DKV Beitragserhöhung 01.04.2019

Jetzt teilen via
Anja Glorius
6. Februar 2019
DKV Beitragserhöhung 01.04.2019

DKV Beitragserhöhung 01.04.2019

Dass die private Krankenversicherung regelmäßig Ihre Prämie aufgrund von medizinischem Fortschritt, längerer Lebensdauer und der Zinsmarktentwicklung anpasst, ist hinreichend bekannt. Dennoch ist eine statistische Verdoppelung der Prämie alle 20 Jahre und teilweise noch höher bedenklich und für den PKV-Kunden langfristig schwierig zu finanzieren. Gerade unter dem Umstand, dass man nach dem Erwerbsleben eher mit weniger verfügbarem Einkommen ausgestattet ist und die Prämien weiterhin steigen.

Kunden der DKV waren, wie nahezu alle Kunden der privaten Krankenversicherung, bereits zum 01.01.2019 von einem Mehrbeitrag der Pflegepflichtversicherung betroffen. Aber auch zum üblichen Termin am 01.04. steht eine Beitragsanpassung durch die Deutsche Krankenversicherung an. DKV Versicherte müssen sich also auch auf neue PKV-Beitragserhöhungen gefasst machen.
Wo man in Köln noch hinter vorgehaltener Hand darüber spricht, hat man die Beitragsgarantien für die Unisex-Tarifebestätigt. Dem zu Folge kann man nun davon ausgehen, dass andere Tarife von einer Erhöhung betroffen sein werden. Waren letztes Jahr nicht alle Tarife betroffen, könnten es im Jahr 2019 deutlich mehr sein.

 

Ihr PKV-Beitrag bei der DKV steigt auch? Sprechen sie uns an.

 

Welche Tarife könnten demnach angepasst werden?

Kompakttarife:

 

Ambulante Bausteine:

  • A 0, A 330, A660, A 1320
  • AB 01, AB 02, AB 03, AB 04, AB 05, AB 06, AB 80, AB 90
  • AD1
  • AM0, AM1, AM2, AM3, AM4
  • AN 01, AN 02, AN 03, AN 04, AN 05, AN 06, AN 80, AN 90

 

Erweiterungsbausteine:

  • PLU
  • BCA
  • AM7
  • AM8
  • VollMed Tarif ZPL

 

Stationäre Leistungsbausteine:

  • SB 1
  • SB 2
  • SB 3
  • SD2
  • SD3
  • SD9
  • SM6
  • SM7
  • SR
  • SW1
  • SW2

 

Dentale Leistungsbausteine:

  • Z
  • Z 1
  • Z 2
  • ZB 100
  • ZB 75
  • ZD1
  • ZD3
  • ZM1
  • ZM2
  • ZM3
  • ZS 60

 

Eine Liste relevanter Tarife und einen Überblick der Leistungsinhalte finden Sie in unserem Tarifverzeichnis.
Die Möglichkeiten sind groß. Mehr als 600 Varianten bietet die DKV Ihren Versicherten über alle Tarifwelten an. Als langjährig privat Versicherter Kunde haben Sie ein Anrecht auf den internen Tarifwechsel nach § 204 VVG. Die DKV bietet mittlerweile zur ersten Orientierung ein Tool an, um Preise zu berechnen. Bedauerlicherweise ist die Logik beratungstechnisch nur anhand der Wünsche strukturiert, sodass interessante Möglichkeiten im Verborgenen bleiben können.
Ein professionell begleiteter Tarifwechsel kann da Abhilfe schaffen. Ob man sich schlussendlich für ein Beratungsmodell erfolgsabhängig oder pauschalisiert vergütet entscheidet, ist Geschmackssache. Wichtig ist, in jedem Fall einen kompetenten Partner zu nutzen, der Ihnen neben der preislichen Einsparung die relevanten Leistungspunkte ausführlich aufbereitet und gut verständlich aber transparent darstellt. So können Sie ein optimales Beratungsergebnis erreichen.

 

TIPPS beim Tarifwechsel!

Lassen Sie sich nicht von einer Gesundheitsprüfung beeinflussen – geht nicht gibt’s nicht.

Häufig sind Versicherte von einer Gesundheitsprüfung abgeschreckt, da Sie diese noch vom ersten Antrag mit Ihrem Versicherer kennen. Die Gesundheitsprüfung bei einem Tarifwechsel nach § 204 VVG ist jedoch überschaubar. Selbstverständlich ist die ordnungsgemäße Anzeige aller gefragten Punkte relevant und sollte mit äußerster Sorgfalt erfolgen. Allerdings darf der Versicherer nur für die Leistungsverbesserungen (im Verhältnis zum bisherigen Versicherungsschutz) die Gesundheit prüfen und im Ergebnis einen Risikozuschlag oder einen Verzicht auf die Mehrleistungen anbieten. Prüfen Sie den Risikozuschlag genau. Ist der Prämienzuschlag im Verhältnis zur Mehrleistung gerechtfertigt? Wünschen Sie die Verbesserungen und sind diese relevant und sinnvoll? Ein Risikozuschlag wird hierbei nicht fest vereinbart, sondern steigt auch mit künftigen Beitragssteigerungen.
Als Versicherter können Sie den Risikozuschlag abwenden, in dem Sie auf die Verbesserung aktiv verzichten. Aber aufgepasst! Ein Mehrleistungsverzicht können Sie nachträglich nicht zwingend nachverhandeln und sich so bessere Leistungen erwerben.

 

Zeitliche Fristen. Unter Druck Entscheidungen zu treffen ist immer eine schlechte Lösung.

Häufig sind Versicherte unter Druck. Der Schuh drückt, weil sich die Erhöhung direkt auf das verfügbare Einkommen auswirkt. Dennoch sollten Sie in Ruhe alle Möglichkeiten prüfen und sich mit dem komplexen Thema beschäftigen, da Sie bei einer schlechten Wahl und möglicherweise verschlechterten Leistungen, später keine Verbesserung mehr erreichen können. Oftmals geben Versicherer auch vor, man hätte nur ein paar Wochen dafür Zeit. Wir können Sie beruhigen. Ein Tarifwechsel hat keine Fristen und kann zu jeder Zeit vorgenommen werden. Außerdem kann man einen Tarifwechsel auch nicht nur einmal durchführen. Häufig ist natürlich nicht sinnvoll, aber die private Krankenversicherung alle fünf bis sieben Jahre auf den Prüfstand zu stellen ist sinnvoll.

 

Ich spare und was passiert in der Zukunft.

Viele Versicherte freuen sich erst mal über eine erreichte Ersparnis. Natürlich ist das klasse! Allerdings sollten Sie die neugewonnen Möglichkeiten sinnvoll für die Zukunft nutzen, um sich auf weiterhin steigende Prämien optimal vorzubereiten. Wie das geht, beschreiben wir in weiteren Artikeln:

PKV Beitragsentlastung für privat Versicherte – Marktüberblick und Informationen
Beitragsentlastung durch Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
Beitragsentlastungstarife in der PKV
PKV Beitragsentlastung durch Riester-Rente

Weitere interessante Beiträge

/* */