Die Hallesche hat zum 01.01.2022 eine gute Erweiterung Ihrer Leistungen für viele Tarife über eine AVB-Änderung angekündigt.
Digitale Gesundheitsanwendungen
Was wurde konkret geändert?
- Digitale Gesundheitsanwendungen aus dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (vgl. § 139e Abs. 1 SGB V)
- Andere Gesundheitsanwendungen werden zu 80 % bis zum einem Rechnungsbetrag von 2.000 EUR
Was muss ich beachten?
Bei Gesundheitsanwendungen aus dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (vgl. § 139e Abs. 1 SGB V) ist eine Verordnung vom behandelnden Arzt oder Psychotherapeut nötig oder eine schriftliche Zusage.
Gesundheitsanwendungen, die nicht im Verzeichnis stehen, ist grundlegend eine schriftliche Zusage nötig. Schriftliche Zusagen müssen in allen Fällen alle 12 Monate erneuert werden.
Die Änderung gilt in folgenden Tarife:
Kryokonservierung
Was wurde konkret geändert?
- Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder auch Keimzellgewebe
Was muss ich beachten?
Die Kosten werden erstattet für die Vorbereitung und die Entnahme, die Aufbereitung, den Transport, das Einfrieren, die Lagerung und das spätere Auftauen. Es gelten dabei als Voraussetzungen, die Vorgaben zum Leistungsanspruch für künstliche Befruchtung.
Exemplarisch aus dem Tarif NK:
- Bei der versicherten Person besteht eine organisch bedingte Sterilität, die ausschließlich mittels reproduktionsmedizinischer Maßnahmen überwunden werden kann.
- Zum Zeitpunkt der Behandlung hat die Frau das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Die Behandlung wird bei Ehepaaren oder Paaren in eheähnlicher Gemeinschaft durchgeführt und es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen des Paares verwendet (homologe Befruchtung).
Die Änderung gilt in folgenden Tarifen:
AVB Änderungen im Detail: AVB Änderungen Hallesche
Fragen zur Änderung vom Versicherer beantwortet: FAQ Bedingungsänderung | Hallesche