Unabhängig, frei, unvoreingenommen, ungebunden, fair oder selbstständig. Wir alle sind auf der Suche nach diesem einen unabhängigen Berater oder unabhängigen Beraterin, der oder die unsere Versicherungsfragen kompetent und unvoreingenommen beantworten kann – und vor allem auch will. Oft wird da dem Nachbarn, der Bekannten oder dem guten Freund, der in der Versicherungsbranche arbeitet, das Vertrauen geschenkt und mit der Suche und Beratung zu den eigenen Versicherungen betraut.
ABER: Auch sie wollen Geld an Ihnen verdienen und müssen nicht unbedingt ausreichend qualifiziert sein! Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser. Eine zweite Meinung oder Kontrolle sollte daher immer hinzugezogen werden.
Jedes Jahr sind ein guter Teil der 9 Millionen privat Krankenversicherte erneut auf der Suche nach einer unabhängigen und unvoreingenommenen Beratung zur PKV, wenn wieder einmal der Bescheid mit der Beitragserhöhung im Briefkasten liegt. Das PKV-System und die Tarifsuche sind knifflig, weil das Angebot so groß ist und für optimale Ergebnisse, der Tarif immer auf die individuelle Situation abgestimmt sein muss. Die verschiedenen Beratungsangebote für die private Krankenversicherung zeigen wir hier.
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Unsere Experten bei KVoptimal unterstützen Sie dabei, die passende PKV für Ihre Bedürfnisse zu finden.
PKV, Berufsunfähigkeit, Lebensversicherung, Haftpflicht oder Kfz – Wer berät unabhängig?
Der Bedarf ist da. Laut dem Bund der Versicherten, haben 90 Prozent der Haushalte in Deutschland entweder zu teure oder überflüssige Versicherungen.
Um diese Frage klären zu können, sollten wir uns kurz der begrifflichen Definition von Unabhängigkeit bzw. unabhängiger Versicherungsberatung widmen. Wir googlen unabhängig und erhalten folgende Definition: un|ab|hän|ig
- so, dass jemand oder etwas über sich selbst entscheiden kann und nicht von den Befehlen anderer abhängt.
- nicht von jemandem oder etwas beeinflusst.
Nun gilt es, die einzelnen Angebote in der Beratung zu unterscheiden. Oftmals ist in diesem Zusammenhang schon die Wortwahl irreführend. Nicht selten wird der unabhängige Makler und mein Vertreter der XY-Versicherung im gleichen Zusammenhang erwähnt oder es fallen gar die Worte mein unabhängiger Versicherungsberater ist von der XY-Versicherung.
Grundsätzlich kann man in der Versicherungsberatung 4 Typen unterscheiden:

Wer macht was? Hat welche Kompetenzen? Und ist wie unabhängig?
1. Der Versicherungsmakler
Der Versicherungsmakler ist Kaufmann bzw. Kauffrau nach dem Handelsrecht (§7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach §93 HGB). Sie verkaufen Versicherungsleistungen und nehmen dabei die Position eines Vermittlers zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmerin ein.
Sie sind nicht an Versicherungsunternehmen gebunden und arbeiten ausschließlich im Auftrag ihrer Kundinnen und Kunden, vertreten somit vorrangig deren Interessen, was im Maklervertrag geregelt ist.
Rechtlich sind Versicherungsmakler nachweislich, für den Fall schuldhafter Pflichtverletzung bei der Beratung, zu einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Pflicht des Versicherungsmaklers ist es, ihrer Kundschaft für ihre Bedürfnisse die passenden günstigen Versicherungsverträge zu vermitteln und die bestehenden Policen in Art eines Treuhänders zu verwalten und zu aktualisieren.
Versicherungsmakler verdienen eine sogenannte Courtage, die sie von den Versicherungsgesellschaften für eingereichte Abschlüsse und die Verwaltung der Verträge erhalten.

Ausführliche Antwort:
Für Versicherungsmakler spricht, dass es bei ihnen keine Bindung an einzelne Versicherungsgesellschaften gibt und daher kein Druck durch Versicherer ausgeübt werden kann. Dagegen jedoch wird der Versicherungsmakler vom Versicherer vergütet und da es kein einheitliches System zur Höhe der Vergütung gibt, könnten schwarze Schafe unter den Versicherungsmaklern versucht sein, immer zu dem Versicherer zu vermitteln, der das lukrativste Vergütungskonzept bereithält.
FAZIT: Unabhängig in der Beratung, aber angewiesen auf die Bezahlung. Daher arbeiten Versicherungsmakler nicht völlig unabhängig. Eine vollkommene Unabhängigkeit kann angenommen werden bei Dienstleistungen, die erfolgsabhängig direkt von den Versicherten honoriert werden, statt von der Versicherung. Ein Beispiel ist hier der PKV Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft. Dieser ist gesetzlich und verbraucherfreundlich geregelt und kann sofort erfolgen – am besten unterstützt z. B. durch einen Versicherungsmakler.
2. Der Versicherungsvermittler oder auch Versicherungsvertreter
Versicherungsvertreter sind häufig Handelsvertreter nach §84 HGB. Anders als die eben beschriebene Versicherungsmaklerin, die einen Maklervertrag mit den Versicherten schließt, hat der Versicherungsvertreter oder -makler einen Vertretervertrag mit der Versicherungsgesellschaft. In diesem sind alle Rechte und Pflichten gegenüber der Versicherungsgesellschaft beschrieben.
Versicherungsvertreter vermitteln ausschließlich die Produkte einer einzelnen Versicherungsgesellschaft. Der Versicherungsvertreter hat also die Aufgabe die hauseigenen Produkte einer Gesellschaft zu verkaufen und erhält dafür eine Abschlussprovision, sowie in den Folgejahren eine Bestandsprovision/Courtage.
Ausnahme ist der Mehrfachvertreter oder die Mehrfachagentin. Sie haben einen Vertretervertrag mit mehreren Versicherungsgesellschaften. Daraus ergibt sich zwar eine größere Produktvielfalt, sie handeln aber rechtlich immer im Interesse der Versicherungsgesellschaften, an die sie gebunden sind und sind somit ebenfalls NICHT als unabhängig anzusehen.

Ausführliche Antwort:
Versicherungsvertreter kennen die Produkte des eigenen Unternehmens sehr genau und sind oft eine geschätzte, da verlässliche und langfristig begleitende Ansprechperson mit einem direktem Draht zum Versicherer. Da sie nur die Tarife eines oder weniger Anbieter (Mehrfachagentin) vermittelt, können sie keinen echten Marktvergleich liefern und sie haben ein finanzielles Interesse daran, teurere oder provisionsstärkere Produkte zu empfehlen.
FAZIT: Der Versicherungsvertreter ist NICHT für eine unabhängige Beratung zu Versicherungsfragen geeignet, da er rechtlich verpflichtet ist im Sinne seiner Gesellschaft zu handeln.
Info: Unterschied Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter
Versicherungsmaklerinnen und -makler arbeiten eingeschränkt unabhängig, da sie zwar den gesamten Markt vergleichen und im Interesse der Versicherten handeln, aber dennoch von der Provision des vermittelten Versicherers leben.
Versicherungsvertreter arbeiten eindeutig nicht unabhängig, weil sie an einen oder wenige Versicherer gebunden sind. Auch sie erhalten eine Provision von den privaten Krankenversicherungen durch Vertragsabschlüsse.
Der Makler arbeitet für Sie – der Vertreter arbeitet für die Versicherung
3. Der Versicherungsberater oder Honorarberater
Versicherungsberater unterliegen der Gewerbeordnung, geregelt in § 34e GewO. Die Gewerbeerlaubnis umfasst gemäß §34e Abs. 1 Satz 3 GewO die Befugnis, „Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich zu beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich zu vertreten.“ So gehören Versicherungsberaterinnen und -berater den rechtsberatenden Berufen an.
Versicherungsberaterinnen und -berater handeln ausschließlich im Auftrag ihrer Kundinnen und Kunden – unabhängig davon, ob diese privater oder gewerblicher Auftraggeber sind. Sie erstellen Risikoanalysen und finden maßgeschneiderte bzw. passende Lösungen. Darüber verhandeln Versicherungsberater mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und übernehmen im Schadensfall auch die außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Versicherer.
Die Vermittlung von Versicherungen gegen Courtage/Provision ist dem Versicherungsberater gesetzlich verboten. Es entsteht eine unbedingte Neutralität für den Versicherungsberater, mit der direkten Beauftragung und Vergütung durch den Auftraggeber.
Info: Vorteile Honorarberatung gegenüber Provision
Bei der Honorarberatung zahlen Versicherte direkt für die Beratungsleistung, wodurch sichergestellt wird, dass vollständig unabhängig beraten werden kann und das Interesse ausschließlich auf die beste Lösung für die Kundin oder den Kunden liegt. Es besteht kein Anreiz, teure oder unpassende Produkte zu empfehlen. Zudem sind die Kosten transparent und oft günstiger als die versteckten Provisionen, die bei provisionsbasierten Modellen langfristig in den Beiträgen eingepreist sind.
In der Regel erhalten Versicherungsberater vom Auftraggeber eine vorher festgesetzte oder auf Stunden- und Tagessatz basierende Vergütung. Neben festgesetzten Honoraren ist in einzelnen Sparten nach Möglichkeit auch eine erfolgsabhängige Vergütung denkbar. Nach wie vor ist jedoch nicht eindeutig festgestellt ob das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für Versicherungsberater gelten kann, sollte oder sogar muss.

Ausführliche Antwort:
Sie gehen ja auch zum Steuerberater und nicht zum Finanzamt um Steuern zu sparen. Versicherungsberater sind womöglich die transparenteste Möglichkeit, in Versicherungsfragen unabhängig beraten zu werden. In den meisten Fällen werden sie dann über sämtliche Korrespondenz mit dem Versicherer auf dem Laufenden gehalten. Aber: Man kann Versicherungsberaterinnen und -beratern nicht unterstellen, Geld von Versicherern zu bekommen. Die Möglichkeit, einen Vorgang in die Länge zu ziehen, um einen höheren Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen, besteht allerdings. Seriöse Beratungen erkennt man daran, dass Kosten klar aufgeschlüsselt und begründet sind.
FAZIT: Ja, unabhängige Beratung auf eigene Kosten. Versicherungsberatungen arbeiten unabhängig in Fragen der Versicherung. Wie im “Aber” beschrieben, hängt der Erfolg einer Beratung auch immer vom Engagement ab. Wie gut wird das komplexe Thema private Krankenversicherung an Menschen ohne Vorkenntnisse vermittelt. Wie umfangreich und detailliert ist die Tarifsuche? Wie passend die Ergebnisse?
Info: Was kostet ein unabhängiger Versicherungsberater?
Die Analyse von Tarifalternativen und die Begleitung des Tarifwechsels lassen sich spezialisierte Beratungen unterschiedlich vergüten. Das Honorar kann z. B. in Form einer pauschalen Beratungsgebühr oder einerBeteiligung an der späteren Beitragsersparnis anfallen.
Hier gibt es große Unterschiede. Stundenhonorare können zwischen 120 und 250 € liegen und das Pauschalhonorar für die gesamte Beratung kann je nach Aufwand mehrere hundert bis wenige tausend Euro kosten.
Bei KVoptimal.de erfolgt die Erstprüfung Ihrer Tarifmöglichkeiten unverbindlich und kostenfrei. Sie erhalten zunächst eine fundierte Analyse Ihrer möglichen Tarifalternativen und entscheiden anschließend selbst, ob Sie den Tarifwechsel durchführen möchten.
4. Verbraucherzentralen
Verbraucherzentralen sind gemeinnützige und überwiegend öffentlich finanzierte Organisationen, die sich dem Verbraucherschutz widmen und Beratungsleistungen erbringen. Verbraucherzentralen erhalten nur in festgesetzten Einzelfällen Honorare für die Beratung und sind überwiegend kostenfreie Tipp-Geber ähnlich Portalen wie Stiftung Warentest oder Finanztip.
Die Arbeit der Verbraucherzentralen wird mehrheitlich durch öffentliche Mittel gefördert. Zudem generieren sie Eigeneinnahmen aus Beratungsleistungen und aus dem Verkauf von Ratgebern. Beratungen sind in der Regel sehr günstiger und liegen im zweistelligen Bereich.
Verbraucherzentralen sind bewusst weder an Politik noch an Wirtschaft gebunden und verweisen selbst darauf, unabhängig zu sein. Der Erfolg einer Beratung hängt allerdings davon ab, wie qualifiziert die dortigen Beraterinnen und Berater für die individuelle Frage sind – und Ihnen jemand gerade einen Rat gibt, der nicht in der Versicherungsbranche tätig war.

Ausführliche Antwort:
Ja, die Verbraucherzentralen bieten eine unabhängige Beratung und Unterstützung bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung, inkl. Vergleich von Leistungen und Unterbreitung von Versicherungsvorschlägen. Sie sind nicht an bestimmte Anbieter gebunden und geben daher neutrale Einschätzungen zu Vertragsbedingungen, Beitragshöhen und Versicherungsleistungen.
Aber: Für die Beratungen und Ratschläge, die sie bekommen, übernimmt die Verbraucherzentrale im Gegensatz zu den anderen drei Berufsgruppen keinerlei Haftung. Im Falle einer Falschberatung sind Versicherte auf sich gestellt, da weder eine Haftpflichtversicherung noch eine Versicherungsgesellschaft für Folgen haftet.
FAZIT: Die Verbraucherzentrale ist grundsätzlich unabhängig. Wer sich beraten lässt, sollte wissen, dass für eine schlechte Beratung keine Haftung übernommen wird und eine Spezialisierung in der Beratung nicht immer garantiert ist.
Wer macht das? Beratung PKV Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft
Für den internen Tarifwechsel in einen anderen Tarif bei der eigenen privaten Krankenversicherung gibt es im Wesentlichen drei Anlaufstellen.
- Die Verbraucherzentralen bieten eine anbieterunabhängige, computergestützte und günstige Beratung zum Tarifwechsel an.
- Der Bund der Versicherten (BdV) stellt Mitgliedern einen Leitfaden mit Musterbriefen zur Verfügung, mit dem man den Tarifwechsel auch selbst durchführen kann. Zudem bietet er ein kostenpflichtiges Verbrauchertelefon an.
- Ungebundene Versicherungsmaklerinnen und -makler können ebenfalls einschätzen, ob eine Beitragserhöhung gerechtfertigt ist und welche internen Tarifoptionen bestehen – viele dieser Tarife werden von den Versicherern nämlich nicht aktiv kommuniziert.
Wer macht das? Zweitmeinung Versicherungen
Ob Vertragsabschluss, Beitragserhöhung, abgelehnte Kostenübernahme, finanzieller Engpass oder allgemein Vertragsprobleme: Wer das Gefühl hat, neben der Meinung der eigenen PKV noch eine zweite Meinung einzuholen, hat dafür verschiedene Anlaufstellen:
- Die Verbraucherzentralen bieten kostenpflichtige, aber provisionsfreie Beratung zu Versicherungsverträgen aller Art an – persönlich, telefonisch oder online. Die Termine sind günstig, jedoch hängt die Qualität der Beratung und damit das Ergebnis stark von der Spezialisierung der Beratungsperson ab.
- Bund der Versicherten: Der BdV erhält keinerlei Provisionen von Versicherungsgesellschaften, und die Beratung zielt nicht auf den Abschluss eines Vertrags ab. Für Mitglieder ist die Beratung im Jahresbeitrag enthalten; Nichtmitglieder können eine kostenpflichtige Ersteinschätzung per Telefon erhalten.
- Honorar-Versicherungsberater: Sie sind rechtlich unabhängig und arbeiten auf Honorarbasis – im Gegensatz zu Maklern, die zwar oft auch aus dem gesamten Markt auswählen können, aber vom Versicherer per Provision vergütet werden.
- Gemeinnützige Ratgeberportale geben unabhängige Einschätzungen zu konkreten Versicherungsfragen und Tarifen – kostenlos und werbefinanziert ohne Produktprovisionen.
Machen Sie es besser? Fünf typische Fehler beim PKV-Neuabschluss lesen sie hier!
Fazit: Wer berät wirklich unabhängig zu Versicherungen?
Pauschal beantworten kann man diese Frage nicht. Für die vier Beratungsangebote fassen wir einige Überlegungen hier kompakt zusammen:
In Versicherungsmakler müssen Sie ein gewisses Vertrauen setzten, da sie nicht von Ihnen, sondern von den Versicherungsgesellschaften bezahlt werden. Vorausgesetzt, Makler handeln rational, wollen sie ihren Gewinn maximieren und werden meist eher das für ihren Geldbeutel bessere Angebot machen.
Versicherungsvertreter sind die Voreingenommensten, da sie rechtlich an ihre Gesellschaft gebunden sind. Vorausgesetzt, sie wollen genau zu dieser einen Gesellschaft, sind Sie an der richtigen Stelle. Klar muss dann sein, dass bei Unzufriedenheit mit dem Produkt der Versicherungsvertreter niemals von seinen hauseigenen Produkten abweichen wird, auch wenn es in anderen Gesellschaften geeignetere Produkte gibt.
Die Redensart Guter Service kostet soll nicht bedeuten, dass Versicherungsberatungen die einzig wahre Option sind. Denn auch hier steht und fällt das Ergebnis mit dem Engagement der Beratung. Um einen objektive, neutrale und ungebundene Beratung zu erhalten, sind Versicherungsberatungen eine gute Option. Zumal Honorare auch oft vorab festgelegt werden können, um die volle Kostenkontrolle zu behalten.
Auch die Verbraucherzentrale kann man für einen (ersten) unabhängigen Rat aufsuchen. Auch hier hängt die Qualität stark vom Spezialisierungsgrad des Beraters bzw. der Beraterin ab.
Ein PKV-Tarifwechsel sollte immer mithilfe eines ungebundenen PKV-Spezialisten durchgeführt werden, der alle Tarifoptionen Ihres Versicherers kennt und neutral bewertet.
Die KVoptimal.de GmbH verfügt über alle vom Gesetzgeber erforderten Spezialisierungen und Anforderungen, die nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz an einen ungebundenen Versicherungsmakler für einen PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft gestellt werden.



