Der Münchener Verein schließt sich nach neusten Informationen der GEWA-COMP den Beitragserhöhungen des Marktes im Neugeschäft zum 01.01.2018 an. Nach Erhöhungen in den Jahren 2016 und 2017 werden die Beiträge nun erneut erhöht. Nach aktuellem Kenntnisstand sind viele Tarife der Unisex-Generation betroffen. Die durchschnittliche Erhöhung liegt dabei bei 6,4%*.

 

 Welche Tarife sind betroffen?

 

  • BC ALPHA 865 – Steigerung zwischen 10%-11%
  • BC CLASSIC 859 – Steigerung zwischen 4%-7%
  • BC CLASSIC SB 866 – Steigerung zwischen 7%-10%
  • ROYAL 891 – Steigerung 5%
  • ROYAL 892 – Steigerung zwischen 7%-9%

 

Die Tarife der Serie EXCELLENT 728 bleiben für Erwachsene stabil. Die Tarifserie EXCELLENT 767 erfahren sogar eine Beitragsreduzierung um bis zu 2%. Die dargestellten Erhöhungen unterliegen noch der Zustimmung des Treuhänders, diese steht aktuell noch aus.

 

Die Beitragserhöhung ist für Kunden sicherlich kein erfreuliches Ergebnis. Völlig aus der Reihe schlagen die Erhöhungen für Kinder und Jugendliche im Tarif EXCELLENT 728. Die Kinderpreise werden hier mit 30% erhöht und die der Jugendlichen mit 54%.

 

Was bedeutet das konkret?

 

Ab dem 01.01.2018 werden die Unisex-Tarife des Münchener Vereins angepasst, daher zahlen Neukunden nun mehr. Für Bestandskunden könnte dies in den benannten Tarife ähnlich ausfallen. Jedoch sind hierzu noch keine Daten vorhanden. Weiterhin bleibt es spannend für Bestandskunden des Unternehmens in Tarifen vor dem 01.01.2013. Ob diese eine Anpassung erfahren werden, erfahren wir sicherlich in den kommenden vier bis sechs Wochen. Es bleibt spannend.

 

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Was kann ich nun als Bestandskunde tun?

 

Grundsätzlich unterliegt die private Krankenversicherung und damit auch der Münchener Verein Beitragssteigerungen. Diese lassen sich auf die Themen Niedrigzins, medizinischer Fortschritt, steigende Leistungsausgaben und Inflation zurück führen. Gerade medizinischer Fortschritt lässt sich von Versicherern schwer planen. So war es bis vor 15 Jahren noch undenkbar teure Behandlungen zur Korrektur einer gesundheitsbedingten Fehlsichtigkeit zu korrigieren. Heute gehört dies zum Standard der Medizin dazu und ist für die Patienten nicht mehr weg zu denken. Diese Steigerungen treiben die Kosten in der PKV und müssen entsprechend in der Kalkulation nachträglich durch erhöhte Kopfschäden Berücksichtigung finden.

 

Können Kunden die Prämie so nicht mehr aufbringen, sollten Sie bevor Sie sich mit dem Versichererwechsel beschäftigen dringend die Alternativen Ihrer Gesellschaft überprüfen. Häufig macht auch die Absicherung einer Beitragsentlastung Sinn und könnte den Beitrag im Rentenalter signifikant reduzieren. So nutzen Sie Ihre heutige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die Beiträge im Rentenalter. Als Anhaltspunkt können Versicherte davon ausgehen das die Prämie sich alle 20 Jahre verdoppelt, daher ist es zwingend nötig sich mit dem Thema Beiträge im Rentenalter zu beschäftigen, um dem Thema Altersarmut vorzubeugen.

 

*Die Daten sind nach den gegebenen Möglichkeiten recherchiert. Als Datenquelle wurde auf Daten der GEWA COMP zurück gegriffen. Die ermittelten Daten sind ohne Gewähr. Zur genauen Beurteilung und Ermittlung sprechen Sie uns gerne an.