Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2022?

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Anja Glorius
2. Juni 2022
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2022?
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2022?

Ob sich Arbeitnehmer privat krankenversichern dürfen oder in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben müssen, hängt von der Höhe ihres Einkommens ab. Ausschlaggebend dafür ist die jährlich neu festgelegte Versicherungspflichtgrenze. Wir klären für Sie, wie hoch die Grenze ist und was es zu beachten gibt.

Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2022?

2022 liegt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) bei 64.350 Euro brutto im Jahr. Dies entspricht einem Bruttomonatseinkommen von 5.362,50 Euro. Damit ist sie im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Versicherungspflichtgrenze der letzten zehn Jahre
Jahr Allgemeine Versicherungspflichtgrenze Allgemeine Versicherungspflichtgrenze monatlich
2022 64.350 € 5.362,50 €
2021 64.350 € 5.362,50 €
2020 62.550 € 5.212,50 €
2019 60.750 € 5.062,50 €
2018 59.400 € 4.950,00 €
2017 57.600 € 4.800,00 €
2016 56.250 € 4.687,50 €
2015 54.900 € 4.575,00 €
2014 53.550 € 4.462,50 €
2013 52.200 € 4.350,00 €

Die besondere Versicherungspflichtgrenze 2022

Neben der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze gibt es die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese gilt für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren. Bis 2002 waren die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze gleich hoch. Zum 01. Januar 2013 wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze von der Beitragsbemessungsgrenze abgekoppelt und erhöht. Damit wäre für einige Privatversicherte die Versicherungspflicht eingetreten und sie hätten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen. Aus diesem Grund führte der Gesetzgeber für diese Gruppe eine besondere Versicherungspflichtgrenze ein.

  • Die besondere Versicherungspflichtgrenze beträgt 2022 58.050 Euro jährlich

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Wie lange muss die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten werden, um in die PKV zu wechseln?

Wer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss ein Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) vorweisen können. Damit die Versicherungspflicht für die GKV entfällt, muss das Entgelt vorausschauend zwölf Monate über der Grenze liegen.

Die Krankenkasse informiert die betroffenen Versicherten, dass ihre Versicherungspflicht endet und sie zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen müssen. Wer von der GKV in die PKV wechseln möchte, hat nach Erhalt dieses Schreibens zwei Wochen Zeit, um das Vorhaben in die Tat umzusetzen. Bleiben die Versicherten vorerst als freiwilliges Mitglied in der Krankenkasse versichert, ist ein Wechsel auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich. Allerdings gilt dann eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.

Was passiert, wenn die Versicherungspflichtgrenze unterschritten wird?

In den vergangenen Jahren ist die Versicherungspflichtgrenze beständig angehoben worden. Steigt das Gehalt nicht entsprechend mit, kann es passieren, dass die Grenze unterschritten wird. Privatversicherte werden in diesem Fall wieder versicherungspflichtig. Bei freiwillig Versicherten in der GKV erfolgt lediglich eine Umstellung ihres Versicherungsstatus.

Tritt die Versicherungspflicht ein, können sich Privatversicherte von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Dabei ist es unerheblich, wie lange sie zuvor PKV versichert waren. Sie verbleiben dann in der privaten Krankenversicherung.

  • Wichtig: Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden. Er ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung einzureichen, bei der zuletzt eine Absicherung bestand.

Wechsel von der PKV in die GKV bei Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Möchten die Privatversicherten hingegen von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, ist ihr Alter entscheidend. Denn für Personen ab dem 55. Lebensjahr, gelten besondere Regelungen. Dabei ist zu prüfen, ob die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Der Arbeitnehmer hat das 55. Lebensjahr vor dem 01. Januar 2022 vollendet
  • Der Arbeitnehmer ist mindestens seit dem 01. Januar 2017 privat krankenversichert
  • Seit dem 01. Januar 2017 bestand mindestens zweieinhalb Jahre eine Versicherungspflicht mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze oder aufgrund einer hauptberuflichen Selbstständigkeit

Treffen diese Kriterien zu, ist ein Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen, auch wenn das Einkommen 2022 unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Unter 55 Jahren ist ein Wechsel von der PKV in die GKV möglich, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird. Doch ab dieser Altersgrenze können Privatversicherte meist nur in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten, wenn sie die Voraussetzungen für eine kostenlose Familienversicherung über ihren Partner erfüllen. Dafür muss ihr Einkommen maximal 455 Euro bzw. 450 Euro als Minijobber betragen.

Privat krankenversichern: Jetzt beraten lassen

Liegt Ihr Einkommen 2022 erstmals über der Versicherungspflichtgrenze oder haben Sie allgemeine Fragen zur privaten Krankenversicherung? Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie zu allen Themen rund um die PKV, die Versicherungspflicht sowie den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung und umgekehrt. Vereinbaren Sie hier einen Termin mit uns.

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