Als Student wieder zurück in die Familienversicherung?

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Keno Hanken
25. April 2023
Als Student wieder zurück in die Familienversicherung?
Als Student wieder zurück in die Familienversicherung?

Die Inflation und die Mietpreisexplosion trifft insbesondere Studierende, die noch mehr Geld als früher für ihre Lebenshaltungskosten aufbringen müssen. Jeder Euro zählt hier und kürzt unter Umständen die Studiendauer etwas ab. Eine gute Möglichkeit zum Sparen bietet die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zum Beginn des Studiums besteht Versicherungspflicht in der GKV. Das heißt, dass sich für bisher dort Versicherte nichts ändert. Anders als bei den zuvor privatversicherten zukünftigen Studierenden, die in die Gesetzliche wechseln können. Andersherum können sich auch alle bisher gesetzlich Versicherten von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich erstmals privat krankenversichern, – dann allerdings meist bindend für das gesamte Studium. Eine andere Frage ist allerdings, ob auch alle in die beitragsfreie Familienversicherung können. Wir zeigen, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um als Student wieder zurück in die Familienversicherung zu kommen.

Die gesetzliche Familienversicherung für Studierende: Rückkehr erlaubt?

Die meisten Studierenden sind hierzulande gesetzlich versichert. Viele davon über ihre Eltern in der für sie kostenlosen Familienversicherung. Hier gelten besondere Regeln, vor allem, was das Alter und das Einkommen der Studierenden anbelangt. Viele sind sich beispielsweise unsicher, ob sie schon zu alt für die Familienversicherung sind oder wie viel sie dazuverdienen können.

Diese Voraussetzungen gelten für die Aufnahme in die gesetzliche Familienversicherung als Studierende

Familienversichert als Kind:

  • Die Altersgrenze liegt bei unterhalb 25 Jahre, ausnahmsweise auch höher
  • Mindestens ein Elternteil (das mit dem höheren Verdienst) ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert
  • Die Einkünfte betragen maximal 485 Euro bzw. höchstens 520 Euro, wenn Sie einen Minijob ausüben
  • Es handelt sich um ein Vollzeitstudium, bei einem Teilzeitstudium muss ggf. eine bestimmte Anzahl an ECTS pro Semester erworben werden. Nicht zugänglich ist die Familienversicherung für Studierende in einem dualen oder berufsbegleitenden Studiengang.

Familienversichert als Ehepartner:

  • Die Altersgrenze entfällt
  • Der Ehepartner muss in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein
  • Die Einkünfte betragen maximal 485 Euro bzw. höchstens 520 Euro, wenn Sie einen Minijob ausüben

Altersgrenze für die Familienversicherung

Das Alter spielt für den Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung eine große Rolle. Studierende vor dem 25. Geburtstag mit entsprechend geringem Einkommen sind meist automatisch über die Eltern bei der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert.

Eine höhere Altersgrenze über 25 Jahre, verbunden mit einer verlängerten Familienversicherung gilt:

  • Durch den freiwilligen Wehrdienst
  • Durch einen Freiwilligendienst z. B. nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder vergleichbaren, anerkannten Freiwilligendiensten
  • Durch eine anerkannte Tätigkeit in der Entwicklungshilfe

Die Altersgrenze entfällt mit einer Heirat, wenn der Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist und das Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze bleibt. Zudem ist es möglich, aufgrund einer Behinderung auf Dauer in der Familienversicherung zu bleiben, wenn nachgewiesen werden kann, dass jemand sich nicht selbst finanziell versorgen kann. Auch für diese Studierenden gilt keine Altersgrenze.

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Einkommensgrenze für die Familienversicherung

Die Einkommensgrenzen für den Zugang zur Familienversicherung werden regelmäßig angepasst. Seit Oktober 2022 gilt – unabhängig davon, ob man über die Eltern oder den Ehepartner versichert ist, folgende Grenze: 485 Euro bei sonstiger Tätigkeit bzw. etwas mehr, nämlich 520 Euro netto, bei einem Minijob.

Da es sich bei dem maßgeblichen Einkommen um Einkünfte im Sinne des Steuerrechts handelt, werden auch höhere Einkommen toleriert. Denn auch Studierende in der Familienversicherung können die Werbungskostenpauschale in Höhe von mindestens 1.200 Euro jährlich ansetzen. Das heißt: Trotz Einkünften von 585 Euro monatlich (100 Euro pauschale Werbungskosten einberechnet) könne Studierende in der Familienversicherung beitragsfrei versichert bleiben.

Wichtig ist, dass das monatliche Einkommen regelmäßig unter 520 Euro (Minijob) bzw. 585 Euro netto liegt. Als Einkommen gelten beispielsweise auch Miet- und Pachteinnahmen, Hinterbliebenenrenten oder Zinsen oberhalb des Sparerfreibetrags von 801 Euro jährlich. Nicht dazugezählt werden hingegen BAföG sowie die Unterhaltszahlungen von Eltern bzw. von Ehepartnern.

Das gilt hauptsächlich für Jobs während der Vorlesungszeit. In den Semesterferien darf unter Umständen auch mehr als 520 Euro verdient werden, denn dieses Einkommen zählt meist nicht als Regelmäßiges. Für Werkstudierende gelten je nach Krankenversicherung noch einmal andere Regeln. Gerade bei unregelmäßigen Einkünften ist im Zweifel immer die eigene Krankenversicherung die richtige Ansprechperson.

Fazit: Ja, Rückkehr erlaubt! Die Studierenden, die sowohl die Altersgrenze(n) als auch die Einkommensgrenze(n) nicht „reißen“, dürfen sich über die Eltern oder Ehepartner beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung versichern. Aber auch für die Studierenden, die das nicht können, gibt es gute Optionen:

Keine Familienversicherung möglich! Was nun?

Ein bisschen zu alt? Etwas zu viel Einkommen? Wenn eine beitragsfreie Familienversicherung für dich nicht (mehr) möglich ist, können Studierende aus den folgenden drei Alternativen wählen:

  • Zu alt? -> Die günstige studentische Krankenversicherung in der GKV: Beiträge um die 120 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung, bis zum 30. Lebensjahr möglich
  • Zu viel Einkommen? -> Freiwillige Krankenversicherung in der GKV: Der Beitrag orientiert sich am (Mindest-) Einkommen
  • Mehr Leistung bitte! -> Weiterversicherung in leistungsstarken Studententarifen in der PKV

Schon gewusst? Alle Studierenden können innerhalb von drei Monaten ab Studienbeginn in die private Krankenversicherung wechseln. Auch während des Studiums ist es zu bestimmten Gelegenheiten möglich, in die PKV zu wechseln. Für alle, die auch nach dem Studium privat versichert sein möchten – und alle Voraussetzungen erfüllen, – empfiehlt es sich sogar, frühzeitig in die PKV zu wechseln. Die Versicherungsexperten von KVoptimal.de prüfen gern, welche Optionen Sie haben und welche private Krankenversicherung aktuell günstige Konditionen für Studierende bietet.

Warum Studierende gut aufgehoben sind in der PKV, erfahren Sie hier: Privat versichert als Student

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