Unabhängig, frei, unvoreingenommen, ungebunden, fair oder selbstständig. Wir alle sind auf der Suche nach diesem einen "unabhängigen" Berater der unsere Versicherungsfragen kompetent und unvoreingenommen beantworten kann und vor allem auch will. Oft wird da der Nachbar, Bekannte oder langjährige Freund der in der Versicherungsbranche arbeitet als vertrauenswürdig eingestuft und mit der Suche und Beratung zu den eigenen Versicherungen betraut. ABER: Auch der Nachbar, Bekannte oder langjährige Freund will Geld an Ihnen verdienen! Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser. Eine zweite Meinung oder Kontrolle sollte daher immer hinzugezogen werden.

Jedes Jahr sind allein 9 Millionen privat Krankenversicherte erneut auf der Suche nach einer unabhängigen und unvoreingenommenen Beratung zur PKV, wenn zum wiederholten male der Bescheid zur Beitragserhöhung im Briefkasten liegt und die Stimmung im Keller ist.

PKV, Berufsunfähigkeit, Lebensversicherung, Haftpflicht oder KFZ - Wer berät unabhängig?

Um diese Frage klären zu können, sollten wir uns kurz der begrifflichen Definition von Unabhängigkeit bzw. unabhängiger Versicherungsberatung widmen. Wir googlen "unabhängig" und erhalten folgende Definition: un|ab|hän|ig

  1. so, dass jemand oder etwas über sich selbst entscheiden kann und nicht von den Befehlen anderer abhängt.
  2. nicht von jemandem oder etwas beeinflusst.

Nun gilt es die einzelnen Typen der Berater zu unterscheiden. Oftmals ist in diesem Zusammenhang schon die Wortwahl irreführend. Nicht selten wird der "unabhängige Makler" und "mein Vertreter der XY-Versicherung" im gleichen Zusammenhang erwähnt oder es fallen gar die Worte "mein unabhängiger Versicherungsberater ist von der XY-Versicherung".

Grundsätzlich kann man 4 Typen unterscheiden:

  1. Versicherungsmakler
  2. Versicherungsvertreter/Versicherungsvermittler
  3. Versicherungsberater/Honorarberater
  4. Verbraucherzentralen

 

Wer macht was? Hat welche Kompetenzen? Und ist wie unabhängig?

 

1. Der Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler ist Kaufmann nach dem Handelsrecht (§7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach §93 HGB). Versicherungsmakler verkaufen Versicherungsleistungen und nehmen dabei die Position eines Vermittlers zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer ein. Sie sind nicht an Versicherungsunternehmen gebunden und arbeiten ausschließlich im Auftrag des Kunden, vertreten somit vorrangig die Interessen des Kunden. Diese Vertretung beruht auf dem geschlossenen Maklervertrag zwischen Kunde und Makler. Rechtlich sind Versicherungsmakler nachweislich, für den Fall schuldhafter Pflichtverletzung bei der Beratung, zu einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Pflicht des Versicherungsmaklers ist es, dem Kunden für seine Bedürfnisse die passenden günstigen Versicherungsverträge zu vermitteln und die bestehenden Policen in Art eines Treuhänders zu verwalten und zu aktualisieren. Der Versicherungsmakler erhält seinen Verdienst durch die Courtage, die er von den Versicherungsgesellschaften für eingereichte Abschlüsse und die Verwaltung der Verträge erhält.

 

Ist der Versicherungsmakler jetzt der "unabhängige" Berater? Ja und Nein.

Dafür spricht das es keine Bindung an einzelne Versicherungsgesellschaften gibt und daher kein Druck durch Versicherer ausgeübt werden kann. Dagegen jedoch wird der Versicherungsmakler vom Versicherer vergütet und da es kein einheitliches System zur Höhe der Vergütung gibt, könnten schwarze Schafe unter den Versicherungsmaklern versucht sein sie zu dem Versicherer zu bringen der das lukrativste Vergütungskonzept bereithält.

FAZIT: Unabhängig in der Beratung aber angewiesen auf die Bezahlung. Daher ist für den Versicherungsmakler keine völlige Unabhängigkeit zutreffend. Vollkommene unabhängigkeit kann bei einem Versicherungsmakler jedoch bei Dienstleistungen die Erfolgsabhängig durch den Kunden honoriert werden, statt von der Versicherungsgesellschaft, erreicht werden. Beispiel ist hier der PKV Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft

 

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Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Versicherungsvermittler oder auch Versicherungsvertreter

Versicherungsvertreter sind am häufigsten Handelsvertreter nach §84 HGB. Anders als der eben beschriebene Versicherungsmakler der einen Maklervertrag mit dem Versicherungsnehmer hat, hat der Versicherungsvertreter einen Vertretervertrag mit der Versicherungsgesellschaft, in dem alle Rechte und Pflichten gegenüber der Versicherungsgesellschaft beschrieben sind. Das bedeutet der Versicherungsvertreter vermittelt ausschließlich die Produkte einer einzelnen Versicherungsgesellschaft. Der Versicherungsvertreter hat also die Aufgabe die hauseigenen Produkte einer Gesellschaft an den Mann oder die Frau zu bringen und erhält dafür eine Abschlussprovision, sowie in den Folgejahren eine Bestandsprovision/Courtage.

Ausnahme ist der Mehrfachvertreter oder Mehrfachagent der einen Vertretervertrag mit mehreren Versicherungsgesellschaften hat. Der Mehrfachvertreter hat zwar eine größere Produktvielfalt in seinem Portfolio, handelt aber rechtlich immer im Interesse der Versicherungsgesellschaften an die er gebunden ist und ist somit ebenfalls NICHT als unabhängig anzusehen.

 

Kann der Versicherungsvertreter überhaupt "unabhängig" beraten? Nein.

FAZIT: Der Versicherungsvertreter ist absolut NICHT für eine unabhängige Beratung zu Versicherungsfragen geeignet, da er rechtlich verpflichtet ist im Sinne seiner Gesellschaft zu handeln.

 

3. Der Versicherungsberater oder Honorarberater

Versicherungsberater unterliegen der Gewerbeordnung beschrieben in §34e GewO. Die Gewerbeerlaubnis umfasst gemäß §34e Abs. 1 Satz 3 GewO die Befugnis, „Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich zu beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich zu vertreten.“ So gehören Versicherungsberater den rechtsberatenden Berufen an.

Versicherungsberater handeln ausschließlich im Auftrag des Kunden, egal ob privater oder gewerblicher Auftraggeber. Sie erstellen Risikoanalysen und finden maßgeschneiderte bzw. passende Lösungen für den Auftraggeber. Die gefundenen Lösungen verhandelt der Versicherungsberater mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und übernimmt im Schadensfall auch die außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Versicherer. Die Vermittlung von Versicherungen gegen Courtage/Provision ist dem Versicherungsberater nach §34e GewO gesetzlich verboten. Es entsteht eine unbedingte Neutralität für den Versicherungsberater, mit der direkten Beauftragung und Vergütung durch den Auftraggeber. In der Regel erhalten Versicherungsberater vom Auftraggeber eine vorher festgesetzte oder auf Stunden- und Tagessatz basierende Vergütung. Neben festgesetzten Honoraren ist in einzelnen Sparten nach Möglichkeit auch eine erfolgsabhängige Vergütung denkbar. Nach wie vor ist jedoch nicht eindeutig festgestellt ob das Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt(RVG) für Versicherungsberater gelten kann, sollte oder sogar muss.

 

Ist der Versicherungsberater der "unabhängige" Berater? Ja mit aber.

Der Versicherungsberater ist womöglich die Transparenteste Möglichkeit seine Fragen bezüglich Versicherungen zu klären. In den meisten Fällen werden sie über jedwede Korrespondenz mit Versicherungsgesellschaften sofort unterrichtet und immer auf dem laufenden gehalten.

"Sie gehen ja auch zum Steuerberater und nicht zum Finanzamt um Steuern zu sparen"

Aber: Man kann Versicherungsberatern zwar nicht unterstellen Geld von Versicherern zu bekommen, die Möglichkeit einen Vorgang in die Länge zu ziehen um einen höheren Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen besteht allerdings trotzdem.

FAZIT: Ja. Der Versicherungsberater arbeitet unabhängig in Fragen der Versicherung. Wie im "aber" beschrieben, könnte der Versicherungsberater nur im Rahmen eigener Gier von der Unabhängigkeit abweichen.

 

4. Verbraucherzentralen

Verbraucherzentralen sind wichtiger Bestandteil des deutschen Wirtschaftssystems. "Die deutschen Verbraucherzentralen sind Vereine, die sich aufgrund eines staatlichen Auftrags und überwiegend ausgestattet mit Steuermitteln dem Verbraucherschutz widmen und Beratungsleistungen erbringen. Ihnen wurde der Status der Gemeinnützigkeit verliehen." so die Definition. Verbraucherzentralen erhalten nur in festgesetzten Einzelfällen Honorare für die Beratung und sind überwiegend kostenfreie Tipp-Geber ähnlich sog. "unabhängiger" Portale wie Stiftung Warentest oder Finanztest. 

Der Unterschied: Niemand weiß über die Ausbildung und Qualifikation der dortigen Berater bescheid. Diese müssen anders als in den vorigen drei Berufsgruppen keinerlei Sachkunde nachweisen. Als Versicherungsnehmer können sie also nicht wissen ob ihnen jemand einen Rat gibt, der überhaupt schon einmal in der Versicherungsbranche tätig war bzw. in welcher Spezifikation der Berater tätig war. 

 

Ist die Verbraucherzentrale der "unabhängige" Berater? Ja und Nein.

Das Problem: Für die Beratungen und Ratschläge die sie bekommen übernimmt die Verbraucherzentrale im Gegensatz zu den anderen drei Berufsgruppen keinerlei Haftung. Im Falle einer Falschberatung sind sie als Versicherungsnehmer auf sich gestellt, da weder eine Haftpflichtversicherung noch eine Versicherungsgesellschaft oder einer der Berater für Folgen haften kann.

FAZIT: Die Verbraucherzentrale ist grundsätzlich unabhängig. Wenn jedoch für getroffene Falschaussagen keine Haftung übernommen wird und eine ausreichende Qualifikation nicht nachweisbar ist, sollte man diesen Schritt grundsätzlich überdenken.

 

Welcher Berater ist der richtige für mich?

Pauschal beantworten kann man das nicht. Ein paar Parameter sollten zur Bedarfsermittlung herangezogen werden.

Während der Versicherungsmakler bei gegebener Unzufriedenheit einen Vergleich anstellen kann, müssen sie in den Versicherungsmakler ein gewisses Vertrauen setzten, da er nicht von Ihnen sondern von den Versicherungsgesellschaften bezahlt wird. Vorausgesetzt der Makler handelt rational, will er seinen Gewinn maximieren und wird ihnen, trotz Vertrauensvorschuss das für seinen Geldbeutel beste Angebot machen.

Der Versicherungsvertreter ist der voreingenommenste Kandidat da er rechtlich an seine Gesellschaft gebunden ist. Vorausgesetzt sie wollen genau zu dieser einen Gesellschaft wird er der richtige sein. Bezüglich Unzufriedenheit mit dem Produkt wird der Versicherungsvertreter niemals von seinen Hauseigenen Produkten abweichen, auch wenn es in anderen Gesellschaften erheblich günstigere Produkte gibt ist der Versicherungsvertreter rechtlich an seine Gesellschaft gebunden und somit nicht in der Lage die Situation zu ändern.

Der Spruch "Guter Service kostet" soll nicht bedeuten der Versicherungsberater ist der einzig wahre Berater, denn auch hier werden wie beschrieben schwarze Schafe zu finden sein. Um einen neutrale Antwort auf jedwede Versicherungsfragen zu bekommen wird sie jedoch kaum ein Weg an einem Versicherungsberater vorbei führen. 

Die Verbraucherzentrale kann man für einen unabhängigen Rat aufsuchen, weiß jedoch nie was man bekommt und ob es auch richtig ist.