Anschlussheilbehandlung in der PKV: Genesung und Rehabilitation im Fokus

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Bert Kotzan
18. Januar 2024
Anschlussheilbehandlung in der PKV: Genesung und Rehabilitation im Fokus
Anschlussheilbehandlung in der PKV: Genesung und Rehabilitation im Fokus

Eine Anschlussheilbehandlung folgt auf einen Krankenhausaufenthalt und dient dazu, eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zu vermeiden oder den Genesungsprozess einzuleiten bzw. voranzubringen. Diese sogenannten Reha-Maßnahmen sind, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei Privatversicherten keine Pflichtleistungen! Ob und in welcher Höhe die private Krankenversicherung für eine Anschlussheilbehandlung aufkommt, ist immer von den individuellen Vertragsbedingungen abhängig.

Einführung: Anschlussheilbehandlung (AHB) als Rehabilitationsoption in der PKV

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) umfasst sogenannte Reha-Maßnahmen, die meist nach umfangreicheren operativen Eingriffen und/oder schwerer Erkrankung zum Einsatz kommen. Ziel der Rehabilitation ist, eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zu vermeiden oder die Wiederherstellung der Gesundheit. Insbesondere, die Wiedereingliederung in das Berufsleben, die Selbstständigkeit im Alltag sowie die Linderung chronischer Schmerzen stehen im Fokus.

Unterschiede zwischen Anschlussheilbehandlungen und anderen Rehabilitationsformen

Bei der AHB als Rehabilitationsform steht die ärztliche Heilbehandlung im Vordergrund – also die Verbesserung des Gesundheitszustandes. Eine Anschlussheilbehandlung findet in der Regel stationär oder teil-stationär statt und schließt unmittelbar bzw. zeitnah an einen Krankenhausaufenthalt an.

Kuren sind dagegen eher präventive Maßnahmen zum Erhalt des Gesundheitszustandes oder zur Schulung im Umgang mit einer (chronischen) Erkrankung z. B. bei Asthma, Rheuma oder einer Stoffwechselkrankheit.

Daneben gibt es weitere Rehabilitationsformen, die je nach Ursache und Behandlungsziel infrage kommen. Etwa die medizinisch-beruflich-orientierte Rehabilitation, die Betroffene zurück in das Berufsleben bringen soll. Oder die soziale Rehabilitation, die den Menschen den Weg zurück in das Sozialleben ermöglichen soll. Dazu gehören betreutes Wohnen, Tagesstätten und Haushaltshilfen.

Der Ablauf einer Anschlussheilbehandlung: Von der Indikation bis zur Umsetzung

1. Prüfung des Anspruchs

Die Rentenversicherung führt einen Indikationskatalog, der Voraussetzung für den Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme ist. Dieser basiert auf Richtlinien, die vom Bundesausschuss festgelegt wurden. Der Indikationskatalog enthält Krankheiten und Operationen, nach deren Behandlung bzw. Durchführung eine AHB als besonders sinnvoll erachtet wird.

Anspruch auf eine Anschlussheilbehandlung hat, wer die folgenden sozialmedizinischen Voraussetzungen erfüllt:

  • Es besteht eine Rehabilitationsbedürftigkeit
  • Der Patient ist unter Berücksichtigung seiner geistigen und körperlichen Einschränkungen rehabilitationsfähig
  • Die Rehabilitationsprognosen (Erfolgsaussichten) sind gut
  • Es wird ein Rehabilitationsziel verfolgt, etwa die Wiedereingliederung in den Beruf oder die Teilhabe am sozialen Leben

2. Beantragung

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Beantragung der Anschlussheilbehandlung noch im Krankenhaus durch das dortige Fachpersonal. Antragsteller selbst ist zwar der Patient, doch agiert der Arzt im Namen des Betroffenen und leitet alle Informationen an den Kostenträger weiter. Auch spricht dieser eine Empfehlung für eine geeignete Reha-Einrichtung aus.

  • Wer wählt die passende Einrichtung für die AHB? Privatversicherte müssen nicht zwingen den Empfehlungen des Arztes folgen, sie können ihre Wunschklinik selbst aussuchen. Es ist auch kein Problem, wenn sie Privatkliniken in Anspruch nehmen.

Eine AHB muss schnellstmöglich beantragt werden, da die Maßnahme direkt oder zeitnah nach dem Krankenhausaufenthalt erfolgen sollte. Der Reha-Träger ist allerdings verpflichtet, seine Entscheidung innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen.

3. Therapieplan

Wurde die AHB genehmigt, wird der Behandlungsplan erstellt. Der Ablauf der Anschlussheilbehandlung richtet sich nach der Gesundheit des Patienten, den Zielen und seinem Bedarf. Jeder Therapieplan ist individuell und wird für das persönliche Rehabilitationsziel zugeschnitten.

4. Umsetzung der AHB

Zunächst steht bei der AHB die Aufklärung über die bestehende Krankheit sowie der Umgang mit der Erkrankung und ggf. damit verbundenen Beeinträchtigungen im Fokus. Je nach Grunderkrankung kann diese eine Aufklärung über die geeignete Ernährung, Maßnahmen zur Linderung von Beschwerden wie Sport und Entspannungstechniken beinhalten.

Eine Anschlussheilbehandlung dient nicht nur rein der Genesung, auch wenn dies im Vordergrund steht. Sie soll dem Patienten auch Bewältigungsstrategien mitgeben, die er nach dem Aufenthalt selbst anwenden kann.

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Anschlussheilbehandlung in der privaten Krankenversicherung

Vorteile von Anschlussheilbehandlungen für PKV-Versicherte

  • Medizinische Begleitung direkt oder zeitnah nach Krankenhausaufenthalt
  • Betreuung durch Fachpersonal
  • Erhalt oder Verbesserung der körperlichen Funktionen
  • Erhalt oder Verbesserung der Selbstständigkeit
  • Abbau von Risikoverhalten
  • Erlernen von präventiven Maßnahmen
  • Erhalt der Erwerbsfähigkeit
  • Vermeidung einer Pflegebedürftigkeit

Die Kostenfrage: Wer zahlt die Anschlussheilbehandlung?

Der Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung wird vom behandelnden Arzt bei der privaten Krankenversicherung eingereicht. Diese prüft dann auch ihre Zuständigkeit. Denn je nach Situation können auch andere Kostenträger zuständig sein:

  • Die Rentenversicherung – wenn die AHB eine Erwerbsunfähigkeit abwenden soll
  • Die gesetzliche Unfallversicherung – wenn ein Arbeitsunfall vorausgegangen ist
  • Die Berufsgenossenschaft – wenn die AHB arbeitsbedingt notwendig ist

Sind diese Träger nicht zuständig, bleibt nur die private Krankenversicherung. Sofern mitversichert, übernimmt diese die Kosten für die Anschlussheilbehandlung. Entscheidend ist nun, was in dem Tarif vereinbart wurde.

Das zahlt die PKV

Möglich ist, dass die private Krankenversicherung die Kosten für die Anschlussheilbehandlung in voller Höhe erstattet. Ebenso kann es sein, dass sie die Kostenabrechnung um einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt kürzt. Einige Tarife übernehmen die Reha-Kosten auch nur anteilig, sodass der Versicherte in jedem Fall einen Teil der Aufwendungen selbst zahlen muss. Wiederum andere Versicherer tragen die Gesamtkosten bis zu einem maximalen Zeitraum.

Prüfen Sie Ihren Tarif vor einer AHB also dahingehend:

  • Beteiligt oder übernimmt der Versicherer die Reha-Kosten?
  • Bis zu welchem maximalen Betrag erstattet die PKV die Kosten?
  • Gilt ein Selbstbehalt?
  • Bis zu welchem Zeitraum werden die Kosten für die AHB erstattet?

Im Optimalfall empfehlen wir Ihnen, vor Vertragsabschluss Tarife zu wählen, die Anschlussheilbehandlungen in vollem Umfang und ohne Eigenanteil oder mit einem geringen Selbstbehalt erstatten. Achten Sie auch darauf, dass keine zeitliche Begrenzung von bspw. drei Wochen gilt. So sind Sie finanziell abgesichert, wenn die AHB aus medizinischen Gründen verlängert wird.

  • Je nach Anbieter können die Kosten für die Anschlussheilbehandlung auch über eine ergänzende Zusatzversicherung abgedeckt werden.

Fazit: Die Rolle der Anschlussheilbehandlung in der Genesung

Unter die Bezeichnung Anschlussheilbehandlung fallen Rehabilitationsformen und Reha-Maßnahmen mit dem Ziel der vollständigen medizinischen Rehabilitation nach einem Klinikaufenthalt. Für die Genesung kann eine AHB entscheidend sein, denn die Patienten begeben sich nicht nur in die Obhut von Fachpersonal; sie lernen auch wichtige präventive Maßnahmen, können Risikoverhalten ablegen, was ihnen spätestens bei der Rückkehr in ihr Sozial- und/oder Berufsleben behilflich sein wird.

Reha-Maßnahmen und Anschlussbehandlung spielen für die Genesung und die Gesundheit nach schweren Operationen oder Krankheiten eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, als Privatversicherter darauf zu achten, dass AHB uneingeschränkt mitversichert sind. Prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag und schließen Sie entsprechende Maßnahmen ein, wenn Ihre Versorgung Lücken aufweist. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

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