Kann mein Kind von der PKV in die GKV wechseln?

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Anja Glorius
26. Mai 2022
Kann mein Kind von der PKV in die GKV wechseln?
Kann mein Kind von der PKV in die GKV wechseln?

Die private Krankenversicherung mit ihren verbesserten Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenabsicherung bietet erhebliche Vorteile. Allerdings sieht sie anders als die GKV keine beitragsfreie Familienversicherung vor. Daher müssen Eltern für jedes privat versicherte Kind eine eigene Prämie entrichten. Darüber hinaus fürchten sie, dass ihr Kind nicht mehr in die Krankenkasse zurückkehren kann, wenn es einmal privat versichert wurde. Im Folgenden erfahren Sie, wann ein Kind von der PKV in die GKV wechseln kann und was es dabei zu beachten gilt.

Grundlagen der Versicherung von Kindern in der PKV

Um zu klären, wann ein Kind von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann, ist zunächst zu prüfen, ob eine Versicherungspflicht in der PKV vorliegt. Grundsätzlich ist die Prüfung und Zuordnung erst dann relevant, wenn die Eltern verheiratet sind. Erst dann sind folgende Regelungen vorgesehen:

  • Sind beide Elternteile verheiratet und privat krankenversichert, muss das Kind auch in der PKV versichert werden
  • Ist nur ein Elternteil privat versichert und der andere Partner gesetzlich, ist das Kind beim Hauptverdiener versichert, wenn beide ein zu versteuerndes Einkommen über 64.350 EUR jährlich vorweisen (Stand 2022)

Wie kann mein Kind von der PKV in die GKV wechseln?

Ein Kind kann von der PKV in die GKV wechseln, wenn eine der Regelungen entfällt. Das bedeutet:

  • Für das Kind muss ein Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen oder
  • Es tritt eine Versicherungspflicht in der GKV ein

Die Umstände fallen weg, wenn sich beispielsweise die Einkünfte des privat versicherten Elternteils ändern und dauerhaft unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Oder wenn der gesetzlich Versicherte Partner mehr verdient als der privat versicherte Elternteil. Dann kann das Kind in die kostenlose Familienversicherung der GKV aufgenommen werden.

Eine Absicherung in der Krankenkasse ist außerdem möglich, wenn sich die Einkommensverhältnisse des Nachwuchses ändern. Tritt das Kind eine Berufsausbildung oder ein duales Studium an, entsteht eine Versicherungspflicht. Der Wechsel in die Krankenkasse ist problemlos möglich. Allerdings kann sich der Nachwuchs zu Beginn des Studiums auch von der Versicherungspflicht befreien lassen und in der PKV bleiben.

Zusammenfassung: In folgenden Situationen können Kinder von der PKV in die GKV wechseln

  • Die Einkünfte des privat versicherten Elternteils ändern sich und/oder der gesetzlich Versicherte Partner verdient mehr
  • Das Kind nimmt eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder eine duale Berufsausbildung auf
  • Das Kind beginnt ein Studium, wodurch eine eigene Versicherungspflicht entsteht
  • Die Eltern lassen sich scheiden oder der privat versicherte Elternteil verstirbt

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Fristen: Das ist beim Wechsel in die GKV zu beachten

Wenn ein Kind von der GKV in die PKV wechselt, gelten dieselben Fristen wir für Erwachsene. Tritt beispielsweise eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein, lässt sich die PKV binnen drei Monate ab Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Und zwar rückwirkend zum Eintrittszeitpunkt.

Für die Kündigung muss neben dem entsprechenden Kündigungsschreiben ein Nachweis über eine nahtlose Folgeversicherung eingereicht werden. Der Nachweis muss innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung durch den Versicherer zur Kündigung erfolgen. Können die Versicherten keine nahtlose Folgeabsicherung vorweisen, gilt das Kündigungsschreiben als unwirksam und die PKV bleibt bestehen.

Ist eine spätere Rückkehr in die PKV möglich?

Wenn es die Umstände zulassen, ist ein Wechsel von der PKV in die GKV für Kinder unkompliziert. Anders verhält es sich jedoch umgekehrt. Möchte das Kind später wieder in die private Krankenversicherung zurückkehren, muss es eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Außerdem zahlt es aufgrund des höheren Eintrittsalters auch einen höheren Beitrag.

Eine Rückkehr in die PKV ist zudem nur möglich, wenn das Kind die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt. So muss es ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen, selbstständig sein oder sich beispielsweise als Student von der Versicherungspflicht befreien lassen können. Weitere Informationen, wann die Aufnahme in die private Krankenversicherung möglich ist, sind hier zu finden.

Fazit: Ein Wechsel von der PKV in die GKV für Kinder ist möglich – und muss durchdacht sein

Die private Krankenversicherung bietet viele Vorteile. Der Versicherungsschutz ist im Regelfall besser als die Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Und für Kinder gibt es spezielle Tarife, die für einen geringen Beitrag eine gute Krankenabsicherung ermöglichen. Allerdings können sich die Kosten bei mehreren Kindern auch summieren. Dennoch sollte der Wechsel eines Kindes von der PKV in die GKV gut durchdacht und nicht voreilig entschieden werden.

Um die Leistungslücken als Kassenpatient zu schließen, bietet sich eine private Krankenzusatzversicherung an. Damit lassen sich einige der Vorzüge als Privatversicherter erhalten. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten. Gemeinsam finden wie die optimale Krankenabsicherung für Ihren Nachwuchs.

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