Kein Verlust der Altersrückstellungen bei Tarifwechsel

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Anja Glorius
19. September 2022
Kein Verlust der Altersrückstellungen bei Tarifwechsel
Kein Verlust der Altersrückstellungen bei Tarifwechsel

In der privaten Krankenversicherung werden Alterungsrückstellungen gebildet, um Beitragssteigerungen aufgrund des Alterns der Versicherten zu verhindern. Denn betrachtet man nur das Kostenrisiko je Altersgruppe, steigt der Risikobeitrag exponentiell im Alter und wäre damit gar nicht mehr zu bezahlen.

Zusätzlich werden Beitragserhöhungen aufgrund Inflation, Zinsniveau oder auch Steigerung der Kosten im Gesundheitswesen und längere Lebenserwartung abgemildert.

Welche Formen der Alterungsrückstellungen gibt es?

Jede PKV-Vollversicherung für Erwachsene bildet Alterungsrückstellungen. Dabei werden die allgemeinen und besonderen Alterungsrückstellungen unterschieden.

Während die allgemeinem Alterungsrückstellungen seit Anbeginn der PKV existieren, wurden die besonderen Rückstellungen zur Stabilisierung der Beiträge im Rentenalter erst im Jahr 2000 eingeführt.

Beide Formen der Alterungsrückstellung werden erweitert durch die dritte Säule der Alterungsrückstellung erweitert. Insgesamt bildet Ihr PKV-Vertrag aus drei Quellen Alterungsrückstellungen:

  1. Allgemeine Altersrückstellungen aus Ihrem Tarif wirken immer beitragsreduzierend.
  2. Der gesetzliche Zuschlag als besondere Alterungsrückstellung wird bis zum 60. Lebensjahr gezahlt und wirkt sich beitragsstabilisierend ab 65 Jahren aus. Ab dem 80. Lebensjahr wird das gesamte Restguthaben aus den besonderen Alterungsrückstellungen zu einer sofortigen Beitragsreduzierung umgerechnet.
  3. Zusätzliche und freiwillige Alterungsrückstellung in Form von Beitragsentlastungstarifen. Damit senken Sie im Rentenalter die PKV-Beiträge um einem garantierten Wert.

Alle Teile der Alterungsrückstellungen tragen also dazu bei, dass Ihre Beiträge so stabil und niedrig als möglich bleiben.

Welche Formen der Alterungsrückstellung sind von einem internen Tarifwechsel überhaupt betroffen?

Bei einem internen Tarifwechsel verfallen keine gebildeten Alterungsrückstellungen oder kommen anderen Versicherten zugute, wie beim Wechsel des PKV-Versicherers.

Die allgemeinen Alterungsrückstellungen aus Ihrem Tarif und die besonderen Alterungsrückstellungen des gesetzlichen Zuschlages werden bei einem internen PKV Tarifwechsel mit zum neuen Tarif überführt. Exkurs – garantierte Beitragsentlastung im Rentenalter:

Die sogenannten Beitragsentlastungstarife sind eine zusätzlich und freiwillige Form der Alterungsrückstellungen. Wenn Sie möchten, können wir neben den allgemeinen und besonderen Alterungsrückstellungen zusätzlich von den privaten Alterungsrückstellungen sprechen.

Die Funktion dieser Beitragsentlastungstarife ist einfach: Heute mehr zahlen, später weniger. Insbesondere Arbeitnehmer haben durch den Arbeitgeberzuschuss eine tolle Möglichkeit, die Beiträge zum Rentenalter garantiert zu reduzieren. Allerdings empfehlen wir immer bei Beitragsentlastungstarife genau nachzurechnen.

Bei einem PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft reduzieren Sie Ihren PKV-Beitrag. Zeitgleich dürfen Sie über einen Beitragsentlastungstarif nicht mehr Beitragsreduzierung versichern, als Ihr PKV-Tarif heute kostet. Angenommen, Sie haben 100 % Ihres PKV-Beitrages durch einen Beitragsentlastungstarif „refinanziert“ und senken dann durch einen PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft Ihren Beitrag muss auch der Beitrag zum Entlastungstarif reduziert werden.

Sollte der Beitragsentlastungstarif zu hoch abgesichert sein, wird der Beitrag vom Versicherer reduziert und die übersparten „privaten“ Rückstellungen werden direkt mit dem Beitrag verrechnet. Auch in diesem Fall entsteht kein Verlust von Alterungsrückstellungen.

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Wie wird die allgemeine und besondere Alterungsrückstellung bei einem internen Tarifwechsel verwendet?

Sie können es sich ganz einfach vorstellen. Sie haben heute in Tarif A eine allgemeine Alterungsrückstellung von 40.000 EUR angesammelt. Tarif B ist günstiger und benötigt mit den gleichen Voraussetzungen nur 35.000 EUR allgemeine Alterungsrückstellung. Sie haben also 5.000 EUR zu viel allgemeine Alterungsrückstellung angespart.

Diese wird nun beitragsmindernd in Tarif B verwendet und linear auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt. Sollte Tarif B jedoch dadurch günstiger werden als Tarif B bei Kunden wäre die zur gleichen Zeit wie Sie im gleichen Alter in den Tarif eingestiegen ist, wird der restliche allgemeine Altersrückstellungsanteil der besonderen Altersrückstellung zugeführt.

Sie verlieren also keine Alterungsrückstellung.

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