Die Zuschüsse vom Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung und privaten Pflegeversicherung sind steuerfrei. Diese Leistung gehört zum steuerfreien Arbeitslohn. Gleiches gilt für die Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber zur Zuschussleistung )§257 Abs. 1 SGB V und §61 Abs. 1 SGB XI) verpflichtet ist. Wichtig: Der Arbeitgeber kann freiwillig auch höhere Zuschüsse zahlen. Der übersteigende Anteil ist dann aber steuerpflichtig. Der übersteigende Teil der Arbeitgeberleistung ist eine Geldleistung, deswegen ist die 44 Euro Sachbezugsfreigrenze nicht anwendbar. Es wird kein Versicherungsschutz beschafft, folglich liegt kein Sachbezug vor.

 

Wie berechnet sich der Zuschuss zur Krankenversicherung?

Der Arbeitgeberzuschuss berechnet sich nach den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. Eine Begrenzung des Zuschusses, aufgrund besonderer Leistungen in der privaten Krankenversicherung ist nicht vorgesehen. Der Arbeitgeberzuschuss wird auch für Risikozuschläge oder Komfortleistungen gezahlt.

 

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?

Der Arbeitgeber muss den gleichen Zuschuss zur Krankenversicherung bezahlen, wie er bei einem pflichtversicherten Arbeitnehmer zu zahlen hätte. Die Höhe ergibt sich aus Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Kasse (2018: 14,6%) und der für das Jahr geltenden Beitragsbemessungsgrenze (2018: 4.425 Euro).

4.425 Euro x 7,3% = 323,03 Euro.

Achtung: Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Kasse wird durch einen individuellen Zusatzbeitrag je Kasse ergänzt. Die Kosten für den Zusatzbeitrag zahlt jeder Kassenversicherte alleine.

In der Pflegeversicherung wird der Zuschuss gleich berechnet. Versicherte ohne Kinder (kinderlose ab dem 23. Lebensjahr) haben in der gesetzlichen Kasse einen höheren Satz zu zahlen. Maximal wird zur Pflegeversicherung 56,42 Euro zugeschossen.

 Bei der Ermittlung des Höchstzuschusses muss die Krankenversicherung und Pflegeversicherung getrennt voneinander berechnet werden.

Teilzeitbeschäftigte erhalten einen niedrigeren Zuschuss. Dabei wird das Gehalt mit 7,3% berechnet und das ist dann der Zuschuss unabhängig vom tatsächlichen PKV-Beitrag.

Was bezahlt der Arbeitgeber zu meiner PKV dazu?

 

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Ändert sich der Höchstzuschuss?

Diese Werte ändern sich in der Regel jährlich zum 01.01 eines Jahres. Einzige Ausnahme ist, wenn der allgemeine Beitragssatz unterjährig geändert wird. Steigt die Bemessungsgrenze oder steigt der allgemeine Beitragssatz, steigt auch der Arbeitgeberzuschuss. Im Rahmen der Groko-Sondierungen wurde eine grundsätzlich paritätische Finanzierung der GKV-Beiträge vereinbart. In diesem Fall und bei gleicher Rechtslage, wo von auszugehen ist, steigt der Höchstzuschuss zur PKV deutlich.

 

Was passiert, wenn der PKV-Beitrag den Höchstzuschuss übersteigt?

Übersteigt der PKV-Beitrag den Höchstzuschuss, wird der übersteigende Teil vom Arbeitnehmer alleine getragen. Der Arbeitgeber kann freiwillig einen höheren Zuschuss zahlen.

 

Gibt es auch für Familienangehörige einen Zuschuss?

Der Beitragszuschuss gilt auch für Familienangehörige, wenn die Familienmitglieder in der gesetzlichen Kasse Anspruch auf Familienversicherung gehabt hätten. Dazu zählen auch Lebenspartner nach dem Lebenspartnergesetz. Dabei ist es nicht erheblich, ob der Arbeitnehmer selbst oder das Familienmitglied den Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen hat. Achtung: Sind beide Arbeitnehmer privat versichert und ein Elternteil geht in Mutterschutz oder Elternzeit, hat deswegen kein Einkommen mehr, dann kann der andere Arbeitnehmer keinen erweiterten Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. Für GKV-Versicherte Familienmitglieder (z.B. Kinder, nach versäumter Frist im Rahmen des Kontrahierzuwang) kann der PKV-Arbeitnehmer keinen Zuschuss verlangen. Kasse akzeptieren in der Regel, wenn doch gezahlt wird, solche Zuschüsse.

 

Gibt es auch Zeiten ohne Zuschuss?

Der Arbeitgeberzuschuss entfällt, wenn der Versicherte Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung bezieht. Deshalb ist bei 90% (geschätzt) aller PKV-Kunden auch der Tagesgeldsatz falsch berechnet. Gleiches gilt, während dem Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld. PKV-Kunden zahlen die PKV-Prämie grundsätzlich während der Elternzeit alleine. Ausnahme ist, wenn der PKV-Vertrag eine Beitragsfreistellung vorsieht.

Welche PKV-Tarife sind beitragsfrei während der Elternzeit?

 

Gibt es einen Beitragszuschuss zur Zusatzversicherung?

Wird eine Krankenhaustagegeldversicherung oder eine Zusatzversicherung für stationäre Unterbringung abgeschlossen, werden keine Zuschüsse gezahlt. Sollten dennoch Zuschüsse gezahlt werden, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil.

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