu beachten, wenn der Arbeitgeber länger als 6 Wochen das Gehalt fortzahlt?

Sie können jetzt die Karenzzeit Ihrer Krankentagegeldversicherung auf die Lohnfortzahlungsdauer verschieben. Ist die Karenzzeit länger als 6 Wochen, sinkt Ihr Beitrag.
Beispiel:

Erklärung: KT steht für Krankentagegeld und die Zeit dahinter (43) ist die Karenzzeit. Der Tagesssatz von 150 Euro ist immer identisch. KT 43/150 leistet 150 Euro täglich ab dem 43. Krankheitstag.
Bei gleicher Leistungshöhe sinkt der Beitrag deutlich, wenn die Karenzzeit verlängert wird. Während eine Karenzzeit von sechs Wochen (64. Tag) 63,60 Euro Beitrag ausmacht, kosten 12 Wochen (92. Tag) Karenzzeit nur noch 33,90 Euro. Der Beitrag ist fast halbiert.
Wichtig: Bei einem Arbeitgeberwechsel ist zwingend drauf zu achten, dass die gleiche Lohnfortzahlungsdauer gewährt wird. Ist diese kürzer, muss innerhalb einer gewissen Frist beim Versicherer eine Rückverlegung der Karenzzeit beantragt werden. Ist diese Frist verstrichen, kann nur noch mit Risikoprüfung die Karenzzeit verringert werden. Erfolgt eine Risikoprüfung, kann das Vorhaben abgelehnt werden. Grundsätzlich muss vorab geprüft werden, ob der Krankentagegeld-Tarif eine solche Rückverlegung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zulässt. Wir prüfen für Sie, ob solche Optionen bestehen.

Schleichende Entwertung der Krankentagegeldleistungen

Krankentagegeldtarife müssen regelmäßig angepasst werden, weil diese Tarife eine feste Geldleistung erbringen und deswegen laufend im Wert sinken. Wer einen Tagessatz von 100 Euro hat, hat einen Geldwert von 3.000 Euro versichert.

Entwertung Inflation: Wer sich im Jahr 2000, also vor zwanzig Jahren über 3.000 Euro Geldwert abgesichert hat, verfügt heute noch über eine Kaufkraft von ca. 2.400 Euro. (Quelle: Inflationsrechner im Web, ca. 2% Wert im Durchschnitt). Demnach sind die damaligen 3.000EUR zwanzig Jahre später im Jahr 2020 nur noch 2.400EUR wert. Viel heftiger wirken sich aber Beitragserhöhungen aus.

Entwertung Beitragserhöhungen: Wie bereits erwähnt, behält der Versicherer im Fall der Arbeitsunfähigkeit den PKV-Beitrag ein. In 19 Jahren können Sie mit einer Verdoppelung des Beitrags rechnen. Wer noch mal 350 Euro Beitragserhöhungen bekommen hat, hat nur noch 2.650 Euro versichert. Deshalb kann es sich auch empfehlen, KV-Versicherer und KT-Versicherer zu trennen.

Mehr zur Entwertung

Häufig gestellte Fragen

Wie lange wird Krankentagegeld in der PKV gezahlt?

Häufig wird das PKV-Krankentagegeld mit dem GKV-Krankengeld verglichen. Der Vergleich ist aber falsch, die Parameter in der PKV sind besser. Das Krankentagegeld wird grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gezahlt. Es gibt aber vier natürliche Zustandsänderungen, die die Zahlung des Krankentagegeldes beenden:

      1. Genesung tritt ein.
      2. Bezug von Altersrente.
      3. Aus Arbeitsunfähigkeit wird eine Berufsunfähigkeit.
      4. Lebensende.

Woran erkenne ich, ob mein Krankentagegeld unterversichert ist?

Nach jeder Beitragserhöhung ist die Auszahlung des Krankentagegeldes geringer, da der Versicherer bei Auszahlung die PKV-Beiträge einbehält. Zeitgleich nagt die Inflation an der Kaufkraft der Lohnfortzahlung.
Jeder Versicherer definiert die Berechnung des Krankentagegeldes unterschiedlich. Wichtig ist, das vollständige Gehalt plus den PKV-Beitrag einzukalkulieren. Darüber hinaus sollten die Beiträge zur Rentenversicherung einkalkuliert werden.

Für wen macht Krankentagegeld Sinn?

Wer krank ist, braucht trotzdem Geld zum Leben. Deshalb sollte diese Versicherung eine Pflicht für alle sein. Grundlage ist das bisherige Einkommen. Wer kein Einkommen hat, braucht eine solche Versicherung nicht. Häufig hören wir, dass aktuell keine Krankheit besteht und deshalb keine Notwendigkeit bestünde. Das ist ähnlich wie eine Hausversicherung, die man nicht braucht, weil es aktuell noch nicht brennt.

Ist Krankentagegeldversicherung Arbeitgeberzuschussfähig?

Ja. Das Krankentagegeld muss nicht bei gleichem Versicherer wie die Krankenversicherung sein. Es werden dann zwei Arbeitgeberbescheinigung eingereicht.

Wie lange kann ich Krankentagegeld versichern?

Die Tarife haben eine Beendigungsklausel in der Bedingung, dass mit Rentenbeginn der Tarif endet. Deswegen kann der Satz auch immer ausreichend berechnet werden, denn der Tarif entfällt später.

Kann ich mein Krankentagegeld erhöhen, wenn sich mein Gehalt erhöht?

Ja. Jeder Versicherer hat unterschiedliche Erhöhungsoptionen. Achtung: Viele Versicherer bieten mehre Tarife an. Die Definition, wann ein KT-Satz erhöht werden kann, kann auch je Tarif unterschiedlich sein.

Ist die Auszahlung vom Krankentagegeld steuerfrei?

Ja. Es wird das Nettogehalt versichert. Die Auszahlung ist steuerfrei. Im Gegenzug wird der Beitrag für das Krankentagegeld auch nicht steuerlich abgesetzt.

Ist Krankentagegeld steuerpflichtig?

Warum ist Krankentagegeld wichtig?

Sind Sie krank haben Sie einen Einkommensverlust. Diese fehlende Einkommen wird durch die Absicherung des Krankentagegeldes kompensiert.

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