Die Lösung wenn der Beihilfeanspruch entfällt

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Anja Glorius
7. Dezember 2021
Die Lösung wenn der Beihilfeanspruch entfällt
Die Lösung wenn der Beihilfeanspruch entfällt

Wenn im Erwerbsleben oder zum Rentenalter der Beihilfeanspruch entfällt, muss der PKV-Vertrag auf 100% Versicherungsschutz erhöht werden. Unter Umständen kann diese Erhöhung sehr teuer werden. Die Lösung ist ein PKV-Tarifwechsel in den richtigen Tarif.

Beamte haben Anspruch auf Beihilfe und sind deswegen beihilfeberechtigt. Doch es können Umstände eintreten, dass der Beihilfeanspruch endet. Gründe für ein Entfallen des Beihilfeanspruch können vielseitig sein:

  • Beendigung des Beamtenstatus
  • Scheidung vom Beihilfeberechtigten
  • Ehegatten oder Lebenspartner mit einem Einkommen über 17.000 Euro im Jahr

In der Regel haben Beamte einen Beihilfeanspruch von 50%. Ab zwei Kindern oder im Rentenalter steigt der Beihilfeanspruch auf 70%. Die Restkosten werden im Rahmen einer Privaten Krankenversicherung abgedeckt. Entfällt der Beihilfeanspruch, muss die Differenz nachversichert werden.

Seit 2009 besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht auf Krankenversicherung (§193VVG). Das bedeutet, dass eine Krankenversicherung bestehen muss, welche 100% der ambulanten und stationären Kosten übernimmt. Weiterführend ist geregelt, dass Selbstbehalte maximal 5.000 Euro im Jahr betragen dürfen.

Die gesetzlichen Regelungen führen dazu, dass bei einem Entfall des Beihilfeanspruchs der PKV-Restkosten-Tarif auf 100% aufgestockt werden muss. Aus finanziellen Gründen weiterhin in einem z.B. 50% Tarif versichert zu bleiben ist nicht möglich.

Erfahrungsgemäß entfällt der Beihilfeanspruch eher in späteren Jahren. ältere haben mehr Erkrankungen als jüngere Kunden. Aus diesem Grund sind Versicherer wenig motiviert die für den Kunden optimale Tarifänderung durchzuführen. Sie haben das vielleicht schon festgestellt, wenn Sie Wochen auf Antwort des Versicherers warten. Erschwerend kommt hinzu, dass Restkostentarife weniger Alterungsrückstellungen bilden und deshalb der neue Beitrag für einen 100%-Tarif sehr hoch ausfallen.

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Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

6 Monate Frist zur Aufstockung nach Beerdigung der Beihilfe

Doch es gibt auch eine positive Nachricht. Der Gesetzgeber hat im §199 VVG, Abs. 2 verfügt, dass die Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne Prüfung der Gesundheit vollzogen werden muss. Wartezeiten für die Vertragsaufstockung Leistungen dürfen nicht vereinbart werden.

Auszug aus dem Gesetzestext:

Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.

Bedingung ist, dass die Frist von sechs Monaten eingehalten wird. Dazu definiert ein Versicherer den Beginn (und das Ende) der Frist nach eigenen Regeln. Rechtzeitiges tätig werden ist wichtig. Wer die Frist verpasst muss sich im Basistarif der PKV versichern. Dieser Tarif ist teuer und hat nur einfache Leistungen.

Der Versicherer darf bei der Erhöhung des Versicherungsschutzes das aktuelle Eintrittsalter bewerten. Durch den geringen Restkostenschutz als Beamter wurden entsprechend weniger Alterungsrückstellungen gebildet. Aus diesem Grund ist das Recht aus dem §199 Weise einzusetzen. Denn Paragraf 199 kann nur einmal eingesetzt werden. Außerdem bezieht sich der Paragraf 199 nur auf Vollkostenbausteine der PKV. Krankhaustagegelder, Krankentagegelder oder Pflegebausteine werden davon nicht umfasst.

Durch einen geschickten Tarifwechsel innerhalb der Krankenversicherung können Sie den Beitrag optimal niedrig halten und doch vollen Versicherungsschutz haben. Oftmals halten die Versicherer viele Tarife vor:

  • DKV Deutsche Krankenversicherung: ca. 150 Tarifkombinationen
  • Signal: ca. 175 Tarifkombinationen
  • Versicherungskammer Bayern (BBKK): ca. 50 Tarifkombinationen
  • AXA / DBV: 100 Tarifkombinationen
  • usw.

Die Vorbereitungen auf einen Tarifwechsel nach Entfall der Beihilfe und die anschließenden Umsetzung kann sehr anspruchsvoll sein. Kunde haben verschiedene Möglichkeiten. Grundsätzlich gilt erst mal, dass eine Aufstockung auf 100% Schutz ohne Prüfung der Gesundheit möglich ist. Oftmals müssen Versicherer aber komplett neue Tarife anbieten, weil der Beilhilfetarif nicht einfach auf 100% erweiterbar ist. Hat der neue Tarife auch nur eine bessere Leistung (Beispiel: Zahnersatzschutz steigt von 70% auf 80%) kann der Versicherer eine Prüfung der Gesundheit verlangen. Gab es in der Vergangenheit Erkrankungen im Zahnbereich (um bei dem Beispiel zu bleiben) drohen zusätzlich zum hohen Beitrag Risikozuschläge. Im wesentlich ergeben sich folgende überlegen für Sie:

  1. Reduzierung der Leistungen – Der Tarifwechsel ist ohne Risikozuschläge durchzuführen. Fachlich wird von Erschwernisneutralität gesprochen.
  2. Tarifwechsel zu gleichen Leistungen – Der Tarifwechsel ist ebenfalls ohne Zuschläge durchzuführen.
  3. Tarifwechsel mit Leistungsverbesserungen – Laut Vertragsbedingungen ist der Tarifwechsel aber erschwernisneutral durchzuführen. Solche Tarife müssen speziell im Tarifwerk gesucht werden.
  4. Tarifwechsel mit Leistungsverbesserungen bei bestehenden Erkrankungen (Beispiel: Blutdruck mit Medikament eingestellt) – Der Versicherer verlangt einen Risikozuschlag.
  5. Tarifwechsel mit Vorerkrankungen in einen Leistungsstärkeren Tarif – Durch einen Teil-Mehr-Leistungsausschluss oder Mehr-Leistungsausschluss ist der Tarifwechsel ohne Zuschläge durchzuführen.

Sollten Sie sich kostenlos vom Versicherer oder kostenfrei durch uns beraten lassen?

Sachbearbeiter von Versicherern beraten jeden Tag hunderte von Kunden. Jeder Kunde ist letztlich nur eine Kundennummer. Versicherer können auf “Knopfdruck” sehen, ob Ihr Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zu ausgezahlten Leitungen positiv ist. ältere Kunden haben fast immer ein negatives Gefüge und dementsprechend lustlos fallen Beratungen der Versicherungsunternehmen aus.

Bei uns sind Sie ein wichtiger Kunde und wir versuchen das maximale für Sie möglich zu machen. Der Versicherer trägt dazu die Beratungskosten. Für Sie ist die Beratung vollständig kostenfrei. Sie können eine neutrale Beratung von einem langjährigen PKV-Tarifwechsel Spezialisten erwarten. Eine Vertragsauswertung und Angebotserstellung dauern bei uns maximal drei Werktage. Deshalb können wir auch bei knappen Timing helfen.

Mit über 20 Jahren Erfahrungen im PKV-Bereich helfen wir Ihnen den richtigen Tarif bei Ihrer Gesellschaft zu finden. Die Beratung ist grundsätzlich kostenfrei.

Ausnahmen bilden folgende Versicherer:

  • Concordia
  • Central/ Generali
  • Debeka
  • HUK
  • LKH
  • LVM
  • Mecklenburgische
  • Provinzial

Wenn Sie sich zu diesen Versicherern beraten lassen wollen, kostet die Beratung einmalig eine Gebühr von 790 Euro. Dafür erhalten Sie mit Garantie den besten Tarif nach Entfall der Beihilfe.

Können Sie gegen den Entfall der Beihilfe klagen?

Leider keine Möglichkeit. Der Entfall der Beihilfe ist vom Gesetzgeber für bestimmte Berufsgruppen vorgesehen. Das Oberlandgericht (OLG) Hamburg hat 2005 entschieden, dass der Entfall der Beihilfe rechtmäßig und die Umstellung in einem 100% Tarif richtig ist (9 U 28/05). Damals hatte ein Versicherter gegen seine PKV geklagt. Der Versicherer stellt den Vertrag von 421 Euro auf über 1558 Euro Beitrag um. 

Warum steigen die Beiträge bei Entfall der Beihilfe so stark?

Der Grund ist in der Kalkulation der PKV zu finden. Ein normaler Beihilfe-Tarif wird als 50%-Tarif kalkuliert. Wenn der Beamte in den Ruhestand geht, steigt der Beihilfe-Satz auf 70% und die Restkosten-Versicherung sinkt auf 30%. Wenn doch fest steht, dass PKV-Teil von 50% auf 30% sinkt, können die Tarife gleich mit geringen Rückstellungen kalkuliert werden. Im Ergebnis sind diese Tarife dann etwas günstiger als normale Tarife. Entfällt im Rentenalter der Beihilfeschutz, müssen die Tarife auf 100% erhöht werden. Das führt dann zu einem überdurchschnittlichen Anstieg der Beiträge. 

Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie uns auf jeden Fall ansprechen. Wir beraten jährlich ca. 3.500 PKV-Kunden und haben umfangreiche Erfahrungen in diesem Bereich. Deshalb gilt:  wir helfen gerne weiter.

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