Der Standardtarif PKV richtet sich an ältere Privatversicherte, die sich ihre hohe monatliche Versicherungsprämie nicht mehr leisten können. Denn trotz solider Planungen und zahlreicher Maßnahmen der PKV-Anbieter zur Beitragsbegrenzung im Alter, kann der PKV-Beitrag im Einzelfall zur Belastung werden. Zum Beispiel, wenn die Selbstständigkeit weniger rentabel war als erwartet oder weil die Rente geringer ausfällt. Beim Standardtarif PKV handelt es sich um einen brancheneinheitlichen Tarif, der von jeder privaten Krankenversicherung angeboten werden muss. Er wurde 1994 als soziale Schutzfunktion eingeführt. Der Leistungsumfang ist überall identisch und orientiert sich wie beim anderen Sozialtarif, dem Basistarif, an der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Wann und für wen ist der Standardtarif PKV sinnvoll?

Der Standardtarif der privaten Krankenversicherung ist insbesondere für Privatversicherte interessant, die schon seit vielen Jahren Mitglied einer PKV sind. Genau genommen steht Ihnen der Standardtarif nur offen, wenn Sie vor dem 1. Januar 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind und dort seit mindestens zehn Jahren versichert sind.

Außerdem muss einer der drei folgenden Bedingungen zutreffen:

  • Sie sind mindestens 65 Jahre alt,
  • Sie sind mindestens 55 Jahre alt und Ihr Einkommen liegt unter der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 56.250 Euro (Stand: 2016) oder
  • Sie beziehen eine gesetzliche Rente, z. B. Erwerbsminderungsrente, und Ihr Einkommen liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Sind Sie erst nach dem 1. Januar 2009 Mitglied einer PKV geworden, kommt grundsätzlich nur der Basistarif als Sozialtarif in Betracht. Aber Sie haben durchaus weitere Optionen: Für die meisten PKV-Versicherten lohnt es sich, einen internen Tarifwechsel, also einen Wechsel innerhalb Ihrer aktuellen PKV zu prüfen. Viele wissen nicht, dass ihr PKV-Anbieter meist neue Tarife anbieten, die günstiger sind und ein vergleichbares beziehungsweise häufig sogar umfangreicheres Leistungsportfolio beinhalten. Informieren Sie sich am besten bei unabhängigen PKV-Beratungen wie KVoptimal.de. Beauftragen Sie KVoptimal.de unverbindlich und kostenfrei. Nach einem ausführlichen Gespräch zu Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen, recherchieren wir die optimalen Tarif-Alternativen und Sie erhalten unsere realistische Einschätzung.

 

Standard- oder Basistarif – welcher Tarif passt?

Der Basistarif wurde 2009 im Zuge der Gesundheitsreform eingeführt, um den Standardtarif zukünftig zu ersetzen. Grundsätzlich sind sich die Tarife sehr ähnlich, denn in den Leistungen und Kostenerstattungen sind beide Sozialtarife am Versicherungsumfang der GKV orientiert. In einigen Bereichen bietet der Standardtarif geringere Leistungen als GKV und Basistarif. Dazu zählen eingeschränkte Kostenübernahmen bei Kuren, Haushaltshilfen, Krankentagegeld, Psychotherapie oder Reha-Leistungen. Anders als im Basistarif können Sie Ihren Leistungsumfang nicht mit privaten Zusatzversicherungen ergänzen. Ausnahmen bilden hier die Auslandsreisekrankenversicherung oder Krankentagegeldversicherung, die weiterhin abgeschlossen werden können.

Der Standardtarif bietet aber auch einige entscheidende Vorteile:

  • Der Standardtarif ist in der Regel günstigerer, da im Gegensatz zum Basistarif hier die langjährig angesparten Altersrückstellungen in voller Höhe auf die Beitragshöhe angerechnet werden und diese deutlich reduzieren. Zum Vergleich: der Beitrag im Basistarif entspricht in der Regel dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der GKV: aktuell 665,30 Euro im Monat.
  • Der Standardtarif ist besonders für Ehepartner oder Lebenspartner attraktiv, wenn beide privat krankenversichert sind und über ein geringes Gesamteinkommen verfügen. Mit diesem reduzierten Tarif zahlen diese gemeinsam maximal 150% des GKV-Höchstbetrages.