Tarifwechsel prüfen

Als Student wieder zurück in die Familienversicherung?

Jetzt teilen via
Keno Hanken
23. Februar 2026
Als Student wieder zurück in die Familienversicherung?

Inflation und Mietpreisexplosion treffen besonders Studierende, die mehr Geld als früher für ihre Lebenshaltungskosten aufbringen müssen. Jeder Euro zählt hier und kürzt unter Umständen die Studiendauer etwas ab. Eine gute Möglichkeit zum Sparen bietet die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die allerdings nicht für alle offen ist.

Wie müssen Studierende sich zum Studienbeginn krankenversichern?

Zum Hochschulstart besteht Versicherungspflicht in der GKV. Für bisher gesetzlich Versicherte ändert sich nichts. Sie können sich abervon der Versicherungspflicht befreien lassen und sich erstmals privat krankenversichern – dann allerdings meist bindend für das gesamte Studium. Auch bisher Privatversicherte haben die Wahl und in der PKV zu bleiben oder in die Gesetzliche zu wechseln. Für alle ist die kostenlose Familienversicherung eine interessante Option, da sie als Studierende bis zum 25. Geburtstag keine extra Kosten für die Krankenversicherung haben:

Ausgangs-situation GKV oder PKV? Bedingungen Beitragskosten 
Studierende,bisher gesetzlich versichert, … bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung.  Bis zum 25. bzw. 26. Geburtstag: in der beitragsfreien Familienversicherung der GKV möglich






Bis zum 30. Geburtstag: In gesetzlicher Studentischer Krankenversicherung







Ab 30: freiwillig versichert in der GKV  
Kostenfrei











87,38 Euro allgemeiner Beitragssatz
+ kassenindividueller Zusatzbeitrag ca. 2,9 %
+ ca. 30 Euro Pflegeversicherung   einkommensabhängig, 14 %


+ kassenindividueller Zusatzbeitrag ca. 2,9 %
+ ca. 4 % für die Pflegeversicherung  
… können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherungwechseln  Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht muss innerhalb von drei Monaten ab Studienbeginn gestellt werden.

Die Entscheidung gilt i. d. R. für das gesamte Studium.  
Günstige Tarife für Studierende starten ab um die 100 Euro monatlich.   

Wer neu in die PKV wechselt, muss eine Gesundheitsprüfung absolvieren, die bei wesentlichen Vorerkrankungen Risikozuschläge zur Folge haben kann.  
Studierende,bisher privat versichert, … bleiben in der privaten Krankenversicherung.  Sie müssen innerhalb von drei Monaten ab Hochschulstart die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.

Sie müssen ihrer PKV eine Studienbescheinigung vorlegen, um in einen günstigeren Studierendentarif zu wechseln.  
Günstige Tarife für Studierende – vor allem die mit Selbstbehalten – starten ab um die 100 Euro monatlich. Da die Versicherung bei dieser PKV bereits besteht, entfällt eine Gesundheitsprüfung.  

Bis zum 25. Geburtstag gilt meist über ein Elternteil eine kostenfreie Mitversicherung in der Pflegeversicherung.  

Sind Elternteile verbeamtet, erhalten Kinder oft Beihilfe und günstigere Beamtentarife (bis zum 25. Geburtstag)  
… wechseln in die gesetzliche Krankenversicherung.   Je nach Situation zu den Konditionen wie oben.  

Wie funktioniert eine Familienversicherung für Studierende?

Die meisten Studierenden sind hierzulande gesetzlich versichert. Viele davon über ihre Eltern in der für sie kostenlosen Familienversicherung. Hier gelten besondere Regeln, vor allem, was das Alter und das Einkommen der Studierenden anbelangt. Viele sind sich beispielsweise unsicher, ob sie schon zu alt für die Familienversicherung sind oder wie viel sie im Nebenjob hinzuverdienen dürfen.

Was sind die Voraussetzungen für die Familienversicherung?

Die günstigste Krankenversicherung für Studierende ist die kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Hier sind sie über einen Elternteil oder über (Ehe)-Partner bzw. eingetragene Lebenspartnerin kostenfrei mitversichert – und erhalten die gleichen Leistungen wie alle.

Studierende sind familienversichert als Kind, wenn

  • sie jünger als 25 Jahre sind – Freiwilligendienste wie FSJ, FÖJ, BFD können die Versicherungszeit maximal um ein Jahr verlängern.
  • mindestens ein Elternteil (das mit dem höheren Verdienst) in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
  • ihre Einkünfte maximal 565 Euro bzw. höchstens 603 Euro im Minijob nicht übersteigen (Stand: 2026). Kindergeld und BAföG bleiben unberücksichtigt.
  • es sich um ein Vollzeitstudium handelt. Bei einem Teilzeitstudium muss ggf. eine bestimmte Anzahl an ECTS pro Semester erworben werden. Nicht zugänglich ist die Familienversicherung für Studierende in einem dualen oder berufsbegleitenden Studiengang.

Studierende sind familienversichert als Verheiratete bzw. Verpartnerte, wenn

  • ihre Einkünfte maximal 565 Euro bzw. höchstens 603 Euro im Minijob nicht übersteigen (Stand: 2026) betragen.
  • Ihre (Ehe)Partner bzw. – eingetragene (Lebens)Partnerin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.

Altersgrenze: Wie kann die Familienversicherung für Studierende über den 25. Geburtstag verlängert werden?

Das Alter spielt für den Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung eine große Rolle. Studierende vor dem 25. Geburtstag mit entsprechend geringem Einkommen sind meist automatisch über die Eltern bei der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. 

Eine höhere Altersgrenze über 25 Jahre und damit eine Verlängerung der Familienversicherung um maximal 1 Jahr wird möglich:

  • durch den freiwilligen Wehrdienst
  • durch einen Freiwilligendienst z. B. nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder vergleichbaren, anerkannten Freiwilligendiensten
  • durch eine anerkannte Tätigkeit in der Entwicklungshilfe

Die Altersgrenze entfällt mit einer Heirat, wenn der Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist und das Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze bleibt. Zudem ist es möglich, aufgrund einer Behinderung auf Dauer in der Familienversicherung zu bleiben, wenn nachgewiesen werden kann, dass jemand sich nicht selbst finanziell versorgen kann. Auch für diese Studierenden gilt keine Altersgrenze.

INFO: Wie lange sind Kinder in der Familienversicherung mitversichert?

Kinder von gesetzlich versicherten Elternteilen sind in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert – grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. 

bis 23

Ohne Erwerbstätigkeit Kinder ohne Einkommen oder eigene Beschäftigung bleiben bis zum 23. Geburtstag mitversichert. 

bis 25 Kinder in Schule, Ausbildung oder Studium sind bis zum 25.

Geburtstag mitversichert.

+ 1 Jahr  Wer einen Wehrdienst oder Freiwilligendienst (FÖJ, FSJ) abgeleistet hat, darf entsprechend der Dienstzeit bzw. maximal ein Jahr länger in der Familienversicherung bleiben.

Wichtig: Das monatliche Gesamteinkommen des Kindes darf einen bestimmten Grenzbetrag nicht überschreiten (2026: 565 Euro/Monat; bei Minijob: 603 Euro/Monat). Eigene Kinder des mitversicherten Kindes können ebenfalls familienversichert werden. Die Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn der andere Elternteil privat versichert ist und ein höheres Einkommen erzielt als der gesetzlich versicherte Elternteil.

Einkommensgrenze: Wann falle ich aus der Familienversicherung raus als Studentin?

Die Einkommensgrenzen für den Zugang zur Familienversicherung werden regelmäßig angepasst. Seit 2026 gilt – unabhängig davon, ob man über Eltern, Ehepartner oder Lebenspartnerin versichert ist, folgende Grenze: 565 Euro bei sonstiger Tätigkeit bzw. etwas mehr, nämlich 603 Euro netto, bei einem Minijob. Als Einkommen gelten beispielsweise auch Miet- und Pachteinnahmen, Hinterbliebenenrenten oder Zinsen oberhalb des Sparerfreibetrags von 1.000 Euro jährlich (Stand: 2026). Nicht dazugezählt werden hingegen BAföG sowie die Unterhaltszahlungen von Eltern bzw. von Ehepartnern.

Da es sich bei dem maßgeblichen Einkommen um Einkünfte im Sinne des Steuerrechts handelt, werden auch höhere Einkommen im gewissen Rahmen toleriert. Denn auch Studierende in der Familienversicherung können die Werbungskostenpauschale in Höhe von mindestens 1.230 Euro jährlich bzw. 102,50 Euro ansetzen. Das heißt: Trotz Einkünften von z. B. 700 Euro monatlich können Studierendein einem Angestelltenverhältnis in der Familienversicherung beitragsfrei versichert bleiben.

INFO: Wann muss ich als Student meine Krankenversicherung selbst bezahlen?

Bis zum 25. Geburtstag sind Studierende in der Regel beitragsfrei über ihre Eltern gesetzlich familienversichert – sofern das eigene Einkommen 565 Euro bzw. 603 Euro im Minijob monatlich nicht übersteigt. Werden Alters- oder Einkommensgrenze übertroffen, müssen Studierende eine eigene Krankenversicherung abschließen und diese selbst finanzieren.

Eigene Darstellung

Hinweis: Wer sich nicht rechtzeitig versichert, riskiert Nachzahlungen! Meldet man sich rückwirkend an, können Beiträge für bis zu zwei Jahre nachgefordert werden. 

Kann ich in die Familienversicherung zurück?

Ja, eine Rückkehr von der freiwilligen Versicherung in die Familienversicherung ist grundsätzlich möglich! Studierende, die sowohl die Altersgrenze(n) als auch die Einkommensgrenze(n) nicht „reißen“, dürfen sich über die Eltern oder Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartner beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung versichern. Aber auch für die Studierenden, die das nicht können, gibt es gute Optionen:

Andere Hinzuverdienstgrenzen für Semesterferien (Minijob & Werkstudium)

Viele Studierende nutzen die Semesterferien, Abende und Wochenenden, um Geld zu verdienen. Damit werden schnell die Hinzuverdienstgrenzen für die kostenlose Familienversicherung bzw. günstige studentische Krankenversicherung erreicht und übertroffen. Insbesondere für Werkstudierende gibt es Ausnahmen bei Grenzen für Hinzuverdienst und Arbeitszeit.

Allgemein gilt, dass Studierende die Grenzen ihres Minijobs befristet auf drei Monate bzw. 70 Tage im Jahr (z. B. in den Semesterferien) übertreffen dürfen und mehr als die aktuell gültige Grenze von 603 Euro monatlich verdienen dürfen. Damit ist gesichert, dass sie in der Familienversicherung bleiben können und nicht sozialversicherungspflichtig werden. 

Auch Werkstudierende dürfen in bestimmten Umfängen mehr verdienen. Die wichtigsten Regelungen sind die 20-Stunden-Regel und die 26-Wochen-Regel.

Die 20-Stunden-Regel besagt, dass Werkstudierende in der Regel nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten dürfen. So soll gewährleistet werden, dass der Schwerpunkt auf dem Studium liegt. Wenn sie diese Arbeitszeit einhalten, können sie sich unabhängig von der Höhe des Gehalts in der studentischen Krankenversicherung günstig versichern und müssen nur Rentenversicherungsbeiträge einzahlen.

Die 26-Wochen-Regel besagt, dass Werkstudierende im Laufe eines Jahres (nicht Kalenderjahr, sondern 12 Monate zurückgerechnet) nur in 26 Wochen bzw. 182 Kalendertagen die 20-Stunden-Grenze überschreiten darf. Das Überschreiten muss zeitlich befristet, z. B. in den Semesterferien auftreten. Wer mehr arbeitet, für den oder die entfällt der Werkstudierendenstatus und sie müssen sich freiwillig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichern. Gerade bei unregelmäßigen Einkünften ist im Zweifel immer die eigene Krankenversicherung die richtige Ansprechperson.

Minijob: Passen Nebenbeschäftigung & PKV zusammen? Wer darf wie viel nebenher verdienen, um die PKV nicht zu gefährden? Hier gelangen sie zu unseren Blogbeiträgen dazu!

Sie benötigen Untersützung?

Unsere Experten bei KVoptimal unterstützen Sie dabei, die passende private Krankenversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Jetzt kontakt aufnehmen

Keine Familienversicherung möglich! Tipps für möglichst niedrige PKV-Beiträge für Studierende

Ein bisschen zu alt? Etwas zu viel Einkommen? Wenn eine beitragsfreie Familienversicherung nicht (mehr) möglich ist, können Studierende aus den folgenden drei Alternativen wählen:

Eigene Darstellung

Schon gewusst? Alle Studierenden können innerhalb von drei Monaten ab Studienbeginn in die private Krankenversicherung wechseln. Auch während des Studiums ist es zu bestimmten Gelegenheiten möglich, in die PKV zu wechseln. Für alle, die auch nach dem Studium privat versichert sein möchten – und alle Voraussetzungen erfüllen, – empfiehlt es sich sogar, frühzeitig in die PKV zu wechseln. Die Versicherungsexperten von KVoptimal.de prüfen gern, welche Optionen Sie haben und welche private Krankenversicherung aktuell günstige Konditionen für Studierende bietet.

Warum Studierende gut aufgehoben sind in der PKV, erfahren Sie hier!

Weitere interessante Beiträge

Weitere interessante Inhalte