Verbeamtet und gut versichert mit der Beihilfe in Niedersachsen: Was ist versichert, was nicht? Wie ergänze ich sinnvoll mit PKV & Beihilfeergänzung?
Inhaltsverzeichnis
- Was zahlt die Beihilfe in Niedersachsen ihren Beamten zu den Krankheitskosten dazu?
- Die Beihilfelücken: Welche Leistungen die Beihilfe in Niedersachsen nicht übernimmt
- Als Beamter in die PKV oder GKV? Haben Sie in Niedersachsen eine echte Wahl?
- Öffnungsklausel: So gelangen Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderung in die PKV
Obwohl Beamte keine Arbeitgeber im eigentlichen Sinn haben, erhalten auch sie einen Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung. Die Behörde, die sich für Beamte in Niedersachsen um alles rund um Krankheitskosten, Abrechnung, Bemessungssätze, Familienzuschläge, erstattungsfähige Leistungen etc. kümmert, ist die Beihilfe. Sie zahlt den Beamten in Niedersachsen und ggf. auch ihren Angehörigen einen nicht unerheblichen Zuschuss für deren Gesundheitsabsicherung. Dienstherr und für die Fürsorge seiner Beamten zuständig ist das Land Niedersachsen. In unserem kompakten Beihilfe-Ratgeber zur Beihilfe in Niedersachsen lesen Sie, welche Leistungen die Beihilfe abdeckt, welcher Beihilfesatz jeweils gilt und wie Beihilfelücken mit passenden PKV Tarifen und Zusatzbausteinen wie der Beihilfeergänzung bedarfsgerecht geschlossen werden können.
Was zahlt die Beihilfe in Niedersachsen ihren Beamten zu den Krankheitskosten dazu?
Die Staatsbediensteten erhalten im Krankheitsfall die sogenannte individuelle Beihilfe. Das heißt, dass die tatsächlich anfallenden Krankheitskosten im bestimmten Umfang erstattet werden. Die Beihilfevorschriften von Niedersachsen sehen dafür folgende Beihilfesätze vor:
Die Beihilfesätze: Wie viel Beihilfe erhalten Beamte in Niedersachsen?
Personenkreis | Individuelle Beihilfeleistung + Beihilfeergänzung | PKV-Leistung |
Beamte | 50 % | 50 % |
Beamte mit mind. 2 Kindern (mit Kindergeldanspruch) Ehepartner (sofern berücksichtigungsfähig) Pensionäre | 70 % | 30 % |
Kind (mit Kindergeldanspruch), Waisen | 80 % | 20 % |
Polizeianwärter, Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte im aktiven Dienst | Heilfürsorge gegen Einbehaltung von 1,3 % des Grundgehaltes (nicht vom Anwärtergrundbetrag); sonst auf Wunsch Beihilfe |
Im Beihilfesystem werden Kinder, geringverdienende Ehepartner und Pensionäre besonders unterstützt. So erhöht sich mit der Pensionierung der Beihilfesatz für Beamte in Niedersachsen. Analog dazu kann ihr Versicherungsschutz in der PKV entsprechend angepasst werden, weshalb für diesen im Normalfall niedrigere Beiträge gezahlt werden müssen.
Die Beihilfeleistungen in Niedersachsen: Höchstgrenzen, Zuzahlungen, Leistungsausschlüsse für Beamte
Welche Leistungen erhalten Beamte in Niedersachsen von ihrer Beihilfe? Welche Höchstgrenzen, Leistungsausschlüsse und Zuzahlungen gelten? Unsere Übersicht mit relevanten Leistungsfällen für die verschiedenen Bereiche gibt hier Einblicke:
HÄUFIGE LEISTUNGSFÄLLE … | … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG |
Für (beihilfefähige) zahntechnische Material- und Laborkosten zahlt die Beihilfe | bis zu 40 % |
Zweibettzimmer/Chefarztbehandlung | nein |
Eigenbeteiligung im Krankenhaus je Tag | 10 Euro |
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn deren Einkünfte im vorletzten Jahr unter dieser Grenze lagen: | < 18.000 Euro |
LEISTUNGSFÄLLE BEIM ARZT … | … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG |
Ärztliche Behandlung | wird im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen |
Heilpraktikerleistungen | Erstattung gemäß GebüH, jedoch max. Gebührenrahmen der GOÄ |
Arzneimittel | ärztlich verordnete Arzneimittel, entfällt bei Kindern, Zuzahlung von 10 %: mind. 5 bis max. 10 Euro |
Beförderung | Zuzahlung von 10 %: mind. 5 bis max. 10 Euro |
Hilfsmittel | gemäß dem Hilfsmittelkatalog mit Höchstsätzen, Zuzahlung von 10 % (mind. 5 bis max. 10 Euro) |
Sehhilfen | Gläser und Kontaktlinsen bis bestimmte Höchstgrenzen, Gestelle nicht beihilfefähig |
LEISTUNGSFÄLLE BEIM ZAHNARZT … | … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG |
Zahnärztliche Behandlung | werden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen |
Zahnersatz | beihilfefähig, während der Anwärterzeit nur bei Unfall, sowie nach 3 Jahren im öffentlichen Dienst |
Implantate | Bis 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen bis zu 4 je Kiefer |
Material- u. Laborkosten | zu 40 % beihilfefähig |
Kieferorthopädie | wird bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr übernommen, danach nur bei schweren Anomalien |
LEISTUNGSFÄLLE IM KRANKENHAUS … | … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG |
Regelleistungen | ja, Zuzahlung von 10 Euro / Tag für max. 28 Tage |
Zweibettzimmer | nein |
Privatärztliche Behandlung | nein |
LEISTUNGSFÄLLE BEI DER PFLEGE … | … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG |
Ambulant/Stationär | Beihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI |
Unterkunft/Verpflegung | wird erstattet, wenn Eigenanteil überschritten ist |
SONSTIGE LEISTUNGSFÄLLE … | … UND IHRE BEIHILFELEISTUNG |
Kur- und Rehaleistungen | Kurleistungen, inkl. 16 Euro (max. 21 Tage) für Unterkunft/Verpflegung alle 5 Jahre, Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Mutter-bzw. Vater-Kind Kuren und Mütter/Vätergenesungskuren, inkl. Fahrtkosten (max. 200 Euro) und Unterkunft und Verpflegung bis 21 Tage |
Familien- und Haushaltshilfe | Bis zur Höhe der GKV-Sätze bei außerhäuslicher Unterbringung (inkl. 28 Tage danach), häuslicher Krankenpflege und Tod, wenn Kinder bis 12 Jahren im Haushalt sowie bei Schwangerschaft |
Belastungsgrenze für Eigenanteile | 2 % des Einkommens, bei Dauererkrankung 1 % des Einkommens |
Kostendämpfungspauschale | keine |
Mindestbetrag für einen Beihilfeantrag | 100 Euro, ein geringerer Betrag ist möglich, wenn der Antrag sonst nicht innerhalb von einem Jahr gestellt werden kann |
Alle Angaben ohne Gewähr.
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Die Beihilfelücken: Welche Leistungen die Beihilfe in Niedersachsen nicht übernimmt
Grundsätzlich sind Beamte in Niedersachsen nicht schlechter gestellt als der „normale“ gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Das heißt, dass das Leistungsniveau mindestens dem der Regelleistungen entspricht, die auch im Leistungskatalog der GKV enthalten sind. Obwohl die Leistungen der Beihilfe in Niedersachsen sogar häufig darüber liegen (z. B. bei Hilfsmitteln, Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen), bietet die Beihilfe keinen lückenlosen Schutz. Zum einen liegt das an den Beihilfesätzen, die maximal 80 Prozent, bei Beamten mit einem beihilfeberechtigten Kind nur 50 Prozent, der Kosten tragen. Beamte in Niedersachsen sollten sich also in jedem Fall ergänzend zur Beihilfe zusätzlich (privat) krankenversichern. Das ist sogar verpflichtend.
Die privaten Krankenversicherer – viele haben sich auf Beamte spezialisiert – bietenauf den genauen Beihilfesatz abgestimmte Beamtentarife an, die die verbleibenden Prozente der Krankheitskosten übernehmen. Darüber hinausgehende Zusatzleistungen können überBeihilfeergänzungstarife abgesichert werden.
Die Beihilfeergänzung: Warum Beamte in Niedersachsen sie als PKV-Baustein brauchen
Gegenüber den starren Einheitstarifen der gesetzlichen Krankenkassen bieten die komplexen Tarifsysteme der einzelnen privaten Krankenversicherer eine enorme Vielfalt und Flexibilität für den Aufbau einer individuellen und bedarfsgerechten Gesundheitsabsicherung. Hier kommt also die große Stärke der PKV voll zur Geltung und Beamte können davon profitieren und sich so absichern, wie sie möchten – nicht mehr und nicht weniger.
Variante 1 …?
Beihilfe + PKV-Beamtentarif = 100 Prozent der Beihilfeleistungen
… oder lieber Variante 2?
Beihilfe + PKV-Beamtentarif + Beihilfeergänzung = bedarfsgerechte Absicherung
Auch wenn es erstmal nach einer Menge Papierkram aussieht, dass die Krankenversicherung für Beamte in Niedersachsen auf drei Säulen aufgeteilt ist, lohnt es sich. Denn: Beihilfe und PKV Restkostenversicherung übernehmen war zusammen 100 Prozent der Kosten, aber eben nur von den beihilfefähigen Leistungen. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer, Sehhilfen, Rehamaßnahmen und Kuren etc. sind damit meist eben nicht vollständig abgedeckt. Möglichst ohne Zusatzkosten und Zuzahlungen geht es nur über eine Beihilfeergänzung.
Die Beihilfeergänzungstarife ähneln privaten Krankenzusatzversicherungen, für die sich auch viele gesetzlich Versicherte entscheiden, um ihren Gesundheitsschutz aufzustocken. Für Beamte sind Beihilfeergänzungstarife eine gute Option, um Höchstgrenzen, Zuzahlungen und Leistungsausschlüsse in ihnen wichtigen Bereichen zu vermeiden, und damit möglichst alle anfallenden Krankheitskosten abdecken zu können.
Wenn sich Nachwuchs einstellt, die Pensionierung oder der Umzug in ein anderes Bundesland bevorsteht, kann der Versicherungsschutz für Beamte flexibel an den neuen Beihilfesatz angepasst werden. Dafür muss der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Änderung erfolgen, um eine erneute Gesundheitsprüfung zu umgehen.
Im professionellen Check: Welche Beihilfelücken habe ich?
Sind Sie als Beamter in Niedersachsen flexibel und umfassend versichert? Wenn Sie diese Frage nur mit einem unsicheren Jein beantworten können, ist es höchste Zeit, Ihren Versicherungsstatus prüfen zu lassen. Wir sind spezialisiert auf Beamtenversicherungen und Tarifoptimierung und prüfen Ihre Verträge auf Herz und Nieren nach Schwachstellen und Lücken – sowie nach besseren Angeboten und sinnvolleren Tarifkombinationen.
Jetzt einen Termin vereinbaren für eine Beratung durch Versicherungsprofis im Bereich Beamtenversicherungen und Tarifoptimierung.
Unser Tipp für Beamte in Niedersachsen: Unser kompakter Überblick mit den wirklich sinnvollen Beamtenversicherungen:
Als Beamter in die PKV oder GKV? Haben Sie in Niedersachsen eine echte Wahl?
Definitiv nein. Denn Niedersachsen bietet wie die Mehrzahl der Bundesländer nur die herkömmliche individuelle Beihilfe an, die dann gezahlt wird, wenn man sich ergänzend privat krankenversichert. Alle, die sich dennoch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, müssen den Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeitrag selbst tragen und erhalten nur wenige ergänzende Leistungen durch den Dienstherrn. Eine echte Wahlfreiheit über ihre Krankenversicherung haben Beamte in Niedersachsen angesichts der finanziellen Einbußen, die mit dem Verbleib in der GKV verbunden sind, aktuell und auf absehbare Zeit nicht.
Die Bundesländer Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen und ab 2023 auch Baden-Württemberg haben eine zweite Beihilfeform eingeführt. Bei derpauschalen Beihilfe entscheiden sich Beamte für eine Krankenvollversicherung (gesetzlich oder privat) und erhalten hierfür von ihrem Dienstherrn monatlich einen Zuschuss von etwa 50 Prozent der Krankenversicherungskosten. Die Höhe der pauschalen Beihilfe ist begrenzt auf die Hälfte des Höchstbetrags in der GKV, also 353,14 Euro von 706,28 Euro (Stand 2022).
Mehr über die neue Beihilfeform „pauschale Beihilfe“ lesen Sie hier:
Die Vor- und Nachteile der pauschalen Beihilfe
(Klassische) INDIVIDUELLE BEIHILFE | PAUSCHALE BEIHILFE |
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beteiligt sich je nach Beihilfesatz an den tatsächlich anfallenden Krankheitskosten | beteiligt sich pauschal an den Beiträgen zur (gesetzlichen oder privaten) Krankenvollversicherung, Beamte können auf Wunsch in der GKV bleiben (ohne finanzielle Nachteile) |
PKV Öffnungsaktion für gesundheitlich vorbelastete Beamte | Um den Gesundheitsschutz „aufzustocken“, können private Zusatzversicherungen abgeschlossen werden |
Beilhilfeanspruch (50 bis 80 %) liegt i. d. R. über dem Niveau des „normalen“ Arbeitgeberzuschusses | kein Abrechnungsaufwand, diese erfolgt meist direkt mit der GKV |
Restbetrag zur Beihilfe wird durch günstige PKV Beamtentarife abgedeckt | ggf. günstigere Beiträge für Beamte mit vielen Kindern, niedrigem Sold (Teilzeit, untere Gehaltsgruppe) |
Umfangreichere und garantierte Leistungen über den Regelleistungen der GKV | Anspruch auf die Kostenübernahme von beihilfefähigen Leistungen verfällt |
individueller, bedarfsgerechter Gesundheitsschutz mit dem Baustein-Prinzip der PKV | Umzug in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe ist folgenreich: da keine Unterstützung vom neuen Dienstherrn müssen GKV-Beiträge allein getragen werden |
Die Kosten müssen abgerechnet und von der Krankenversicherung und der Landesbeihilfestelle zurückgefordert werden, häufig ist eine Vorleistung nötig | Zuschusshöhe begrenzt auf die Hälfte des Höchstbetrags (Stand 2022: 353,14 Euro von 706,28 Euro) |
Öffnungsklausel: So gelangen Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderung in die PKV
Vor der Einführung der Öffnungsklausel hatten es Beamte mit Behinderung und bestimmten Vorerkrankungen schwer, sich privat zu versichern. Entweder sie wurden von Vornherein angesichts ihres hohen Gesundheitsrisikos abgelehnt oder sie sollten hohe Risikozuschläge zahlen, die ihre Versicherung sehr teuer werden ließ. Mit der Öffnungsaktion haben sich die meisten privaten Krankenversicherungen verpflichtet, auch diese vorbelasteten Beamten unter bestimmten Bedingungen aufzunehmen. Fristgemäß eingereichte Anträge erhalten jetzt einen positiven Bescheid – ohne Leistungsausschlüsse und mit in der Höhe auf 30 Prozent beschränkten Risikozuschlägen.
In Bundesländern wie Niedersachsen, in denen nur die klassische individuelle Beihilfeform angeboten wird, bedeutet die Öffnungsklausel für die betroffenen Beamten der volle Zugang zu den Privilegien des Beihilfesystems. Und damit auch für die Angehörigen dieser Beamten.
Mehr zur PKV Öffnungsklausel für gesundheitlich vorbelastete Beamte in Niedersachsen lesen Sie hier: