PKV Lexikon

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Begriff Definition
Pauschalleistung
Die Pauschalleistung ist in der privaten Krankenversicherung eine Form der Beitragsrückerstattung, die vertraglich festgelegt und dadurch garantiert ist. Der Versicherte erhält diese Pauschalleistung, wenn er im vergangenen Kalenderjahr keine Arztrechnungen bei seiner privaten Krankenversicherung eingereicht hat. Die Pauschalleistung kann je nach Vertragsgestaltung von Kalenderjahr zu Kalenderjahr steigen. So ist es als Versicherter überlegenswert, die angefallenen Arztrechnungen selbst zu bezahlen und dafür die Pauschalleistung des Versicherers in Anspruch zu nehmen.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist als fünfter und jüngster Baustein der Sozialversicherung eine Pflichtversicherung zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und dadurch bei allen Versicherungsunternehmen gleich. Durch die Pflegeversicherung werden aber nur Teile der Kosten, die für die Pflege eines Menschen nötig sind, abgedeckt. In der Pflegeversicherung sind Leistungen für die ambulante und stationäre Pflege enthalten, deren Höhe sich nach der Pflegestufe richten.
Podologie
Die Podologie ist sowohl die pflegerische als auch die medizinische Heilkunde am Fuß (kein kosmetischer Fußpfleger). Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und arbeiten auf Basis der Inneren Medizin, Dermatologie, Chirugie und Orthopädie. Der Podologe bzw. die Podologin führt selbständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch
Preisverzeichnis
Im Preisverzeichnis werden feste Erstattungsbeträge für bestimmte Leistungen, wie z.B. bei Zahnersatzmaßnahmen oder bei Heilmittel, ausgewiesen. Diese Erstattungsbeträge legt der Versicherer vor Vertragsbeginn fest und sollten ausreichend bemessen sein, damit der Versicherte eine zusätzliche Sicherheit im Leistungsfall hat. Wer auf diese Leistungen Wert legt, sollte sich vor Vertragsunterzeichnung die Preisverzeichnisse aushändigen lassen.
Primärarztprinzip
Beim Primärarztprinzip, das auch als Hausarztmodell bekannt ist, wird zwischen der Krankenversicherung und dem Versicherten vereinbart, dass der Versicherte bei einer Erkrankung zuerst den Hausarzt und dann erst den Facharzt aufsuchen darf. In der Regel sind die Kosten für einen Hausarzt viel geringer als die von einem Facharzt. Durch die daraus entstehende Kostenersparnis ermöglicht dem Versicherer, günstigere Tarifbeiträge anzubieten oder auf evtl. Beitragserhöhungen zu verzichten. Wird trotzdem zuerst ein Facharzt aufgesucht, muss der Versicherte mit gekürzten Leistungen seitens des Versicherers rechnen, d.h. die entstandenen Kosten werden nur anteilig vom Versicherer übernommen, was sich gerade bei längerfristigen Behandlungen finanziell für den Versicherten sehr stark bemerkbar machen kann. In Ausnahmen können Kinderärzte, Frauenärzte, Augenärzte und Zahnärzte und in Notfällen auch Notärzte oder die Ambulanz eines Krankenhauses aufgesucht werden.
Privatklinik

Bezeichnet eine Klinik, die ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahlern offensteht, da die GKV diesen keine Kassenzulassung erteilt hat. Sie haben oft einen höheren Komfort durch Einzelzimmer und mehr Personal.

Psychotherapie

Ist eine heilkundliche Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung krankhafter psychischer Störungen. Hierzu zählen beispielsweise Depressionen, Essstörungen und Angsterkrankungen. Die Behandlung kann je nach Schwere ambulant oder stationär durchgeführt werden.

Regelhöchstsatz
Der Begriff Höchstsatz kommt aus der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte. Dieser Regelhöchstsatz ermöglicht die Abrechnung der ärztlichen Leistung auf das 2,3-fache des Regelsatzes ohne besondere oder schriftliche Honorarvereinbarung und, im Vergleich zum Höchstsatz, ohne Begründung des Arztes.
Regelleistung
Der Begriff Regelleistung beschreibt die allgemeinen Krankenhausleistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung der Patienten in stationären Einrichtungen garantieren. Diese Regelleistungen sind für die gesetzliche und für die private Krankenversicherung einheitlich geregelt und werden in vollem Umfang erstattet. Dazu gehören neben der medizinischen Behandlung auch die Krankenpflege, die Versorgung mit Arznei, Heil- und Hilfsmitteln sowie die Unterkunft in einem Mehrbettzimmer incl. der entsprechenden Verpflegung.
Reha
Die Reha bzw. die Rehabilitation, als Folge von schweren Erkrankungen oder Unfällen, dient zum Wiedererlangen oder dem Erhalt von körperlicher, beruflicher und sozialer Fähigkeiten. Sie ist dritte Säule der gesundheitlichen Versorgung, neben der ambulanten und stationären Behandlung. Für die Kostenübernahme einer Reha können je nach Situation verschiedene Institutionen, wie die Berufsgenossenschaft, der Deutsche Rentenversicherung Bund, die Unfallversicherung oder die private Krankenversicherung, in Betracht kommen. Da die meisten Arbeitnehmer über die Sozialversicherungsträger versichert sind, sehen die für alle privaten Krankenversicherungen gültigen Musterbedingungen keine Leistungen für Kuraufenthalte vor. Für die Kostenerstattung von Kurleistungen bieten die privaten Krankenversicherungen spezielle Kurtarife an.
Synonyme - Rehabilitation
Rezept
Ein Rezept oder auch Verschreibung ist eine ärztliche Verordnung von Arznei- oder Heilmitteln. Für die gesetzlich Versicherten gibt es das Kassenrezept, für die privat Versicherten das Privatrezept. Beim Kassenrezept muss in der Regel zum erstattungsfähigen Kostenanteil, der über die Krankenkasse direkt abgerechnet wird, ein gesetzlich festgelegter Eigenanteil dazu bezahlt werden. Der privat Versicherte bezahlt die Kosten für das Privatrezept zunächst selbst und reicht dann die Rechnung bei der privaten Krankenversicherung ein.
Synonyme - Verschreibung; Verordnung
Risikozuschlag
Der Risikozuschlag in der privaten Krankenversicherung versteht sich als Zuschlag zur normalen Beitragsprämie. Der Zuschlag wird erhoben, wenn bei Abschluss der Krankenversicherung bereits vorhandene Vorerkrankungen der letzten Jahre mitversichert werden sollen. Dabei kann es für diese Vorerkrankungen zu einem Leistungsausschluss, zu einem zeitlich befristeten Zuschlag oder zu einem dauerhaften Zuschlag kommen. Die privaten Krankenversicherungen möchten mit diesem Zuschlag das erhöhte Gesundheitsrisiko und die dadurch entstehenden Mehrkosten finanziell zu einem gewissen Teil absichern.
Rücktritt
Ein Rücktrittsrecht von einem Versicherungsvertrag gibt es für den Versicherungsnehmer und für die Versicherungsgesellschaft. Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Versicherungspolice ohne Angabe von Gründen von einem Vertrag zurücktreten. Die Versicherungsgesellschaft kann z.B. bei der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer vom Vertrag zurücktreten. Dabei werden beide Seiten dann so gestellt, als wäre der Vertrag nie zustande gekommen, d.h. bereits empfangene Leistungen müssen vom Versicherungsnehmer wieder zurückgegeben werden.
Schutzimpfungen

Dienen zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten. Die Erstattung erfolgt je nach gewählten Tarif. In den meisten Tarifen werden Impfungen nach Empfehlung der STIKO (ständige Impfkommission) übernommen, reise- oder arbeitsmedizinischen Impfungen dagegen eher seltener.

Synonyme - Impfungen
Sehhilfen

Zählen zu den Hilfsmitteln. Darunter fallen im PKV-Bereich auch Kontaktlinsen.

Synonyme - Brille; Kontaktlinsen