Blog der KVoptimal.de - gesetzliche Krankenversicherung

Bereits 2019 berichtet wir umfangreich im Versicherungsboten über die Möglichkeiten der Rücknahme privat Versicherter Personen bei einem Grad der Schwerbehinderung von 50 % und mehr.

Jedes Jahr im Herbst setzen sich im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die nimmermüden Rädchen in Bewegung, um die Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß neu zu berechnen und anzupassen. Nach „getaner Arbeit“ liegen nun für das Jahr 2022 beispielsweise Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und – was hier relevant wird – die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung vor.

Vor allem in jungen Jahren entscheiden sich viele Versicherte aufgrund der günstigen PKV-Beiträge und der häufig umfangreicheren Leistungen für eine private Krankenversicherung. Aus ganz unterschiedlichen Gründen, etwa aufgrund von beruflichen, finanziellen oder familiären Veränderungen, kann der Wunsch aufkommen, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln zu wollen. Tatsächlich macht es der Gesetzgeber den Privatpatienten, die zurück in die GKV wollen, schwer bis unmöglich. Für die meisten Wechselwilligen gibt es jedoch Optionen. Wir stellen Ihnen in diesem Beitrag die Wechseloptionen inklusive versteckter, aber dennoch legaler Schlupflöcher vor.

Nach fast 24 Stunden Verhandlung vermelden Union und SPD endlich einen Durchbruch bei den Sondierungsgesprächen. Im Ergebnispapier, dem noch die Gremien beider Parteien zustimmen müssen, steht nun unter anderem die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Kurz gesagt bedeutet dies, dass im Falle einer Neuauflage der großen Koalition die Beiträge zur Krankenkasse wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt werden. Auswirkungen hätte dies aber nicht nur für gesetzlich Versicherte, sondern auch für Mitglieder der privaten Krankenversicherungen.

Seit April zahlen die gesetzlichen Krankenkassen wieder Zuschüsse für Sehhilfen. So hatte es der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD am 16. Februar 2017 im Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) beschlossen. An sich eine gute Sache, doch wer wirklich davon profitiert, ist streng geregelt. Bei genauem Hinschauen fällt auf, dass es die Brille auf Rezept nur für einen Bruchteil der Brillenträger in Deutschland geben wird. Wir zeigen Ihnen, welche Regelungen für die Kostenübernahme von Sehhilfen es gibt und welche Alternativen für günstige Brillen es gibt.

Viele Paare sind ungewollt kinderlos. Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat jedes 6. bis 7. Paar Probleme, ohne ärztliche Unterstützung schwanger zu werden. In vielen Fällen kann die Medizin helfen. So wurden 2014 mehr als 2,5 Prozent aller geborenen Kinder nach einer Befruchtung außerhalb des Körpers, also einer künstlichen Befruchtung, geboren. Statistisch betrachtet bedeutet es, dass in jeder großen Schulklasse ein Kind sitzt, das im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung gezeugt wurde. Künstliche Befruchtungen sind jedoch sehr kostspielig und ob die Krankenversicherungen die Bezahlung übernehmen, ist nicht sicher. Gesetzlich Versicherte erhalten seit der Gesundheitsreform 2004 nur noch 50 Prozent der Kosten erstattet, Privatversicherte dagegen können in den meisten Fällen eine volle Kostenübernahme von ihrer Versicherung erwarten. Wir geben Ihnen hier einen Überblick, was die Kassen unter welchen Voraussetzungen leisten.

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen rechtlichen Anspruch darauf, mit medizinischen Hilfsmitteln wie etwa Hörgeräten, Sehhilfen, Milchpumpen, Rollstühle oder orthopädischen Schuheinlagen versorgt zu werden. Voraussetzung ist, dass die Produkte nachweislich erforderlich sind, um den Erfolg der Behandlung zu sichern, eine Behinderung auszugleichen beziehungsweise dieser vorzubeugen. Ziel ist es, dass die Versicherten die richtigen Hilfsmittel erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können. Alle Hilfsmittel, für die die gesetzliche Krankenkasse (GKV) die Kosten übernimmt, stehen im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis. In diesem Beitrag diskutieren wir folgende Fragen: Was ist das Hilfsmittelverzeichnis in der GKV? Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse laut Hilfsmittelverzeichnis der GKV? Welche Änderungen gibt es in 2017?

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, errechnet sich aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der Kassen. Er liegt mit 1,1 Prozent um 0,2 Prozentpunkte etwas höher als im Jahr 2015. Der Durchschnittssatz gibt keine Auskunft darüber, wie hoch der jeweilige Zusatzbeitrag der Krankenkasse ist, da die Finanz-Reserven nicht bei der Berechnung des Durchschnittssatzes berücksichtigt werden.
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