Für wen ist die Vorauszahlung in der PKV sinnvoll?

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Anja Glorius
18. Januar 2024
Für wen ist die Vorauszahlung in der PKV sinnvoll?
Für wen ist die Vorauszahlung in der PKV sinnvoll?

Viele privaten Krankenversicherer gewähren Beitragsnachlässe, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden (Stichwort: Beitragsrückerstattung) oder die Beiträge in einer Zahlung jährlich bezahlt werden. Die Vorauszahlung von PKV-Beiträgen ein Jahr oder bis zu drei Jahre im Voraus, kann vielen Privatversicherten mehrere tausend Euro an Steuerersparnissen bringen. Wie das genau funktioniert und wer davon profitiert, erklären wir in unserem Beitrag. So viel sei verraten: Die Vorauszahlung der PKV ist vor allem für Selbstständige interessant, meist jedoch nicht für Angestellte.

Was bringt die Vorauszahlung der PKV-Beiträge an Einsparungen?

Indem Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für ein Jahr oder gleich mehrere Jahre im Voraus gezahlt werden, lassen sich unter Umständen gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. 1. Beitragsrabatte (Skonto) sichern und 2. Steuern sparen.

1. Beitragsrabatte durch Vorauszahlung

Ob und in welcher Höhe die verschiedenen privaten Krankenversicherer Rabatte anbieten, entscheiden diese individuell. 3 % bis 5 % Skonto für die Umstellung auf die jährliche Zahlweise liegen durchaus im Rahmen des Möglichen. Bezogen auf eine Laufzeit von 30 bis 40 Jahren kann damit ein hübsches Sümmchen zusammenkommen, das umgemünzt ein oder sogar mehreren beitragsfreien Jahren gleichkommt.

Allerdings gewähren nicht alle Anbieter Rabatte für Vorauszahlungen, wenngleich sie diese akzeptieren.

Mehr zum Thema jährliche Beitragszahlung und eine Auflistung der Beitragsrabatte je Versicherer finden Sie hier:

https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/pkv-beitraege-sparen-durch-jaehrliche-beitragszahlung

Steuern sparen mit einer Vorauszahlung in der PKV

Denn auch wenn Ihre PKV bei Jahreszahlung zwar keine besonderen Angebote macht, lohnt sich für viele der daraus entstehende Steuervorteil. Und dieser funktioniert so:

Generell lassen sich die Vorsorgeaufwendungen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung in der Steuererklärung in voller Höhe als Sonderausgaben geltend machen. Diese Sonderausgaben verringern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Darüber hinaus können auch sonstige Vorsorgebeiträge wie Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- oder auch Krankenzusatz- und Zahnzusatzversicherungen angegeben werden.

Hier gibt es zwei Limits zu beachten. Zum einen werden Beitragsvorauszahlungen vom Finanzamt seit 2020 „nur“ bis zum 3fachen der regulären Beiträge des Zahlungsjahres akzeptiert und zum anderen werden nur Beiträge in maximaler Höhe von 1.900 Euro für Angestellte und Beamte bzw. 2.800 Euro für Selbstständige berücksichtigt.

In der Praxis sieht es für die meisten Privatversicherten so aus, dass sie diese Maximalgrenze allein mit den Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung voll ausschöpfen. Mit dem Vorauszahlungsmodell nutzen Sie dann zwar die Höchstgrenze für das aktuelle Jahr voll aus, im nächsten Jahr ergibt sich dann aber deutlich mehr Spielraum: Dadurch, dass die PKV-Beiträge schon bezahlt sind und in der Steuererklärung nicht auftauchen, können jetzt andere Vorsorge-Aufwendungen und Zusatzversicherungen angebracht werden. Bei bis zu drei Jahren Vorauszahlung kann das simple Steuersparmodell im günstigsten Fall ein Plus von mehreren Tausend Euro bedeuten.

Beispielrechnung: Steuerersparnis bei Vorauszahlung für 3 Jahre

Monatsrate PKV-Beitrag: 400 Euro

Jahresbeitrag PKV-Beitrag: 4.800 Euro

Vorauszahlung für 3 Jahre: 14.400 Euro

aktuell zu zahlen: 19.200 Euro

(Jahresbeitrag + Vorauszahlung)

Das können Sie im Jahr der Vorauszahlung in der Steuererklärung geltend machen: 19.200 Euro.

In den kommenden drei Jahren können Sie dann sonstige Vorsorgebeiträge wie Haftpflicht, BU und Co. bis zu 1.900 Euro oder 2.800 Euro anbringen, die sonst mit den PKV-Beiträgen ausgeschöpft worden wären.

Unser Tipp Wichtige Fristen für Vorauszahlungen!

Um den Steuerbonus zu erhalten, müssen laut Einkommensteuergesetz die Beiträge vor dem 22. Dezember gezahlt werden. Möglicherweise gibt der Versicherer auch eine frühere Frist vor.

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Geeignet ist das Vorauszahlungsmodell vor allem für:

  • Selbstständige oder Freiberufler in der PKV (mit nicht mehr abzugsfähigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen)
  • privat versicherte Beamte mit Restkostenversicherung (als Ergänzung zur Beihilfe)
  • Arbeitnehmer in der PKV, wenn diese entweder ledig oder mit einer/m ebenfalls PKV Versicherten/m Partner verheiratet sind (Zusammenveranlagung)
  • alle, bei denen im Jahr der Vorauszahlung der Grenzsteuersatz (z. B. wegen einer Abfindung) voraussichtlich sehr hoch sein wird

… Angestellten bringt die Jahreszahlung dagegen nichts

Für Angestellte bringen Vorauszahlungen bis auf wenige Ausnahmen (s. Tabelle) nur selten einen Vorteil. Das liegt u. a. daran, dass der sonst steuerfreie Arbeitgeberzuschuss im Folgejahr der Beitragszahlung nicht mehr steuerfrei ist, da keine Beiträge zur PKV gezahlt werden. Der Zuschuss wird in dem Fall steuerlich wie ein Bruttoeinkommen behandelt, was zu einer höheren Steuerbelastung führt. Bei ledigen Angestellten kommt hinzu, dass sich erst ab einer PKV-Beitragshöhe jenseits der 700 Euro Steuererleichterungen bemerkbar machen.

Vorauszahlung der Krankenversicherung – Vorteile und Nachteile

VORAUSZAHLUNG PKV
VorteileNachteile
Abhängig vom Versicherer erhalten Sie für die jährliche Zahlweise zwischen 3 und 5 % SkontoKapital muss vorhanden sein und bis Mitte Dezember an den Versicherer überwiesen werden können
Vor allem Selbstständige und Freiberufler können mit dem Vorauszahlungsmodell mitunter kräftig sparenNicht geeignet für die meisten angestellten Privatversicherten
Steuerersparnisse in Höhe von bis zu mehreren tausend Euro im Jahr der Vorauszahlung und in den Folgejahren sind ganz legal möglichNur sinnvoll, wenn andere Vorsorgeaufwendungen vorhanden sind (u. a. Haftpflicht-, Unfall- oder BU-Versicherung, private Krankenzusatzversicherungen, Krankentagegeldschutz)
Ohne Risiko: endet der PKV-Vertrag vorzeitig, zahlt der Versicherer alle zu viel gezahlten Beiträge zurück 

Bis zu 30 Prozent sind individuell möglich. Mehr zu Vorauszahlungen in der PKV lesen Sie hier:

https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/rund-30-pkv-nachlass-durch-zahlung-jahresbeitrag-und-steuervorteil

Vorauszahlung von PKV-Beiträgen: Wo finde ich das optimale Angebot?

Die Vorauszahlung der PKV Beiträge ist tatsächlich noch eine Art Geheimwaffe. Viele Privatversicherte können mit einem kleinen – und ganz legalen Steuerkniff – durch im Voraus geleistete Beiträge gleich auf mehrere Weise profitieren: durch Beitragsrabatte und Steuervorteile. Kurzgefasst können durch vorgeschossene Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung in den Folgejahren andere Vorsorgeaufwendungen geltend machen, die sonst durch die geltenden Höchstbeträge nicht mehr abzugsfähig wären.

Wer hätte es gedacht, dass sich durch ein verändertes Zahlverhalten bei den PKV-Beiträgen die Steuerlast reduzieren lässt? Da ja bekanntlich der Teufel im Detail steckt und alle Versicherten und ihre Verträge einzigartig sind, lohnt es sich, eine professionelle Beratung aufzusuchen, die die Antworten darauf kennt, was Ihr Versicherer ermöglicht in puncto Vorauszahlung und Beitragsrückerstattung und inwiefern sich Steuervorteile für Sie ergeben können. Unsere Experten von KVoptimal.de unterstützen Sie gern – unkompliziert, schnell und zu fairen Preisen!

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