30 € mehr Pflegepflichtbeitrag für PKV Versicherte?

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Anja Glorius
22. August 2018

30 € mehr Pflegepflichtbeitrag für PKV Versicherte?

Bereits 2016 berichteten wir, im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II über die Beitragssteigerung ab dem 01.01.2017. PKV Versicherte wurden damals um bis zu 19 € pro Monat mehrbelastet. Dies entsprach in unserer Auswertung bis zu 31 % Beitragssteigerung.

 

Was passierte 2017 in Folge des Pflegestärkungsgesetzes II?

Bereits 2017 passten die Pflegeversicherungen beider Systeme, PKV und GKV, Ihre Prämien deutlich an. Dabei kamen auf privat Versicherte bis zu 29 % Beitragssteigerung zu. Gesetzlich Versicherte wurden damals mit 0,2 Beitragspunkte (2,55 %, kinderlose 2,8 %) ebenfalls zur Kasse gebeten.
Gerade Personen ab 55 waren damals von den hohen Anpassungen der Pflegepflichtversicherung betroffen, da Sie erst ab 1995, mit Einführung der Pflegepflicht, einzahlten.
Das Pflegestärkungsgesetz II, welches maßgeblich für die Beitragssteigerung sorgte, hielt dabei als Kernpunkt die Integration der Pflegebewertung im Fokus. So wurde auch die Demenz seit dem Jahr 2017 entsprechend berücksichtigt. Eine Veränderung der Pflegestufen in Pflegegrade wurde erfolgreich umgesetzt. Genaueres lesen Sie hier: https://kvoptimal.de/blog/zusatzversicherung/29-beitragssteigerung-in-der-pflegepflichtversicherung

 

Folgen der Reform.

Die Reform sorgte für 25 % Mehrausgaben im Jahr 2017 gegenüber dem Jahr 2016, sodass es bereits im Jahr 2017 ein Defizit von 2,4 Milliarden Euro gab. Medien zufolge erklärte Gernot Kiefer, als zuständiger Vorstand des Kassenverbandes für den Bereich Pflegeversicherung, dass die steigenden Leistungsausgaben zu 80 % durch das Pflegestärkungsgesetz begründet sind und nur 20 % aufgrund der älterwerdenden Bevölkerung.

 

Was könnte auf uns zukommen ab 01.01.2019?

Der steigende Pflegebedarf, aber auch die Verbesserung der Pflegesituation ist kostspielig aber auch unumgänglich, sodass nun für das Jahr 2019 weitere Anpassungen geplant sind. In der GKV werden sich diese lt. des Spitzenverbandes auf mindestens 0,2 % belaufen. Dabei sprach man von einem Defizit durch Mehrausgaben in Höhe von drei Milliarden Euro. Auch Gesundheitsminister Spahn, sieht nicht nur Handlungsbedarf, sondern auch eine Mindeststeigerung von 0,2 % Beitrag in der sozialen Pflegeversicherung als notwendig. Die Ärzte Zeitung berichtet in einem Artikel, dass Spahn von 0,3 Beitragspunkten Mehrbeitrag ausginge.
Die Reformvorschläge der SPD sind dabei noch nicht eingepreist. Diese haben weitreichende Maßnahmen zur Beschaffung neuer Pflegekräfte vorgesehen und darüber hinaus die Bezahlung nach Tariflöhnen.

 

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Entlastung über andere Sozialversicherungszweige und die Grenzen der Möglichkeit.

Alles in allem tolle Vorschläge zur Verbesserung der Pflegesituation in Deutschland, allerdings möchte man sich Fragen wie das finanziert werden soll. Spahn spricht davon, dass man aus anderen Sozialversicherungszweigen entlasten könne, wie der Arbeitslosenversicherung. 29 % der Gesellschaft werden die Erhöhung jedoch ohne Entlastung in Kauf nehmen müssen.
Es gibt im Jahr 2018 1.407.000 (Quelle: Statista) Selbstständige in freien Berufen in Deutschland. In einem Rentenbezug befinden sich im Juni 2018 mehr als 24 Millionen Menschen. Beide Gruppen haben nichts von einer Entlastung über die Arbeitslosenversicherung.
Bei einer Steigerung von 0,3 Beitragspunkten, werden die 25 Millionen Betroffenen mit bis zu 13,28 € mehrbelastet. In drei Jahren stieg der Beitrag in der Spitze damit auf knapp 22 € maximal. Die gesetzliche Rente zahlt keinen Zuschuss zum Pflegebeitrag. Auch ein Selbstständiger ist für seine Prämie eigenverantwortlich.

 

Was könnte das für Ihren Pflegebeitrag bedeuten?

Wenn bereits das Pflegestärkungsgesetz II im Jahr 2017 bei älteren PKV Versicherten Beitragssteigerungen von bis zu 19,39 € verursachten, fragt man sich wie hoch die Anpassung ab dem 01.01.2019 ausfallen wird, wenn der Steigerungsbedarf gegenüber der Steigerung 2017 50 % höher ist und die Reformvorschläge der SPD nicht eingepreist sind.

 

Gibt es wirkliche Reformchancen?

Bedenkt man, dass wir über ein hohes Ausgabendefizit sprechen und die Branche der Pflegekräfte von einer maximalen Belastung der Pflegebedürftigen spricht, ist die Zahl der Zusatzversicherten gerade zu erschreckend.
Bei den Aussagen der Pflegebranche und regelmäßiger Berichterstattung zum Bereich der Pflege, lassen aufhorchen. Man könnte meinen, der Bürger sei sich dessen bewusst und will an dieser Situation für sich persönlich in jedem Fall etwas ändern. Das sehen aber augenscheinlich nur 8 % der Bevölkerung so. Die vorläufigen Zahlen des PKV Verbandes verdeutlichen, dass weniger als 6,5 Millionen Bundesbürger eine private Pflegeabsicherung zur Pflichtabsicherung haben.
Zahlenbericht – vorläufig 2017 des PKV Verbandes:

  • Ergänzende Pflegezusatzversicherung 2.732.800 Versicherte
  • Pflegebahr 834.000 Versicherte
  • Pflegekostenversicherung 361.300 Versicherte
  • Pflegetagegeldversicherung 2.525.100 Versicherte
  • Pflegerentenversicherung unbekannt

Muss erst der Gesetzgeber mit der Mehrbeitragskeule kommen, um unser marodes System am Leben zu erhalten? Wie Lösungswege aussehen, werden wir kurzfristig sicherlich nicht in Erfahrung bringen. Allerdings ist unser gesamtes Gesundheitssystem so langfristig nicht mehr tragbar. Hier müssen große Änderungen, die auch wehtun werden, her.

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