Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2017

Jedes Jahr im September legt der Gesetzgeber die aktuellen Sozialversicherungswerte und den Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2017 fest. Das Webportal Haufe veröffentlicht diese Werte im Rahmen eines Referentenentwurfs. Die Werte bleiben also bis zur finalen Genehmigung durch die Behörden unverbindlich. Dennoch dienen diese Daten schon einmal als guter Richtungswert für 2017.

Alle Werte in der Übersicht:

Sozialversicherungswerte und Bemessungsgrenzen 2017

Sozialversicherungswerte und Bemessungsgrenzen 2017

Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung 2017

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Krankenversicherung steigt von jährlich 50.580 Euro auf 52.200 Euro. Folglich steigt der GKV-Beitrag alleine durch diesen Wert für Gehälter über BBG um 3,2%.

Außerdem sehr interessant: Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung im Jahr 2017 wird bei 317,55 Euro liegen. Die Pflegeversicherung wird maximal mit 55,46 Euro monatlich bezuschusst. Was zur Arbeitszeit gut ist, ist im Rentenalter weniger gut, weil dann diese Zuschüsse wegfallen. Hier gilt es rechtzeitig für die PKV im Alter vorzusorgen.

Der Wert berechnet sich aus der Hälfte des gültigen Beitragssatzes der gesetzlichen Kasse. Gleiche Formel gilt für den Zuschuß zur Pfelgeversicherung.

Aktueller GKV-Beitragssatz abzüglich 50% Arbeitnehmeranteil gleich Zuschuß zur PKV oder Pflege.

 

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Altersvorsorge für die private Krankenversicherung

Aus diesem Grund sollten Sie Minimum 373,01 Euro zusätzliche Altersvorsorge für Ihren PKV-Vertrag im Rentenalter einplanen. Der Entfall des Arbeitgeberzuschuss wird von staatlicher Seite aus nicht kompensiert. Es obliegt Ihnen hier vorzusorgen.

Aufgrund dieser Zahlen steigt der Höchstsatz der für die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen ist. Das heißt, dass der neue Höchstbeitrag im Jahr 2017 voraussichtlich bei 756 Euro liegt. Im Jahr 2016 liegt der Höchstbeitrag bei 728 Euro. Die Steigerung beträgt 3,9%.

Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Wenn Ihr Gehalt im Jahr 2016 über 56.250 Euro lag und in 2017 unter 57.600 liegt, werden Sie voraussichtlich wieder versicherungspflichtig. Entsprechend können Sie sich wieder in der gesetzlichen Kasse versichern oder müssen sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Beide Schritte können Sinn machen. Gerade bei langjährigen PKV-Verträgen (durchgehend bei einem Versicherer) und vernünftiger Altersvorsorge bringt die Befreiung von der Versicherungspflicht Vorteile.

Andersrum betrachtet, ist der Wechsel in das gesetzliche System vorzuziehen, wenn Sie häufig Ihren PKV-Anbieter gewechselt haben und kaum Altersvorsorge betreiben.

Die Werte der Rentenversicherung, wie Sie der Grafik oben entnehmen können, verändern sich auch deutlich. Der Nutzen davon kann diskutiert werden. Jedoch lässt sich an der gesetzlichen Rentenversicherung aktuell nichts ändern.

Unter dem Strich wird die gesetzliche Kasse teurer, ohne das das gesetzliche System die Beitragssätze erhöht. Eine Erhöhung der Beitragssätze ist auch zu erwarten.