Anwartschaft
Begriff | Definition |
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Anwartschaft |
Mit dem Abschluss einer Anwartschaftsversicherung erwirbt oder erhält sich der Versicherte das Recht auf eine private Krankenversicherung, wenn der Versicherungsschutz, z.B. durch Arbeitslosigkeit, wirtschaftliche Notlage, Anspruch auf Familienversicherung usw., unterbrochen wird. Nach Ende der Unterbrechungszeit wird der volle Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und ggf. Wartezeiten wiederhergestellt. Dabei wird zwischen einer großen und kleinen Anwartschaft unterschieden. Bei der kleinen Anwartschaft wird nur der Gesundheitszustand „eingefroren“, um später bei der Wiederaktivierung des Versicherungsschutzes keine neuen Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Die Beitragsberechnung erfolgt dann zum Eintrittsalter zum Zeitpunkt der Aktivierung. Bei der großen Anwartschaft bleiben der Gesundheitszustand und auch das ursprüngliche Eintrittsalter erhalten. Bei beiden Anwartschaftsversicherungen wird der entsprechende Beitrag so kalkuliert, dass der Versicherer die Kosten für die Weiterführung des Vertrags in seinem Bestand decken kann.
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