IUI, ICSI: Künstliche Befruchtung in der PKV

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Bert Kotzan
18. Januar 2024
IUI, ICSI: Künstliche Befruchtung in der PKV
IUI, ICSI: Künstliche Befruchtung in der PKV

Ungewollt kinderlos. In Deutschland trifft das auf fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren zu. Um sich den Wunsch vom eigenen Nachwuchs zu erfüllen, sind die Betroffenen auf medizinische Hilfe angewiesen. Etwas „ungelenk“ bezeichnet man diese Disziplin Reproduktionsmedizin. Kinderwunschbehandlungen können nicht nur langwierig, sondern auch körperlich und seelisch sowie finanziell belastend sein. Während es in der gesetzlichen Krankenversicherung recht einheitliche Voraussetzungen und Zuschüsse gibt, sieht das in der privaten Krankenversicherung (PKV) ganz anders aus. Wir klären auf, was privatversicherte Paare mit Kinderwunsch über die künstliche Befruchtung in der PKV wissen müssen.

Was die künstliche Befruchtung alles möglich macht – und was nicht

Ein weiterer Blick in die Statistik zeigt, dass die Zahl der Kinderwunschbehandlungen hierzulande ansteigt: Wurden 1997 noch 6500 Kinder nach assistierter Reproduktion geboren, waren es 2020 schon mehr als 22.000. Die durchschnittliche Schwangerschaftsrate liegt bei 33 Prozent. Sie ist jedoch nicht zu verwechseln mit der Geburtenrate, die auch als „Baby-Take-Home“-Rate bezeichnet wird. Sie liegt bei 23 Prozent. Je nach Behandlungsart und Alter unterscheiden sich die Erfolgsraten zum Teil deutlich voneinander. Aber was zählt man alles zur künstlichen Befruchtung?

Gut zu wissen: Als unfruchtbar – also steril – gilt ein Paar, wenn es über ein Jahr ohne Erfolg versucht, schwanger zu werden.

Von Hormonbehandlung bis In-vitro

Unfruchtbarkeit bei Männern hängt mit der Qualität der Spermien zusammen. Bei Frauen ist es vielfältiger. Hier können hormonelle Störungen oder Veränderungen der Gebärmutter oder der Eileiter Probleme mit der Fruchtbarkeit verursachen. Immer mehr Anerkennung findet die weit verbreitete Erkrankung Endometriose, für die es Behandlungsmöglichkeiten gibt. Je nach Ursache gibt es verschiedene Optionen.

Hormonbehandlung: Während die meisten bei künstlicher Befruchtung an Reagenzgläser denken, zählt bereits die Gabe von Hormonpräparaten dazu, die die Eizellreifung und den Eisprung der Frau stimulieren. Der geplante Geschlechtsverkehr kann vielfach schon zum Erfolg führen.

IUI – intrauterine Insemination: Hier wird der (aufbereitete) (Spender)Samen mit einem dünnen Schlauch direkt in die Gebärmutter injiziert.

IVI – In-vitro-Injektion: Die Befruchtung findet hier tatsächlich außerhalb des Körpers, im Reagenzglas, statt. Übrigens 1982 zum ersten Mal in Deutschland. Ist die Befruchtung erfolgreich und die Zellteilung gestartet, werden die befruchteten Eizellen wieder in die Gebärmutter transferiert.

ICSI – Intrazytoplasmatische Spermieninjektion: Bei besonders ungünstigen Voraussetzungen findet dieses Verfahren Anwendung: Hier wird jeweils ein Spermium direkt in eine Eizelle injiziert und dann wie bei der IFV an die Gebärmutter zurückgegeben.

Gut zu wissen: Eizellspende, Leihmutterschaft sind laut dem deutschen Embryonenschutzgesetz hierzulande nicht erlaubt. Eine Samenspende ist jedoch unter bestimmten Bedingungen möglich.

Was zahlen die Krankenversicherungen bei künstlicher Befruchtung?

Die künstliche Befruchtung gilt als medizinisch notwendige Heilbehandlung, für welche die Krankenversicherung grundsätzlich in der Leistungspflicht steht. Für die gesetzlichen Krankenkassen gelten – mit wenigen Ausnahmen von Anbietern, die mehr übernehmen – folgende Voraussetzungen und Leistungen für künstliche Befruchtungen:

Die Kasse trägt 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Befruchtungsversuche, wenn

  • das Paar verheiratet ist.
    • beide Partner mindestens 25 Jahre alt sind.
    • Frauen nicht älter als 40 Jahr alt sind.
    • Männer nicht älter als 50 Jahre alt sind.
    • die Unfruchtbarkeit attestiert wurde.
    • Samen und Eizellen des Ehepaares verwendet werden.

Für das zweite Kind sind wieder drei bezuschusste Versuche vorgesehen.

Inwiefern die private Krankenversicherung sich an künstlichen Befruchtungen beteiligt, hängt immer vom gewählten Tarif ab. Vielfach übernimmt die PKV sogar die vollen Kosten – selbst bei unverheirateten Paaren. Häufig ohne Altersbeschränkungen oder Begrenzung der Anzahl der Versuche. Hier kann es in den Tarifen Konkretisierungen geben oder die Zusage von bestimmten Erfolgswahrscheinlichkeiten abhängig gemacht werden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass nicht „endlos“ Versuche erstattet werden, mit Rücksicht auf die Interessen der Versichertengemeinschaft.

Zusätzlich gilt hier das Verursacherprinzip. Nach dem erstattet die PKV die Kosten aller Behandlungsmaßnahmen eines nachweislich unfruchtbaren Versicherungsnehmers, sofern dieser oder diese die ungewollte Kinderlosigkeit verursacht. Trifft das zu, würde die private Krankenversicherung sämtliche Kosten übernehmen, also auch die Kosten vom gesunden Partner.

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Was kostet eine künstliche Befruchtung in der PKV?

Im Idealfall kann Ihnen diese Frage egal sein, da Sie als Privatversicherte keinen Cent dazu bezahlen müssen. Der Stress, die vielen Termine wahrzunehmen – vor allem für die Frau stehen mit Blutabnahme, Kontrolle und Transfer weitaus mehr an. Aber auch die psychische und körperliche Belastung durch den Wechsel von Hoffnung und Trauer und durch die Hormoneinnahme, kosten Kraft.

Wenn Kosten für die künstliche Befruchtung doch ein Thema werden, seien hier eine paar Zahlen genannt, die abhängig von der Methode aufgerufen werden.

  • Insemination: ca. 900 Euro (inkl. Hormonbehandlung)
  • IVF: ca. 3.000 Euro zzgl. Hormonbehandlung
  • ICSI: ca. 3.700 Euro zzgl. Hormonbehandlung

Gut zu wissen: Die Bundesländer bieten häufig eigene Fördertöpfe, um kinderlose Eltern bei ihrem Kinderwunsch zu unterstützen.

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