Viele gehen davon aus: Gesetzliche Krankenkassen zahlen nie – private immer. In der Realität ist es deutlich differenzierter. Ob und in welchem Umfang Heilpraktiker-Leistungen wie Akupunktur und Akupressur, Osteopathie, Homöopathie oder Kinesiologie übernommen werden, hängt stark vom jeweiligen Tarif und Einzelfall ab.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für den Heilpraktiker?
Grundsätzlich gilt: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht.
Dass die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Kosten für die Heilpraktikerin nicht erstatten, liegt am gesetzlichen Rahmen: dem Sozialgesetzbuch. Dort ist festgelegt, dass Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Voraussetzung ist in der Regel außerdem die Kassenzulassung. Das trifft meist auf klassische Schulmedizin zu. Nicht jedoch auf viele alternativmedizinische Verfahren wie die bei Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern.
Kostenerstattung Heilpraktiker: Ausnahmen in der GKV
Die Kosten für Leistungen von der Heilpraktikerin werden nur eingeschränkt erstattet. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten freiwillige Zusatzleistungen an. Dazu gehören beispielsweise:
- Zuschüsse zu bestimmten Naturheilverfahren
- Bonusprogramme mit Erstattungen für alternative Behandlungen
- Kooperationen mit Ärztinnen und Ärzten, die auch naturheilkundlich arbeiten
Typisch sind Erstattungen von etwa 80 % der Kosten. Allerdings gedeckelt, häufig auf 100 bis 300 € pro Jahr.
Wichtig: Die Behandlung muss mehrheitlich durch Arzt oder Ärztin erfolgen, nicht durch jemand, der ausschließlich Heilpraktikerin oder Heilpraktiker ohne Approbation ist.
Diese Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen
Viele interessieren sich für Naturheilverfahren und alternative Heilmethoden, zögern aber wegen der unklaren Kostenübernahme. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind bis zum Grad von 96 % gesetzlich festgelegt. Darin enthalten sind keine Heilpraktikerleistungen. Im Rahmen der verbleibenden 4 % übernehmen einige Anbieter freiwillig die Kosten bei Heilpraktiker und -praktikerin – zumindest teilweise. Unter diesensogenannten Satzungsleistungen finden sich auch die professionelle Zahnreinigung oder Vorsorgeuntersuchungen.
Diese gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen Kosten beim Heilpraktiker (Auswahl aus eigener Recherche)
- Die IKK Brandenburg und Berlin bietet ein eigenes Naturheilkonto mit strukturierten Zuschüssen.
- Die Securvita Krankenkasse bietet ihren Versicherten über spezielle Verträge (besondere ambulante Versorgung) klassische homöopathische Behandlungen an, abrechenbar direkt über die Versichertenkarte.
- Die AOK übernimmt beispielsweise Akupunktur nur bei ärztlicher Behandlung und bei bestimmten Indikationen wie chronischen Schmerzen an Kniegelenk oder Lendenwirbelsäule. Je nach Region beteiligt sich die AOK an den Kosten für die Osteopathie und Homöopathie.
- Die TKK erstattet Kosten für ärztlich verordnete alternative Arzneimittel und für homöopathische Behandlungen bei bestimmten Ärzten und Ärztinnen.
- Die Barmer übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für zehn Akupunktursitzungen und sie erstattet Homöopathieleistungen im Rahmen eines Homöopathie-Vertrages. Osteopathische Leistungen sind Teil des Bonusprogramms bzw. von Schwangeren bei zugelassenen Ärzten/ Physiotherapeuten mit osteopathischer Zusatzqualifikation wählbar.
- Die HKK erstattet bis zu 100 € im Jahr für verschreibungspflichtige Naturarzneimittel, wenn diese ärztlich verordnet sind.
Sonderfall: Übernimmt die Krankenkasse Heilpraktikerkosten bei schweren Erkrankungen?
In seltenen Fällen können auch nicht anerkannte Behandlungsmethoden erstattet werden.
Das gilt insbesondere dann, wenn:
- eine lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt
- keine schulmedizinische Behandlung verfügbar ist
- die alternative Methode eine realistische Aussicht auf Verbesserung bietet
Diese Fälle werden individuell geprüft und sind eher die Ausnahme.
Übernimmt die private Krankenversicherung Heilpraktikerkosten?
In der privaten Krankenversicherung hängt alles vom Versicherer bzw. vom konkreten Tarif ab. Im Gegensatz zur GKV gibt es in der PKV keinen einheitlichen Leistungskatalog. Jeder Tarif definiert selbst, welche Leistungen er einschließt.
Private Krankenversicherungen zahlen nicht für alle Naturheilverfahren, sie bieten jedoch ein deutlich breiteres Spektrum erstattungsfähiger Heilpraktiker-Leistungen als die gesetzlichen.
Wann zahlt die PKV für Heilpraktikerleistungen?
In vielen klassischen PKV-Tarifen sind Heilpraktiker-Leistungen enthalten, allerdings oft mit Einschränkungen.

Häufig mitversichert sind:
- Homöopathie / Heilpraktikerbehandlung
- Akupunktur
- Osteopathie
- TCM
Das bedeutet: Nicht jede Behandlung und nicht jede Rechnung werden automatisch übernommen.
Info: Wie rechnen Heilpraktiker ab?
Voll-Heilpraktikerinnen und Voll-Heilpraktiker, also Anbieter ohne Approbation, dürfen nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. In der Regel rechnen sie nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Sammlung von Durchschnittshonoraren, die von Versicherern meist akzeptiert wird.
Approbierte Ärztinnen und Ärzte mit einer Zusatzqualifikation, die naturheilkundliche Leistungen zusätzlich anbieten, nutzen für die Abrechnung meist das Hufelandverzeichnis. Um die Abrechnung zu erleichtern, werden naturheilkundliche Leistungen, Behandlungen sowie Diagnostik- und Therapieverfahren GOÄ-Ziffern zugeordnet. Das Hufelandverzeichnis dient jedoch nur als Orientierung und ist nicht bindend.
Wann zahlt die PKV nicht bei Heilpraktiker-Leistungen?
Es gibt oft klare Beschränkungen bei der Übernahme von alternativen Heilmethoden. Im Basis- und Standardtarif orientiert sich die PKV stark an der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier sind wie in anderen (Einstiegs)Tarifen Heilpraktikerleistungen in den Tarifbedingungen explizit ausgeschlossen. Auch in hochwertigen Tarifen können exotische oder wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden ausgeschlossen sein. Private Krankenversicherungen zahlen in der Regel auch dann nicht, wenn die Behandlung nicht medizinisch notwendig war, sondern eine reine Wellness-Anwendung. Häufig erstatten Versicherer Untersuchungen und Behandlungen, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), dem Hufeland-Verzeichnis oder in eigenen Listen enthalten sind.
PKV & Heilpraktiker: Worauf sollten Sie achten?
Viele Versicherte verlassen sich darauf, dass ihre PKV „alles zahlt“. Gerade bei Heilpraktiker der Heilpraktikerin ist das ein häufiger Irrtum.
To Do vor dem Besuch bei Heilpraktiker und Heilpraktikerin:
- Prüfen Sie vor der Behandlung Ihren Tarif genau, welche Leistungen im Bereich alternative Heilmethoden enthalten sind
- Klären Sie im Zweifel vorab die Kostenübernahme
- Achten Sie auf Erstattungsgrenzen und Höchstsätze
Das ist der Unterschied zwischen GKV- und PKV-Leistungen beim Heilpraktiker
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Heilpraktikerleistungen grundsätzlich nicht, da sie nicht im gesetzlichen Leistungskatalog enthalten sind – nur vereinzelt bieten Kassen über Boni- oder Zusatzprogramme eine kleine Teilerstattung an. Die private Krankenversicherung kann solche Behandlungen je nach gewähltem Tarif dagegen ganz oder teilweise übernehmen, was für viele Privatversicherte ein klarer Vorteil ist. Allerdings schwankt der Umfang stark zwischen den einzelnen PKV-Anbietern und Tarifstufen.
Kann ich meinen PKV-Tarif nachträglich um Heilpraktikerleistungen erweitern?
Wer auf alternative Heilmethoden schwört und diese bereits regelmäßig nutzt oder künftig anwenden möchte, braucht einen in dem Bereich leistungsstarken Tarif. Sind die Leistungen im aktuellen PKV-Tarif überschaubar, kann entweder eine nachträgliche Erweiterung der Versicherung mit einem Zusatzbaustein oder Ergänzungstarife, der Heilpraktiker-Leistungen einschließt, oder ein interner Tarifwechsel helfen, der richtige Weg sein.
Allerdings können bei beiden Optionen vereinbarte Mehrleistungen mit einer erneuten Gesundheitsprüfung, Wartezeiten oder Risikozuschlägen verbunden sein, besonders bei bestehenden Vorerkrankungen. UngebundeneVersicherungsberatungen können dabei unterstützen, die konkreten Möglichkeiten und Kosten zu klären.
Weg #1: Zusatzversicherung für Heilpraktiker
Für gesetzlich Versicherte gibt es eine klare Lösung: eine private Zusatzversicherung.
Diese Tarife übernehmen je nach Anbieter:
- die Kosten für Naturheilverfahren, die im Hufelandverzeichnis oder der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) enthalten sind
- einen Großteil der Behandlungskosten
- teilweise sogar bis zu 100 %
- oft mit jährlichen Höchstgrenzen
Ein Vergleich lohnt sich, da Leistungen und Beiträge stark variieren.
Info: Das kostet eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen
Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen lassen sich die Kosten für alternative Heilmethoden deutlich senken. Abhängig vom Tarif werden neben Heilpraktiker-Leistungen auch weitere wichtige Behandlungen wie Vorsorgeuntersuchungen Brillen und Kontaktlinsen sowie Hörhilfen (anteilig) erstattet.
Bausteine mit Heilpraktiker-Leistungen kosten für Erwachsene zwischen 10 und 30 € monatlich. Dabei gilt: Je teurer, je mehr Leistungen. Für Kinder und Jugendliche ist es günstiger.
Bei der Auswahl sollten Versicherte auf mögliche Erstattungsgrenzen achten.
Weg # 2: interner Tarifwechsel
Wer bereits privat versichert ist in einem Tarif ohne Heilpraktikerleistungen, hat je nach Angebot des Versicherers die Möglichkeit, diese über einen internen Tarifwechsel nachträglich abzusichern. Der interne Tarifwechsel ist jederzeit zum Ersten des Folgemonats möglich. Die bisher angesparten Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten. Ggf. fällt eine Gesundheitsprüfung nur für die Mehrleistungen an. Daran lässt sich entscheiden, ob sich ein Wechsel lohnt.
Fazit: Heilpraktiker-Leistungen sind keine Selbstverständlichkeit




