PKV Lexikon

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Begriff Definition
Regelhöchstsatz
Der Begriff Höchstsatz kommt aus der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte. Dieser Regelhöchstsatz ermöglicht die Abrechnung der ärztlichen Leistung auf das 2,3-fache des Regelsatzes ohne besondere oder schriftliche Honorarvereinbarung und, im Vergleich zum Höchstsatz, ohne Begründung des Arztes.
Regelleistung
Der Begriff Regelleistung beschreibt die allgemeinen Krankenhausleistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung der Patienten in stationären Einrichtungen garantieren. Diese Regelleistungen sind für die gesetzliche und für die private Krankenversicherung einheitlich geregelt und werden in vollem Umfang erstattet. Dazu gehören neben der medizinischen Behandlung auch die Krankenpflege, die Versorgung mit Arznei, Heil- und Hilfsmitteln sowie die Unterkunft in einem Mehrbettzimmer incl. der entsprechenden Verpflegung.
Reha
Die Reha bzw. die Rehabilitation, als Folge von schweren Erkrankungen oder Unfällen, dient zum Wiedererlangen oder dem Erhalt von körperlicher, beruflicher und sozialer Fähigkeiten. Sie ist dritte Säule der gesundheitlichen Versorgung, neben der ambulanten und stationären Behandlung. Für die Kostenübernahme einer Reha können je nach Situation verschiedene Institutionen, wie die Berufsgenossenschaft, der Deutsche Rentenversicherung Bund, die Unfallversicherung oder die private Krankenversicherung, in Betracht kommen. Da die meisten Arbeitnehmer über die Sozialversicherungsträger versichert sind, sehen die für alle privaten Krankenversicherungen gültigen Musterbedingungen keine Leistungen für Kuraufenthalte vor. Für die Kostenerstattung von Kurleistungen bieten die privaten Krankenversicherungen spezielle Kurtarife an.
Synonyme - Rehabilitation
Rezept
Ein Rezept oder auch Verschreibung ist eine ärztliche Verordnung von Arznei- oder Heilmitteln. Für die gesetzlich Versicherten gibt es das Kassenrezept, für die privat Versicherten das Privatrezept. Beim Kassenrezept muss in der Regel zum erstattungsfähigen Kostenanteil, der über die Krankenkasse direkt abgerechnet wird, ein gesetzlich festgelegter Eigenanteil dazu bezahlt werden. Der privat Versicherte bezahlt die Kosten für das Privatrezept zunächst selbst und reicht dann die Rechnung bei der privaten Krankenversicherung ein.
Synonyme - Verschreibung; Verordnung
Risikozuschlag
Der Risikozuschlag in der privaten Krankenversicherung versteht sich als Zuschlag zur normalen Beitragsprämie. Der Zuschlag wird erhoben, wenn bei Abschluss der Krankenversicherung bereits vorhandene Vorerkrankungen der letzten Jahre mitversichert werden sollen. Dabei kann es für diese Vorerkrankungen zu einem Leistungsausschluss, zu einem zeitlich befristeten Zuschlag oder zu einem dauerhaften Zuschlag kommen. Die privaten Krankenversicherungen möchten mit diesem Zuschlag das erhöhte Gesundheitsrisiko und die dadurch entstehenden Mehrkosten finanziell zu einem gewissen Teil absichern.
Rücktritt
Ein Rücktrittsrecht von einem Versicherungsvertrag gibt es für den Versicherungsnehmer und für die Versicherungsgesellschaft. Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Versicherungspolice ohne Angabe von Gründen von einem Vertrag zurücktreten. Die Versicherungsgesellschaft kann z.B. bei der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer vom Vertrag zurücktreten. Dabei werden beide Seiten dann so gestellt, als wäre der Vertrag nie zustande gekommen, d.h. bereits empfangene Leistungen müssen vom Versicherungsnehmer wieder zurückgegeben werden.