Der gesetzliche Zuschlag für privat Krankenversicherte wurde zum 01.01.2000 eingeführt. Heute ist der gesetzliche Zuschlag ein fester Bestandteil jeder privaten Krankheitskostenvollversicherung. Kunden, welche bereits vor dem Jahr 2000 privatversichert waren, konnten entscheiden, ob der Zuschlag als fester Bestandteil in den Vertrag aufgenommen wurde. In diesem Fall wurde der Beitrag jährlich um 2 % erhöht, bis auch hier die 10 % als gesetzlich zulässige Höchstgrenze erreicht wurden.

Der gesetzliche Zuschlag

Gleich zu Beginn meiner Ausführung möchte ich erwähnen, dass wie so oft irrtümlich angenommen wird, der gesetzliche Zuschlag nichts mit den normalen Altersrückstellungen zu tun hat und Altersrückstellungen nicht erst im Jahr 2000 eingeführt wurden. Für weitere Informationen zum Thema Altersrückstellungen entnehmen Sie bitte hier: Altersrückstellungen.

Als Einführungsgrund für diesen Zuschlag kann man verlässlich das Thema PKV im Alter anführen. Der Gesetzgeber hat Versicherer verpflichtet, bei den Haupttarifen (ambulant, stationär und dental) 10 % mehr Beitrag einzuziehen (GBZ, gesetzlicher Zuschlag, GZ), um die Beitragserhöhungen im Alter abzufedern. Je geringer der Versicherungsbeitrag ausfällt, desto weniger sparen sie zusätzlich für das Alter. Deshalb ist ein günstiger PKV Beitrag nachteilig für das Alter. Eine schlanke Beitragskalkulation der Versicherer ist auf den Wettbewerb zu anderen Versicherern zurückzuführen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Günstigere Beiträge bedeuten mehr Neukunden – günstigere Beiträge bedeuten aber auch weniger Altersrückstellungen und damit höhere Prämien für Kunden im Alter. Ein deutlicher Beweis für einen Fehler im System.

Wie lange zahlen Sie den Zuschlag?

Der Zuschlag ist von Beginn des Vertrages an zu zahlen. Allerdings nur von erwachsenen Kunden ab der Vollendung des 21. Lebensjahres. Um dem Ziel der Beitragsgestaltung gerecht zu werden, zahlen Kinder und Jugendliche diesen Zuschlag nicht. Die Zahlungsdauer ist durchgehend für die gesamte Vertragslaufzeit vorgeschrieben und endet erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Der gezahlte Beitrag wird in die Altersrückstellungen gebucht und dort verzinslich angesammelt. Der Zuschlag ist ein weiterer Grund, eine PKV nicht grundlos (…wurde schon wieder teurer…) zu wechseln. Das vorab angesammelte Geld ist bei einer Kündigung zu großen Teilen verloren.

 

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Ab wann bringt dieser Zuschlag einen Vorteil?

Der Zuschlag greift ab der Vollendung des 65. Lebensjahres und immer dann, wenn der Versicherer Ihre Beiträge erhöht. Nachdem ein unabhängiger Treuhänder die Beitragsanpassung (Beitragserhöhung) genehmigt hat, versucht der Versicherer, die Erhöhung durch Direktgutschriften abzumildern und zusätzlich noch durch Mittel aus der sogenannten RfB (erfolgsunabhängigen Rückstellung für Beitragsrückerstattungen) zu reduzieren bzw. zu limitieren. Die verbliebene Erhöhung wird dann mit den Mitteln aus dem Zuschlag auf Null gesetzt. Das bedeutet, dass Kunden solange keine Beitragserhöhungen mehr erdulden müssen, bis die angesparten Mittel aus dem Zuschlag aufgebraucht sind. Danach finden wieder Erhöhungen statt. Ab der Vollendung des 80. Lebensjahres sollen die restlichen Zuschlagsmittel dazu verwendet werden, den Beitrag zu senken. Dieses Modell ist aber eher theoretischer Natur. Es bleibt abzuwarten, ob die Mittel tatsächlich solange ausreichen. Gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase ist dieser Lösungsansatz eher unrealistisch.

Gute Idee – aber halbherzig umgesetzt

Wie schon erwähnt stehen die Versicherer in starkem Wettbewerb zueinander. Der Versicherer bekommt mehr Neukunden, wenn er eine günstige Prämie anbietet. Bei einem prozentualen Zuschlag werden Sie im Ergebnis als Kunde benachteiligt. Die Kalkulation des Zuschlags müsste umso höher ausfallen, je günstiger der Tarif aus Wettbewerbsgründen kalkuliert ist. Im Alter kann dann der angesparte Wert aus dem Zuschlag zu niedrig sein, um tatsächlich stabile Beiträge beibehalten zu können. Darüber hinaus stammt die Grundkalkulation des Zuschlags aus einer Zeit, in der teilweise noch 6-8 % Zinsen erwirtschaftet wurden. Diese Zeit ist bekanntlich schon lange vorbei.

Hand aufs Herz – bringt der Zuschlag etwas?

Die Gesamtwirkung des Zuschlags ist deutlich überbewertet. Eine Beitragsreduzierung ab dem 80. Lebensjahr halte ich für weitgehend ausgeschlossen. Dennoch ist die Grundidee wirklich gut und die Vorteile liegen auf der Hand. Einzig wenn Sie permanent Ihren PKV-Vertrag wechseln oder sich erst sehr spät privat versichern, können Sie die positive Wirkung dieser Idee weiter schmälern. Der Zuschlag ist prinzipiell ein wichtiger Baustein, um im Alter die PKV-Beiträge bezahlbarer zu halten.

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