Seit Monaten ist es in aller Munde. Im Jahr 2016 erstritt ein Kläger gegenüber der AXA vor dem Amtsgericht Potsdam die Unwirksamkeit seiner Beitragserhöhung aufgrund der vermeintlichen Unabhängigkeit des Treuhänders. Lesen Sie hier mehr: AXA-Beitragserhöhungen unwirksam?

Die AXA hielt an Ihrer Argumentation fest und ging in Berufung. Was viele nicht für möglich hielten, das Landgericht Potsdam folgte der Entscheidung der Vorinstanz und gab dem Kläger am 27.09.2017 im Urteil LG Potsdam 6. Zivilkammer AZ: 6 S 80/16 erneut recht.
In Sicherheit wiegte sich die Branche, da bisher die Berufung in ähnlichen Fällen fehlschlug. So wurden in Urteilen von 2009-2016 die erstinstanzlichen Entscheidungen nicht bestätigt und der Treuhänder als unabhängig bestätigt. Lesen Sie hier mehr: Anfragestrom zu unwirksamen Beitragserhöhungen der AXA

Werden viele Versicherte klagen?

Die Branche dürfte zittern, denn sollte es in der Tat eine sich bildende Rechtsprechung geben und möglicherweise, dass frühestens im Herbst erwartet BGH Urteil gegenüber der Berufung der AXA, die Abhängigkeit des Treuhänders und damit eine unwirksame Beitragserhöhung bestätigen, muss sich die PKV auf eine Klagewelle der Versicherten vorbereiten.
Pro Contra veröffentlichte online Details zu neuen Urteilen gegenüber der DKV und AXA. Hier ließ der Anwalt der Kläger verlauten, dass es auch Klagen gegenüber der Signal-Iduna und Allianz gibt. Hier steht die Entscheidung jedoch aktuell noch aus.
Die PKV verfügt über 8 Millionen Kunden. Man darf mit Spannung erwarten, wie sich dies entwickeln wird.

Details zum Urteil des Landgerichts Potsdam vom 27.09.2017

Unter dem Aktenzeichen 6 S 80/16 wurde das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam gesprochen. Hierbei wies man die Berufung der Beklagten zum Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 18.10.2016 (AZ: 29 C 122/16) zurück. Die Revision wird jedoch zugelassen.
Brisant am Urteil sind die Details zur Klage, Klageerwiderung und Urteilsbegründung. So führte der Klagende an, dass der Treuhänder mehr als 15 Jahre alle Tarife der AXA bei Prämienanpassungen als unabhängig bestellter Treuhänder prüfte. Darüber hinaus habe er Ansprüche gegen eine Konzerntochter der AXA auf ein Ruhestandsgehalt. Dies ergab sich aus einer entsprechenden Vorstandstätigkeit im Jahr 1993-1994 für die Konzerntochter. Es gab also sogar Unternehmensverpflechtungen. Dies sah das Gericht zwar als untergeordneten Punkt an, jedoch im Rahmen der Gesamtwürdigung der Umstände als relevant.
Die Beklagte (AXA) argumentierte damit, dass die Überprüfung durch ein Zivilgericht nur bedingt möglich sei, da die Bestellung durch die BAFin als Bestellungsbehörde geprüft werde. Die AXA hat genauere Einkommensdaten des Treuhänders vorgebracht. Diese hat die Kammer entsprechend im Urteil verwertet und stelle dabei nicht auf den Bezug des Geldes, sondern den Leistungszeitpunkt ab. Die Daten sind also auf das entstehen der Vergütung abgestellt.

 

Benötigen Sie einen Ansprechpartner? Sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gern - Jetzt kostenfrei informieren.


Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 

So ergab sich im Jahr 2011 beispielsweise ein Einkommen durch die AXA von 58% der Gesamteinkünfte des Treuhänders. Der Treuhänder verdient von 2007-2013 deutlich mehr als 30% seiner Einkünfte mit dem Mandat der AXA. Dies würdigt das Gericht im Rahmen der Gesamtwürdigung der Umstände als ein Tatbestandsmerkmal der Abhängigkeit des Treuhänders.
Es sei hier noch mal deutlich gemacht, dass auch das Landgericht Potsdam nicht ausschließlich der Regelung der Wirtschaftsprüfer gemäß §319 HGB folge leisten möchte. Es kommt laut dem Gericht auf die Würdigung der gesamten Umstände an. In der Gesamtschau muss ein Versicherter auf die Unabhängigkeit eines Treuhänders vertrauen können. Dies sieht die Kammer in der objektiven Gesamtbetrachtung als nicht erfüllt an.
Schwierig wird es sich für PKV Versicherer gestalten, da diese unterschiedlich große Mandate haben. Es gibt 40 private Krankenversicherungen aber nur 13 mathematische Treuhänder. Ein Treuhänder darf jedoch nicht mehr als 10 Mandate innehaben. Künftig wäre dem Versicherer sicherlich geholfen, wenn er sich nicht nur auf einen Treuhänder beruft, sondern das Mandant geteilt weitergibt und mehrere Treuhänder bestellt.
Berücksichtigt man nun, dass bereits auch andere Versicherer betroffen sind, täte die PKV gut daran nicht erst das BGH-Urteil abzuwarten, sondern bereits heute die richtigen Schritte einzuleiten. Jeder Mandant kann für sich nachvollziehen, was passiert, wenn man von einem Auftraggeber den überwiegenden Anteil seiner Einkünfte erhält. Daher sind Kunden nicht nur verunsichert, sondern verlieren ggf. Vertrauen in die Assekuranz. Im Rahmen der aktuellen politischen Situation sollten Versicherer aber am Vertrauen arbeiten und einmal mehr ein vertrauensvoller und verlässlicher Partner sein.

Was man als Kunde der PKV tun kann?

Sie könnten in jedem Fall alle Nachträge zum Versicherungsschein der letzten zehn Jahre bei Ihrem Versicherer anfordern. Darüber hinaus gibt es Verjährungsfristen zu beachten, die wichtig sind. Genauere Auskünfte gibt Ihnen jederzeit der Anwalt Ihres Vertrauens. Bei der Wahl des Anwaltes kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu wählen.
Ansonsten sieht man an dem Beispiel der Klage und entsprechenden Urteilsbegründung, dass man als Mandant immer wachsam sein sollte. Blindes Vertrauen zu schenken ist häufig nicht zielführend. Eine Überprüfung des Krankenversicherungsvertrages und eine fachlich versierte Betreuung ist daher unerlässlich. Gerne stehen wir als kompetenter Partner rund um das Thema Krankenversicherung zur Verfügung.
Wir möchten noch mal darauf aufmerksam machen, dass unser BLOG Versicherte und Interessenten fachlich informieren soll. Es handelt sich um keine Rechtsberatung oder verbindliche Darstellung eines Einzelfalles. Wünschen Sie also eine genauere Beurteilung, Ihrer persönlichen Situation, sprechen Sie uns gerne an. Die dargestellten Informationen sind aus dem verwerteten Urteil und dem Pro-Contra online.