Deliktunfähige Kinder mitversichern: Eine ethische Frage?

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Anja Glorius
17. Juni 2022
Deliktunfähige Kinder mitversichern: Eine ethische Frage?
Deliktunfähige Kinder mitversichern: Eine ethische Frage?

Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung. Denn wenn Sie oder Ihre Angehörigen Dritten einen Schaden zuführen, schafft die private Haftpflichtversicherung einen Ausgleich. Gerade für Eltern ein wichtiges Thema, denn wenn die eigenen Kinder einen Schaden verursachen möchte man diesen auch von der Versicherung bezahlt bekommen, oder?

Müssen Eltern für Ihre Kinder haften?

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in Paragraf 823 vor, dass Sie haften, wenn Sie einen Schaden verursachen. Kinder hingegen sind bis sieben Jahren deliktunfähig und haften daher nicht für die von Ihnen verursachten Schäden.

Als Eltern wissen Sie, dass man bei Schäden gegenüber Freunden, Bekannten und auch Fremden ein gewisses Maß an Schamgefühl mitbringt. Haben die lieben Kleinen also etwas kaputt gemacht, möchte man es auch ersetzen. Aber was tun, wenn es dann doch beim Spielen im Auto die Handbremse gelöst hat und im Garagentor des Schwiegervaters gelandet ist?

Rechtliche Einschätzung:

Sie haften nicht für den Schaden, da Kinder bis zu sieben Jahren nicht haftbar gemacht werden können. Haben Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt, sieht es anders aus. Wann man nun die Aufsichtspflicht verletzt hat, ist eine Einzelfallentscheidung. Im 21. Jahrhundert kann man sich das aber kaum noch vorstellen. So hat der BGH 2009 entschieden, dass bei einem Fünfjährigen auf dem Spielplatz eine Aufsicht alle 30 Minuten noch ausreichend sei.

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Ich möchte für Schäden meines Kindes aufkommen, was kann ich tun?

Gute private Haftpflichtversicherungen beinhalten den Zusatz „Versicherung deliktunfähiger Kinder“. Zerstört ihr Kind also von einem Bekannten den Laptop weil ihm das Glas aus der Hand rutscht mit klebriger Limo, dann kommt die Privathaftpflichtversicherung auch auf. Wir empfehlen daher direkt bei Familiengründung die Umstellung in den Tarif Familie der Haftpflicht, damit alle abgesichert sind und die genaue Prüfung wie „deliktunfähige Kinder“ abgesichert sind.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme für Kinder sein?

Viele Versicherer beschränken die Leistung bei deliktunfähigen Kindern beim Sachschaden auf 10.000 EUR. Wir empfehlen hier klar immer die volle Deckungssumme. Am Ende ist es zwar immer schwer vorstellbar, dass ein großer Schaden entsteht, aber wissen kann man es nie. Kinder sind unbedarft und gehen noch ohne Vorbehalte durch die Welt. Da wird jeder Knopf gedrückt und alles angefasst, egal wie häufig man sagt „wir schauen mit den Augen“. Eine Absicherung in einem vollen Umfang ist für uns als Eltern daher unerlässlich.

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